Hallo,
bei meiner Trennung gaben mein Mann und ich gemeinsam an, daß das Trennungsjahr mit dem 6.1.2001 beginnt (2000 anzugeben, wäre schlauer gewesen, wegen LSt. Kl. II).
Mein Anwalt (wir hatten zunächst einen Anwalt) sagte mir dann, daß entsprechend eine Lohnsterklassenänderung fällig wäre. Da ich natürlich nicht abwarten konnte, rannte ich gleich los (Pech gehabt!). Nun hab ich nämlich IV mit einem Kind (er auch) anstatt vorher III mit 2 Kindern. Leider wusste ich nicht, daß ich die bessere Lohnsteuerklasse noch hätte behalten können.
Jetzt wurde mir bekannt, daß mein "Fast-Ex-Mann" seit Anfang diesen Jahres Lohnsteuerklasse I ohne Kinder hat und dabei angeblich mehr Geld vom AA bekommt. Kann ich meine Lohnsteuerklasse nun von IV/1 ändern, so daß ich 2 Kinder darauf habe ? Oder kann ich meine auch schon auf I / 2 ändern lassen ?
Ist das alles überhaupt rechtens so ??
Liebe Grüße Kiki13
Lohnsteuerklasse / Änderung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Moin Kiki,
also das ist ja irgendwie, sorry, aber ein bisschen konfus.
Wenn Sie und Ihr Mann, jeweils ein Kind auf der Steuerkarte hatten, aber nun 2003, Ihr Mann Stkl1 ohne Kind hat - wo ist dann das 2. Kind geblieben.
Ich würde Ihnen dazu empfehlen: Nehmen sich `nen Steuerberater zur Hilfe. Das kostet nicht die Welt (kann steuerlich abgesetzt werden) und Sie bekommen eine klare Linie rein. Lassen Sie 2001 + 2002 nachprüfen und zusammenpuzzlen. Ansonsten ist es fast unmöglich, hier jetzt aus der Ferne pauschal irgendwas zu konstruieren. Die ganze Sache ist auch immer relativ zu sehen. Der eine sagt - ok, ich bleib das Jahr über schlechter besteuert als mir zusteht, dann bekomm ich beim Lohnsteuerjahresausgleich ein hübsches Sümmchen zurück, der andere sagt-nee, ich bin monatlich auf jeden Cent angewiesen und kann mir keine "Mehr-Abzüge" leisten, ich brauch das Geld jetzt und nicht als Steuerrückzahlung im nächsten Jahr.
Also, bringen Sie die ganze Geschichte in fachkundige Hände und dabei wird auch geklärt, was wie rechtens ist .
Schönes Wochenende
Gruss
TomH
thx TomH,
ich gehe Montag gleich zum Finanzamt, die müssen es ja schließlich wissen. Anschließend kann ich gleich bei der Stadt alles entsprechend ändern lassen.
Einen Einkommensteuerausgleich mache ich momentan nicht, denn wer nichts einzahlt ....^^ (z.Zt.arbeitslos). Mein Fast-Ex-Mann ist sowieso immer arbeitslos, das wird sich auch nicht ändern.
Ja, wo ist das 2. Kind geblieben, das frage ich mich auch. Hätte ich nicht irgendwie benachrichtigt werden müssen, wenn sich bei ihm etwas ändert ?? Schließlich ist die Scheidung noch nicht durch.
Nun habe ich auch noch herausgefunden, daß die Freibeträge (Haushaltsfreibetrag), die bisher nur auf LSt.Kl. II gewährt wurden, trotz Streichung der II, nun entsprechend doch noch eingetragen werden dürfen. Ja ist alles durcheinander, ich weiss, aber der Fiskus macht es einem diesbezügl. nicht leicht ^^.
Jedenfalls würde sich das 2. Kind sowie der Freibetrag wahrscheinlich beim Arbeitslosengeld auswirken.
Danke noch einmal
Kiki
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Hallöchen,
ich war nun gestern beim FA, dort wurde mir gesagt, dass es die LSt.Kl II auch weiterhin gibt (welch ein Hin- und Her ^^).
Danach bin ich gleich zum Rathaus, um meine Lohnsteuerkarte zu holen (wurde mir seinerzeit nicht zugeschickt). Nun hatte ich LSt.Kl. II mit einem Kind (ab 1.1.2003 !^^)
Heute war ich wieder beim FA und habe einen einfachen Antrag gestellt, daß mir doch bitteschön das 2 Kind auch eingetragen wird. War dann eine Sache von 2 Min., ich wurde gefragt, ob der KV Unterhalt zahlt, ich verneinte, und schon hatte ich das 2. Kind auch drauf.
Und jetzt der Hit, beim AA musste ich auch einen neuen Antrag stellen, legte die neue Karte vor und bekomme nun Nachzahlung und erhöhten (immerhin 32 Euro monatl. mehr ) Leistungssatz.
Ende gut, Alles gut ^^
Nur einmal so zur Info.
