Lohnsteuer

28. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnsteuer

Hallo jetzt hab ich ein anderes problem.

Da wir ja seit oktober 2007 getrennt leben hatte ich im jahre 2007 die LSK 3 und meine Frau die 5.
Seit 2008 hab ich LSK 1. Aber für 2007 mußten wir Lohnsteuerausgleich zusammenveranlagung machen.
Jetzt hab ich über 900 € rechnung bekommen was wir normalerweise beide zurückzahlen müssen ans Finanzamt. Ihre anwältin weigert aber ein teil der rechnung zu übernehmen ,weil sie meint ich war der jenige der viel verdient im jahre 2007( 35000 brutto ) hat. Da meine frau im jahre 2007 ( 7000 € brutto ) bzw noch in ausbildung ist braucht nicht zahlen meint sie.
Ist es ok so ??

Wenn ja dann muß ich in raten ans finanzamt den betrag zurück zahlen. Da es sich aber um das jahr 2007 handelt kann ich ja ihr unterhalt kürzen in dem ich im monat mehr belastung habe. Oder ??

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Mein Gott Sayity,

hoffentlich bist du bald geschieden...:(:(

Dann reich doch Abänderungsklage ein, soweit ich weiß, existiert ein Titel.
Einfach kürzen wird nicht funktionieren.

Hast du nicht noch irgendwo ein paar Gelder rumliegen, die du zur Rückzahlung heranziehen könntest?

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)

ich hoffs auch das ich schnell wie möglich geschieden werde...
Hab meinen anwalt angerufen wegen steuer. Er hat gesagt ich soll finazamt anrufen und die sollen aufteilungsbescheid schicken. Somit weiss jeder wer wieviel zurückzahlen muß. Da bin ich mal gespannt morgen was das finazamt mir sagt.
Geld hab ich jetzt garnichts bin echt pleite.... Auf dem konto minus 1500 € :-(

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ach sayity,

du hast doch Geld auf der Seite...
Aufteilen? Wie stellst du dir das vor?
Bei 7000 brutto muss deine Frau keine Steuer zahlen!!

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 28.10.2008 23:16

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#4
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Loddar,

hast recht gehabt, laut FA muß ich das alles zurück zahlen. Aber wie schauts für das Jahr 2008 aus, weil ich LSK 1 habe und möchte den Unterhalt was meine Ex von mir bekommen hat absetzen. Laut FA muß meine Ex dafür die Anlage U unterschreiben. Jetzt meine Frage: Muß sie die anlage unterschreiben oder muß sie nicht ?

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#5
 Von 
Zini
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wenn du den Unterhalt als Ausgabe absetzen willst, muss deinen Ex diesen als Einkommen in der Steuererklärung angeben. Das unterschreibt Sie mit der Anlage U. Achtung, den steuerlichen Nachteil musst du evtl. wieder ausgleichen. Das heißt, den steuerlichen Differenzbetrag zwischen "ohne" und "mit" Unterhalt musst du übernehmen. Da kommt man nicht immer besser weg, ist also vielleicht mit Vorsicht zu genießen.

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#6
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)

das heißt wenn sie auch angibt dass sie von mir unterhalt bekommen hat und sie dann ans finanzamt zurückzahlen muß, muß ich das zahlen bzw. ausgleichen ?
Wo ist der sinn mit abzetzen ? Wir leben seit 13 monate getrennt und es besteht keine zusammenveranlagung sie hat LSK 1 und ich hab LSK 1 und jeder hat getrennte wohnung. Mir gehts doch nicht an was sie mit ihrer steuererklärung macht weil sie für mich ja ein fremder mensch. Ich zahle ja auch nicht von einem fremden menschen seine steuern zurück oder ? Ausserdem ist bald ( hoffe ich in 3-4 mon.) die scheidung.

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

deine Frau ist verpflichtet, die Anlage U zu unterschreiben.
Und du hast ihre steuerlichen Nachteile, die ihr dadurch entstehen, auszugleichen.
Dadurch, dass du deine Unterhaltszahlung steuerlich absetzen kannst, erhöht sich durch eine Erstattung dein Einkommen. Und ihres erhöht sich durch den Bezug von Unterhalt.

Sei froh, dass ihr keine Kinder habt und deine Zahlungen bald ein Ende finden.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)

Loddar ich werde hier verrückt. was geht das mich an wenn sie was ans FA zurück zahlen muß ? Sie wird ihre Einkommensteuererklärung alleine machen und ich auch.
Wir haben ja beide LSK 1. Ausserdem haben wir getrennte konten. Sie ist ja nicht mit mir zusammen ist ein fremdmensch für mich.

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#9
 Von 
sayity
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine andere Frage : Wie ich oben schon geschrieben hab werden wir getrennt abgeben.

Zb: Ich gebe im februar meine steuererklärung ab und kriege vom FA 700 € zurück.

Sie gibt im juni ab und muß 400 € zurück zahlen.

Kommt dann FA zu mir und will von mir 400 € haben oder muß meine ex das zahlen ?

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