Leibliche Mutter Pflegefall. Jetzt soll ich zahlen?

9. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marino
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)
Leibliche Mutter Pflegefall. Jetzt soll ich zahlen?

Es gab da doch mal dieses prominente Urteil, das eine mitte 40 Jährige für das Pflegeheim ihrer leiblichen Mutter aufkommen sollte.

So ähnlich ist es hier jetzt auch.

Vorgeschichte: Ich wurde mit 1 Jahr vom Amt aus der Familie geholt und lebe seitdem bei meinen
Pflegeeltern, die inzwischen meine "richtigen" Eltern sind. Ich kenne die leiblichen ja gar nicht. (will ich auch nicht)

Ich habe vor etwa 8 Jahren den Akt der Namensänderung vollzogen, wodurch ich den Nachnamen der Pflegeeltern nun auch rechtlich überall benutzen darf. Diesen Prozess wusste meine leibliche Mutter aber weitestgehend hinaus zu zögern.

Da sie somit endgültig bei mir verschissen hatte, habe ich damals dafür sorgen lassen, beim OLG (wegen Namensänderung) nicht auf sie treffen zu müssen. Ich habe also jeden Kontakt vermieden und sie seit meinem ersten Lebensjahr bis heute nicht mehr gesehen.

Ich bin nur nicht adoptiert worden.

Zurück zum Thema:

Jetzt soll ich, da ich als einziges Kind solvent bin, für den Aufenthalt in einem Pflegeheim aufkommen.

Der Mann ist bereits verstorben, die Schwester hängt im Hartz IV. Und ich bin gerade in der Ausbildung.

Da ich aber wie gesagt nichts mehr von ihr will und sie auch nicht als meine Mutter sehe, sehe ich auch nicht ein, für sowas zu zahlen. Soll der Staat das doch machen. Was muss da unternommen werden, um da aus der Haftung raus zu kommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Marino):
Und ich bin gerade in der Ausbildung.
Zitat (von Marino):
Jetzt soll ich, da ich als einziges Kind solvent bin, für den Aufenthalt in einem Pflegeheim aufkommen.
Wie solvent bist du denn?
Sorry, mich selbst interessiert das nicht. Aber für deine Frage ist das schon ziemlich wichtig.
Zitat (von Marino):
um da aus der Haftung raus zu kommen?
Du haftest doch nicht.


Und überhaupt:
Wer schreibt dich an? Und was genau steht dort geschrieben?

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Kinder müssen erst ab einem Einkommen von EUR 100.00/Jahr brutto für die Eltern aufkommen. Diese Änderung erfolgte 1/2020.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Kinder müssen erst ab einem Einkommen von EUR 100.00/Jahr brutto für die Eltern aufkommen. Diese Änderung erfolgte 1/2020.
Das ist zumindest dann richtig, wenn die Forderung vom Grundsicherungsträger kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Marino):
Jetzt soll ich, da ich als einziges Kind solvent bin, für den Aufenthalt in einem Pflegeheim aufkommen.

Hier wäre es wichtig zu wissen wer diese Forderung an Dich stellt, auf welcher Grundlage, und wie hoch die Forderung überhaupt ist.

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