Lohnsteuerklasse / Änderung

11. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)
Lohnsteuerklasse / Änderung

Hallo,

bei meiner Trennung gaben mein Mann und ich gemeinsam an, daß das Trennungsjahr mit dem 6.1.2001 beginnt (2000 anzugeben, wäre schlauer gewesen, wegen LSt. Kl. II).

Mein Anwalt (wir hatten zunächst einen Anwalt) sagte mir dann, daß entsprechend eine Lohnsterklassenänderung fällig wäre. Da ich natürlich nicht abwarten konnte, rannte ich gleich los (Pech gehabt!). Nun hab ich nämlich IV mit einem Kind (er auch) anstatt vorher III mit 2 Kindern. Leider wusste ich nicht, daß ich die bessere Lohnsteuerklasse noch hätte behalten können.

Jetzt wurde mir bekannt, daß mein "Fast-Ex-Mann" seit Anfang diesen Jahres Lohnsteuerklasse I ohne Kinder hat und dabei angeblich mehr Geld vom AA bekommt. Kann ich meine Lohnsteuerklasse nun von IV/1 ändern, so daß ich 2 Kinder darauf habe ? Oder kann ich meine auch schon auf I / 2 ändern lassen ?

Ist das alles überhaupt rechtens so ??

Liebe Grüße Kiki13

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Moin Kiki,

also das ist ja irgendwie, sorry, aber ein bisschen konfus.
Wenn Sie und Ihr Mann, jeweils ein Kind auf der Steuerkarte hatten, aber nun 2003, Ihr Mann Stkl1 ohne Kind hat - wo ist dann das 2. Kind geblieben.
Ich würde Ihnen dazu empfehlen: Nehmen sich `nen Steuerberater zur Hilfe. Das kostet nicht die Welt (kann steuerlich abgesetzt werden) und Sie bekommen eine klare Linie rein. Lassen Sie 2001 + 2002 nachprüfen und zusammenpuzzlen. Ansonsten ist es fast unmöglich, hier jetzt aus der Ferne pauschal irgendwas zu konstruieren. Die ganze Sache ist auch immer relativ zu sehen. Der eine sagt - ok, ich bleib das Jahr über schlechter besteuert als mir zusteht, dann bekomm ich beim Lohnsteuerjahresausgleich ein hübsches Sümmchen zurück, der andere sagt-nee, ich bin monatlich auf jeden Cent angewiesen und kann mir keine "Mehr-Abzüge" leisten, ich brauch das Geld jetzt und nicht als Steuerrückzahlung im nächsten Jahr.
Also, bringen Sie die ganze Geschichte in fachkundige Hände und dabei wird auch geklärt, was wie rechtens ist .
Schönes Wochenende
Gruss
TomH

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

thx TomH,

ich gehe Montag gleich zum Finanzamt, die müssen es ja schließlich wissen. Anschließend kann ich gleich bei der Stadt alles entsprechend ändern lassen.

Einen Einkommensteuerausgleich mache ich momentan nicht, denn wer nichts einzahlt ....^^ (z.Zt.arbeitslos). Mein Fast-Ex-Mann ist sowieso immer arbeitslos, das wird sich auch nicht ändern.

Ja, wo ist das 2. Kind geblieben, das frage ich mich auch. Hätte ich nicht irgendwie benachrichtigt werden müssen, wenn sich bei ihm etwas ändert ?? Schließlich ist die Scheidung noch nicht durch.

Nun habe ich auch noch herausgefunden, daß die Freibeträge (Haushaltsfreibetrag), die bisher nur auf LSt.Kl. II gewährt wurden, trotz Streichung der II, nun entsprechend doch noch eingetragen werden dürfen. Ja ist alles durcheinander, ich weiss, aber der Fiskus macht es einem diesbezügl. nicht leicht ^^.

Jedenfalls würde sich das 2. Kind sowie der Freibetrag wahrscheinlich beim Arbeitslosengeld auswirken.

Danke noch einmal

Kiki

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallöchen,

ich war nun gestern beim FA, dort wurde mir gesagt, dass es die LSt.Kl II auch weiterhin gibt (welch ein Hin- und Her ^^).

Danach bin ich gleich zum Rathaus, um meine Lohnsteuerkarte zu holen (wurde mir seinerzeit nicht zugeschickt). Nun hatte ich LSt.Kl. II mit einem Kind (ab 1.1.2003 !^^)

Heute war ich wieder beim FA und habe einen einfachen Antrag gestellt, daß mir doch bitteschön das 2 Kind auch eingetragen wird. War dann eine Sache von 2 Min., ich wurde gefragt, ob der KV Unterhalt zahlt, ich verneinte, und schon hatte ich das 2. Kind auch drauf.

Und jetzt der Hit, beim AA musste ich auch einen neuen Antrag stellen, legte die neue Karte vor und bekomme nun Nachzahlung und erhöhten (immerhin 32 Euro monatl. mehr ) Leistungssatz.

Ende gut, Alles gut ^^

Nur einmal so zur Info.

