Hallo,
ich bräuchte ganz dringend einen Rat zu folgendem Sachverhalt:
Bis letzten Monat haben beide gemeinsame Kinder meines Exmannes bei und mirmeinem neuen Ehemann mir in meinem Haushalt gelebt. Dann ist die ältere Tochter (17 Jahre) zu meinem Exmann gezogen. Sie hat eine Ausbildung begonnen und kriegt ca. 300 € netto. Mein geschiedener Mann zahlt mir für die Tochter, die bei mir lebt 488 € Kindesunterhalt, fordert nun von mir für die Tochter, die zu ihm gezogen ist ebenfalls Unterhalt. Ich arbeite halbtags im öffentlichen Dienst und bin noch selbständig, woraus sich ein monatliches Netto von insgesamt ca. 950,00 € ergibt. Ich habe mit meinem jetztigen Mann noch einen Sohn von 8 Jahren. Selbst wenn ich ganztags arbeiten würde, hätte ich ca. 1200 € netto bei 3 unterhaltsberechtigten Kindern. Wird dann nicht auch das Ausbildungsgeld meiner Tochter angerechnet, so dass ich keinen Unterhalt zahlen muß? Mein Exmann verdient das Vierfache (ca. 3800,00 € netto). Muß er dann nicht die Unterhaltszahlung übernehmen, da er leistungsfähig ist? Versteht mich nicht falsch aber ich hatte bisher wegen der Kinder nicht ganz gearbeitet und mein Ex versteht nicht, dass ich nicht einfach auf ganztags umstellen kann. Er hat mir mit Anwalt gedroht, sollte er den Unterhalt nicht erhalten.
Bin ratlos und für jeden Rat dankbar
Gruß
Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
für eins deiner drei Kinder bekommst du ja Barunterhalt vom Ex, verbleiben also noch zwei Unterhaltsberechtigte.
Nehmen wir einmal dein fiktives Einkommen von €1200, wäre dir evtl. durch dein gemeinsames Wohnen mit dem neuen Mann der Selbstbehalt auf €850 kürzbar. Verbleiben nach Bereinigung deines Nettos ca. €250 für Unterhaltszahlungen, die auf zwei Kinder zu verteilen wären. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die Ex Eheleute wie in deinem Fall extreme Einkommensunterschiede (hier mehr als 1:3) haben.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Hallo ratlos3512 ,
Das AZUBI-Gehalt bei minderjährigen wird wie folgt angerechnet:
300€ minus 90€ Ausbildungspauschale =210€/2 also anrechenbar 105€
Dein jetziger Mann ist evtl. dir und eurem Kind zu Unterhalt
verpflichtet. Das Familiengericht könnte argumentieren:
du und dein Sohn, ihr seit durch deinen jetzigen Mann versorgt.
Dein Einkommen könntest du für den Unterhalt aufwenden.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
vielen Dank für die Beiträge.
Gruß
-----------------
""
Hallo,
wann wird das Kind denn volljährig?
Und in welcher Höhe wird Unterhalt gefordert?
LG nero
-----------------
""
-- Editiert nero070 am 09.07.2013 09:44
Hallo,
in neun Monaten wird sie volljährig und es wird der Mindestunterhalt abz. Ausbildungsgeld = 229 € gefordert.
LG
-----------------
""
Hallo,
unter Berücksichtigung der Beiträge von edy und amako, wöre dieser Betrag tatsächlich zu leisten. Das allerdings nur bis zur Volljährigkeit des Kindes. Dann entfällt die Privilegierung.
LG nero
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
16 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten