Lohnsteuerklasse - Lohnsteuerkarte noch für dieses Jahr laufen lassen?

14. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
sissi048
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerklasse - Lohnsteuerkarte noch für dieses Jahr laufen lassen?

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin verheiratet. Leider hat es nicht gehalten.
Wir haben uns Ende letzten Jahres getrennt.Ich bin da auch vorübergehend zu meiner Mutter gezogen. Wir wußten beide noch nicht genau wie es weiter geht , hatten auch noch Kontakt.Erst dieses Jahr war es nun endgültig und ich habe im April die Scheidung beantragt. Da wir nur kurz verheiratet waren und mein Anwalt den Trennungstermin etwas vorgezogen hat, habe ich nun Ende September den Scheidungstermin. Jetzt zu meiner Frage, ich habe zur zeit noch die Lohnsteuerklasse 4, ich wollte sie jetzt ändern lassen, da ja bald die scheidung ansteht. Die auf dem Amt sagte mir das gehe automatisch nächstes Jahr. Oder ich könne es rückwirkend auf letztes Jahr ändern, dann müßte ich einiges zurückzahlen. Ich wußte das gar nicht, dachte erst mit der Scheidung müßte man was ändern. Wie seht ihr das, kann ich die Lohnsteuerkarte noch für dieses Jahr laufen lassen? Der Scheidungsantrag, endgültige Trennung, Scheidung das war ja erst dieses Jahr!
Was meint ihr?

Vielen Dank im Voraus
Sissi048

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
patata
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 15x hilfreich)

die regelung ist ganz eindeutig:
die steuerklasse ändert sich immer am nächsten 1.1., der auf den trennungstermin folgt.
wenn dein trennungsjahr am 2.1.2008 begann, ändert sich die steuerklasse genauso am 1.1.2009, wie wenn du dich am 30.12.2008 getrennt hättest!

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Da wir nur kurz verheiratet waren und mein Anwalt den Trennungstermin etwas vorgezogen hat, habe ich nun Ende September den Scheidungstermin. #
Der Scheidungsantrag kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden (dabei spielt es keine Rolle, wie lange man verheiratet ist). Dein Anwalt hat also den "Trennungstermin" vorgezogen - auf welches Datum?

Bei deiner Steuerklasse (IV) kommt es zu keiner Nachzahlung, da diese Steuerklasse identisch mit I ist, auch wenn du die Steuerklasse ggf. schon zum 1.1.09 hättest ändern müssen.

#die regelung ist ganz eindeutig:
die steuerklasse ändert sich immer am nächsten 1.1., der auf den trennungstermin folgt.
wenn dein trennungsjahr am 2.1.2008 begann, ändert sich die steuerklasse genauso am 1.1.2009, wie wenn du dich am 30.12.2008 getrennt hättest!#
Das ist korrekt.

Wenn man sich allerdings im Lauf eines Jahres trennt , gleich die Scheidung einreicht und das Trennungsdatum "rückdatiert" kann der "Schuss" ganz schnell nach hinten los gehen!

-- Editiert am 14.08.2009 20:45

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#3
 Von 
sissi048
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für eure arbeiten!
Also ich bin Ende August 08 ausgezogen, d.h. wir hatten streit und ich bin zu meiner mutter, da war aber noch nicht klar das wir uns endgültig trennen....wir hatten noch Kontakt....er hat noch um mich gekämpft....usw.
Seit diesem jahr sind wir quasi richtig getrennt, wir haben uns auf die scheidung geeinigt, ich hab einen anwalt konsultiert.Und ich habe auch anfang des jahres umgemeldet eine neue Wohnung uws.
Der anwalt hat aber den Trennungstermin auf August gelegt, da wir auch nur 4 Monate verheiratet waren....
Ich dachte halt das man die Lohnsteuerkarte erst nach der Scheidung ändern muß....

Danke im Voraus!!!!

Sissi

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sissi,

wenn dein Anwalt die Trennung auf August terminiert hat, dein Mann damit einverstanden ist, war die Änderung der Lst.Kl. zum 1.Januar diesen Jahres fällig.

Inwieweit das bei deiner Stkl. von Bedeutung ist.... keine Ahnung.

quote:
Oder ich könne es rückwirkend auf letztes Jahr ändern, dann müßte ich einiges zurückzahlen. I


Inwiefern?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
sissi048
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!

Danke fürs Antworten.
Naja die auf dem Amt sagte ich könnte es rückwirkend umschreiben lassen und müßte dann das was ich zu viel bekommen habe zurückzahlen. Weiß nicht wie viel das ist?!, hab mich damit noch nie auseinandergesetzt, oder ich solle es so laufen lassen und nächstes Jahr würde es automatisch in die 1 er übergehen.
Was meint ihr?

Gruß sissi

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