Kiki
Hallo Kiki,
ja nun weiss ich auch, wo das 2. Kind geblieben ist...:)
Ich rate Ihnen trotzdem, die ganze Sache für die letzten 2 Jahre aufdröseln zu lassen und ggf. Ansprüche rückwirkend geltend zu machen.
Liebe Grüsse
TomH
TomH, ab ins Bett mit dir! Iss jetzt gut gewesen! Ich wünsch dir auch nen schönen §-Feierabend!
Michael
Hallo Tom,
jojo, schon versucht, aber bis vor 1.1.2003 geht es nicht ^^. Da war das mit der IV/1 schon richtig, schließlich wollte ich mit meinem Ex 2002 nicht mehr gemeinsam veranlagt werden.
@Michael
Dein Betrag passt hier aber nicht hin
Bis denne
Kiki
Hallo,
wo werden denn die Kinder eingetragen, wenn man nicht verheiratet ist - kann man das Kind "teilen", dass also je 0,5 auf die LS-Karte der Partner eingetragen werden?
Wie ist das generell? Und bei Scheidungen bzw. bei Trennungen (wenn man also nicht verheiratet ist) ?
Am Besten beim Finanzamt erkundigen, dort werden auch die Kinder eingetragen.
Anosnten ist das Einwohnermeldeamt zuständig.
Gruß Kiki
oh scheint ich bin hier richtig...
ich scheine versehentlich die lohnstkl II erhalten zu haben
2 kinder sind da aber nicht bei mir... nur 2x 0,5 auf der karte
bin umgezogen hat das damit zu tun und was nun machen
scheint doch nicht so cu..... ;-(((
Danke erstmal für Ihre Antwort,ich wollte nur noch fragen ob im ersten Trennungs Jahr könnten wir beide auch die 1 Stk. bekommen ? Wir wollen uns erstmal trennen lassen weil für die Scheidung haben wir leider zu winnig Geld..
-- Editiert von britneys am 23.01.2006 12:17:30
Im Trennungsjahr könnt ihr die bisherigen Steuerklassen beibehalten, im Jahr nach der Trennung bekommt ihr dann beide die Steuerklasse I.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
erstmal für Ihre Antwort,ich wollte nur noch fragen ob im ersten Trennungs Jahr könnten wir beide auch die 1 Stk. bekommen ? Wir wollen uns erstmal trennen lassen weil für die Scheidung haben wir leider zu winnig Geld..
Hmmm, nachträglich die Frage editiert?
Sicher könnt ihr auch während des Trennungsjahres die Steuerklasse 1 bekommen, aber wozu?
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
weil ich möchte nicht mehr die 5 haben.
Dann nehmt doch beide die Steuerklasse 4. Ich würde euch auf jeden Fall für das Trennungsjahr auch noch die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuererklärung empfehlen, damit kommt ihr günstiger (wegen der Anwendung der Splittingtabelle). Das ist sogar im folgenden Jahr noch möglich, ein Tag Zusammenleben ("Versöhnungsversuch") reicht dafür aus.
Warum wollt ihr euch nicht scheiden lassen? Wer die finanziellen Mittel für Anwalt und Gerichtskosten nicht hat, kann Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe beantragen.
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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "
Das ist sehr nett von Ihnen dass Sie nir so viele Fragen beantworten haben:)Wiesen Sie,ich komme aus Polen,als ich meinem Mann geheiratet habe dann war ich der Glücklichste Mensch der Welt,aber jezt seit iber einem jahr verstehen wir uns so schlecht das ich und er uns entschieden haben zu Trennen,ich bekomme am 30.1 ein deutschen Pass und Ausweis und die Papiere,aber manchmal habe ich Angst wenn ich mich scheiden lasse von meinem mann dann schmeissen die mich hier aus deutschlan raus ,was meinen Sie??Ich habe hier ein Festen Job aber verdine so winnig dass ich mir nur ganz kleinen wohnung nehmen kann und kann mir nicht viel leisten,von meinem mann erwarte ich auch kein geld weil der auch nicht so viel verdint..
-- Editiert von britneys am 23.01.2006 16:40:17
Das ist sehr nett von Ihnen dass Sie nir so viele Fragen beantworten haben Wiesen Sie,ich komme aus Polen,als ich meinem Mann geheiratet habe dann war ich der Glücklichste Mensch der Welt,aber jezt seit iber einem jahr verstehen wir uns so schlecht das ich und er uns entschieden haben zu Trennen,ich bekomme am 30.1 ein deutschen Pass und Ausweis und die Papiere,aber manchmal habe ich Angst wenn ich mich scheiden lasse von meinem mann dann schmeissen die mich hier aus deutschlan raus ,was meinen Sie??Ich habe hier ein Festen Job aber verdine so winnig dass ich mir nur ganz kleinen wohnung nehmen kann und kann mir nicht viel leisten,von meinem mann erwarte ich auch kein geld weil der auch nicht so viel verdint..
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