Kiki

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Kiki,

ja nun weiss ich auch, wo das 2. Kind geblieben ist...:)
Ich rate Ihnen trotzdem, die ganze Sache für die letzten 2 Jahre aufdröseln zu lassen und ggf. Ansprüche rückwirkend geltend zu machen.

Liebe Grüsse
TomH

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

TomH, ab ins Bett mit dir! Iss jetzt gut gewesen! Ich wünsch dir auch nen schönen §-Feierabend! :)

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Tom,

jojo, schon versucht, aber bis vor 1.1.2003 geht es nicht ^^. Da war das mit der IV/1 schon richtig, schließlich wollte ich mit meinem Ex 2002 nicht mehr gemeinsam veranlagt werden.

@Michael

Dein Betrag passt hier aber nicht hin :)

Bis denne

Kiki

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Höchst
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wo werden denn die Kinder eingetragen, wenn man nicht verheiratet ist - kann man das Kind "teilen", dass also je 0,5 auf die LS-Karte der Partner eingetragen werden?
Wie ist das generell? Und bei Scheidungen bzw. bei Trennungen (wenn man also nicht verheiratet ist) ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Am Besten beim Finanzamt erkundigen, dort werden auch die Kinder eingetragen.
Anosnten ist das Einwohnermeldeamt zuständig.

Gruß Kiki

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pionic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

oh scheint ich bin hier richtig...

ich scheine versehentlich die lohnstkl II erhalten zu haben

2 kinder sind da aber nicht bei mir... nur 2x 0,5 auf der karte

bin umgezogen hat das damit zu tun und was nun machen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pionic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

scheint doch nicht so cu..... ;-(((

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
britneys
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für Ihre Antwort,ich wollte nur noch fragen ob im ersten Trennungs Jahr könnten wir beide auch die 1 Stk. bekommen ? Wir wollen uns erstmal trennen lassen weil für die Scheidung haben wir leider zu winnig Geld..

-- Editiert von britneys am 23.01.2006 12:17:30

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Im Trennungsjahr könnt ihr die bisherigen Steuerklassen beibehalten, im Jahr nach der Trennung bekommt ihr dann beide die Steuerklasse I.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
britneys
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

erstmal für Ihre Antwort,ich wollte nur noch fragen ob im ersten Trennungs Jahr könnten wir beide auch die 1 Stk. bekommen ? Wir wollen uns erstmal trennen lassen weil für die Scheidung haben wir leider zu winnig Geld..

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hmmm, nachträglich die Frage editiert?

Sicher könnt ihr auch während des Trennungsjahres die Steuerklasse 1 bekommen, aber wozu?

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
britneys
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

weil ich möchte nicht mehr die 5 haben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Dann nehmt doch beide die Steuerklasse 4. Ich würde euch auf jeden Fall für das Trennungsjahr auch noch die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuererklärung empfehlen, damit kommt ihr günstiger (wegen der Anwendung der Splittingtabelle). Das ist sogar im folgenden Jahr noch möglich, ein Tag Zusammenleben ("Versöhnungsversuch") reicht dafür aus.

Warum wollt ihr euch nicht scheiden lassen? Wer die finanziellen Mittel für Anwalt und Gerichtskosten nicht hat, kann Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe beantragen.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
britneys
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist sehr nett von Ihnen dass Sie nir so viele Fragen beantworten haben:)Wiesen Sie,ich komme aus Polen,als ich meinem Mann geheiratet habe dann war ich der Glücklichste Mensch der Welt,aber jezt seit iber einem jahr verstehen wir uns so schlecht das ich und er uns entschieden haben zu Trennen,ich bekomme am 30.1 ein deutschen Pass und Ausweis und die Papiere,aber manchmal habe ich Angst wenn ich mich scheiden lasse von meinem mann dann schmeissen die mich hier aus deutschlan raus ,was meinen Sie??Ich habe hier ein Festen Job aber verdine so winnig dass ich mir nur ganz kleinen wohnung nehmen kann und kann mir nicht viel leisten,von meinem mann erwarte ich auch kein geld weil der auch nicht so viel verdint.. :(

-- Editiert von britneys am 23.01.2006 16:40:17

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
britneys
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist sehr nett von Ihnen dass Sie nir so viele Fragen beantworten haben Wiesen Sie,ich komme aus Polen,als ich meinem Mann geheiratet habe dann war ich der Glücklichste Mensch der Welt,aber jezt seit iber einem jahr verstehen wir uns so schlecht das ich und er uns entschieden haben zu Trennen,ich bekomme am 30.1 ein deutschen Pass und Ausweis und die Papiere,aber manchmal habe ich Angst wenn ich mich scheiden lasse von meinem mann dann schmeissen die mich hier aus deutschlan raus ,was meinen Sie??Ich habe hier ein Festen Job aber verdine so winnig dass ich mir nur ganz kleinen wohnung nehmen kann und kann mir nicht viel leisten,von meinem mann erwarte ich auch kein geld weil der auch nicht so viel verdint..

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
britneys
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

:)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.971 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen