Leistungsnachweise vom Studium/Ausbildung für Unterhaltsverpflichteten

28. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Leistungsnachweise vom Studium/Ausbildung für Unterhaltsverpflichteten

Hallo,
ich hätte hier noch eine weitere Frage.

Wisst ihr, was für Leistungsnachweise ich mindestens meinem unterhaltsverpflichteten Vater vorlegen muss?
Zur Zeit bin ich im 4. Semester Bachelor.
Im online Studienkonto meiner Fachhochschule gibt es die Möglichkeit für das aktuelle Semester eine Immatrikulationsbescheinigung mit Überprüfungscode runterzuladen.
Außerdem kann ich eine Liste mit allen Prüfungen erstellen, die es von Semster 1-6 gibt mit den markierten Prüfungen, welche ich bereits erfolgreich bestanden habe.
Dann gibt es auch noch eine detailliertere Übersicht über meine absolvierten Prüfungen mit Angabe der Versuchsanzahl, Note und Creditpoints.

Das Verhältnis zum Vater ist zerrüttet und ich möchte gern so wenig wie möglich Informationen von mir Preis geben.
Außerdem wüsste ich gerne interessehalber, ob der gegnerische Anwalt anhand meiner Noten bzw. der Anzahl der absolvierten Prüfungen beurteilen/bestimmen kann/darf, ob mir weiterhin Unterhalt vom Vater gezahlt wird oder nicht.

Da wir selbst festlegen können, wann wir welche Prüfung schreiben, könnte ich auch alle erst im letzten Semester anmelden.
Ich habe jedoch keine nennenswerten Aufschübe zu verzeichnen.
Mein Bachelorstudium ist nun zu zwei Dritteln vorbei und die Liste meiner Prüfungen ist auch zu zwei Dritteln abgehakt.
Mein Durchschnitt liegt bei 2,6.
Auch mit einem Durchschnitt von 4,0 würde ich den Bachelor bestehen.

Mein Vater ist jedoch so eine unangenehme Persönlichkeit, der mich schon bei einem durchschnitt von 1,1 als zu schlecht zum bestehen halten würde und dies auch so seinem Anwalt weismachen würde.
Sein Anwalt hat ihm den Rat gegeben die Zahlung des Unterhalts einzustellen, was er auch seit einem Monat macht.

Von mir wurde folgendes am Anfang des 4. Semesters (Frühjahr 2018) gefordert:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Abiturzeugnis von 2013
- Bestätigung vom Studienvorpraktikum von 2016
- Notenübersicht
- Übungsnachweise

Die Immatrikulationsbestätigungen hat er von mir immer am Anfang des jeweiligen Semester erhalten.
Das Abiturzeugnis, welches er alberner Weise haben wollte (obwohl ich ohne, gar nicht an der Fachhochschule hätte sein können), hat mein Anwalt auch weitergereicht.
Die Bestätigung vom Vorpraktikum liegt bei meinem Anwalt (der findet es zu albern, die jetzt auch noch weiterzugeben).
Eine Notenübersicht oder eine Übersicht der bestandenen Prüfungen hat er von mir nicht erhalten (mein Anwalt meinte, ich brauch das nicht weiterzugeben).
Was auch immer Übungsnachweise sein sollen - es gibt ja keine Anwesenheitspflicht an der Fachhochschule.
Ich habe meinem Vater dann noch zum zweiten Mal einen großen Stapel (ca. 150 Seiten) mit allen Ausarbeitungen, Abgaben, Studienarbeiten, Vorträgen (ohne Bewertung, da es die nur online ohne Unterschrift der Lehrkraft gibt) kopiert und über meinen Anwalt zukommen lassen.

Ich würde mich über Meinungen von euch dazu freuen.
Der Hauptgrund der Unterhaltsverweigerung ist, dass er und sein Anwalt anzweifeln, dass ich überhaupt an der Fachhochschule hätte sein dürfen.
Er "ermittelt" und unterstellt, dass meine Immatrikulation nur durch Betrug, durch fälschen von Unterlagen oder über Beziehungen möglich war.
Auch wird angezweifelt, dass ich Fachabi habe oder das Vorpraktikum in einem Betrieb, der dazu zugelassen ist, absolviert habe.
Ebenso wird davon ausgegangen, dass ich mir jeden Tag frei nehme und nicht in der Fachhochschule bin.
Wie auch immer ich das nachweisen soll, dass dem nicht so ist.
Keine Lehrkraft dort macht Anwesenheitslisten.
Anscheinend wird von mir erwartet, dass ich mir eine Unterschrift vor jeder Vorlesung von der Lehrkraft oder meinen Mitschülern abhole, dass ich anwesend war.

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alf_EF
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Weiß keiner bescheid / habe ich meine Frage zu komplex formuliert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Du hast ja schon einen anderen Thread. Da stellt sich erst mal die Frage, warum du deinen Fall hier nochmal von vorne aufrollst. Und es besteht weiterhin die Frage (siehe anderer Thread), was du hier von den Forenteilnehmern erwartest? Hier werden beide Parteien bereits anwaltlich vertreten. Willst Du dann mit einer neuen Info zum Anwalt gehen und sagen "hier schau mal was der User "Cognacke74" geschrieben hat!". Dein Anwalt wird doch wohl besser wissen als wir, was hier für Sachen rausgeschickt werden sollten. Für diese spezielle Frage habe ich zumindest auf die Schnelle nichts in Kommentaren gefunden.

-- Editiert von smogman am 30.07.2018 14:24

0x Hilfreiche Antwort

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