Hallo zusammen,
in diesem Jahr steht unsere Hochzeit an. Mein zukünftiger Mann ist selbstständig und ich arbeite im Angestelltenverhältnis.
Es steht fest, dass wir wegen der Selbstständigkeit (Einzelunternehmung) in jedem Fall über einen Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren werden.
Aber wie geht das mit den Lohnsteuerklassen, wenn ein Ehepartner Selbstständig ist?
Hat der Selbstständige eigentlich noch eine Lohnsteuerklasse? Die Einkommensteuer wird doch nach dem geplanten Gewinn berechnet, oder?
Und wenn das so wäre, würde dass dann für den im Angestelltenverhältnis arbeitenden Partner bedeuten, er kann in Steuerklasse 3 gehen?
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von morganadiefee am 14.02.2007 09:07:38
Lohnsteuerklasse nach Hochzeit
14. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2007 | 08:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerklasse nach Hochzeit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 14. Februar 2007 | 09:15
Von
Status: Praktikant (751 Beiträge, 123x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 14. Februar 2007 | 09:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort. Ändert sich denn für ihn die Höhe der Vorauszahlungen (mal angenommen, der prognostizierte Gewinn bliebe gleich) ???
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.587
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
33 Antworten