Lebensversicherung

25. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Lebensversicherung

Hallo zusammen, meine Ex will die Hälfte des Rückkaufswertes meiner Lebensversicherung. Nachdem was ich alles im Internet gefunden habe steht Ihr das auch zu. Ich habe aber keine Lust diese Versicherung zu Kündigen. Was mache ich am Besten, um so wenig Geld wie möglich kaputt zu machen?
Geld werte sind schon fast alle aufgeteilt worden!




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Wer steht den als Begünstigeter drin im Fall des Ablebens? Falls es die Ex ist, könnte die Police so stehen bleiben, quasi als Unterhaltsabsicherung.
So wie geschreiben ist die VErsicherung vermutlich an einen Fonds gebunden Dann würde ich statt einer Kündigung bei der Versicherung auf eine Überschreibung von Fondsanteilen drängen. Den die Ex erhält dann auch die Hälfte( würde ich aber genau ausrechnen oder läuft die Versicherung erst seit der Ehe?) hat aber dann auch das Problem mit Verlust bei Rückkauf und Kursrisiko.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Versicherungsvertrag wurde schon vor der Ehe abgeschlossen und es handelt sich um eine Direktlebensversicherung. Die Begünstigte ist im Moment noch meine Ex, leben erst seit Ende März getrennt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Las dir den Rückkaufwert geben und zahl ihr die Hälfte aus, behalt aber die LV (natürlich nur möglich wenn du das Geld hast).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Bei Rückkauf der Direktversicherung muss nachversteuert werden, Kapitalertragssteuer für Zinsen und Lohnsteuer für die Auszahlung! Der Ex steht nur die Hälfte des Teils zu, der während der Ehe eingezahlt wurde.
Rechne doch mal aus was die Ex bei einem Rückkauf bekommen würde. Vielleicht kannst Du sie auszahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Hälfte des Rückkaufwertes sind ca. 5000.-€ und das wird schwierig weil ich schon am Unterhalt für sie und die Kids zu knabbern habe. Was ist mit einer Beitragsfreistellung. Was ich gelesen habe hat sie dann erst anspruch auf den ihr zustehenden Betrag wenn die Versicherung abgelaufen ist. Stimmt das so?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ombre
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo !

Rein rechtlich: Wenn Du diese Direktversicherung schon vor der Ehe abgeschlossen hast und der Arbeitgeber für Dich die überwiesen tätigte, so wird deine EX keinerlei Ansprüche geltend machen können.

Anderes Beispiel: Wenn ich in einer Ehe über ein eigenes Konto verfüge, über das mein(e) Partner(in) lediglich eine Vollmacht verfügt, also NICHT mit Kontoinhaberin ist, so hat sie keinerlei Ansprüche auf erworbene Dinge, die nicht der geeinschaftlichen Haushaltsführung dienen. Studiere die Zugewinngemeinschaft.
Bitte aber nicht als 100 % nehmen. Rechtsanwalt!!!

mfg ombre

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich würde versuchen den begünstigten zu ändern und die Versicherung über den Markt (siehe Internet) zu verkaufen. Vorteil c.a. 15% mehr wie Rückkaufwert, Versicherungsschutz bleibt erhalten und selbst muß man keine Beiträge mehr zahlen.
Im Alter bekommt man die sonst eh nur irgendwie vom Staat geklaut.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.