MÖGLICH ? Nach Scheidung für kind u Mutter Namensänderung?

5. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest124
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 4x hilfreich)
MÖGLICH ? Nach Scheidung für kind u Mutter Namensänderung?

Hallo...

Hier eine Frage einer Bekannten :

Sie wurde schwanger, bekam eine Tochter, nach der Geburt heiratete sie den Kindsvater. Die Ehe hielt nicht lange und die Scheidung ist durch. Der Vater der tochter hat durch die Heirat auch automatisch die Hälfte Sorgerecht bekommen.

Der Vater zahlt kein Unterhalt allerdings ab und zu Kleinbeträge an das Jugendamt zurück, damit er zahlungswillig da steht ( er ist nicht arm ). Um sich bemerkbar zu machen, zeigt er die Mutter in gewissen Abständen bei der Sozi oder JUAMT mit Falschaussagen an, wo die Mutter ewig schereien hat, alles zu beweisen, das es nicht stimmt.

Kümmern tut er sich kaum um die Tochter, abgesprochene Termine lässt er platzen und wenn er mal kommt schenkt er der Tochter ( 7 ) unnützes Zeug, wie Digitalkamera, Handy.
Aber gut, wenigstens tut er mehr als viele Andere Väter.

Die Mutter würde gerne ihren Mädchennamen wieder annehmen und den Namen auch der Tochter geben. Das Amt sagte ihr das sowas nur möglich sei, wenn der Kindsvater sein Einverständnis gibt, was er nie tun würde.

Gäbe es vielleicht noch eine andere Lösung ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
**Andrea**
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

soviel ich weiß, ist das wirklich nur möglich, wenn der Vater sein Einverständnis dazu abgibt.
Klar könnte man damit mit einer Klage vor Gericht gehen, aber viel bringen wird das nicht.

Ohne Einverständnis des Vaters den Namen des Kindes zu ändern geht nur unter besonderen Umständen, wenn z.B. das Kindeswohl durch Beibehaltung des alten Namens gefährdet wäre o.ä.

LG, Andrea

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peepe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei uns lief es ähnlich. Doch mein Ex-Mann hat der Namensänderung zugestimmt. Doch da spielte das Standesamt nicht mit. Unsere Tochter hat noch immer den Namen ihres Vaters. Es gibt nur die Möglichkeit, erneut zu heiraten, und der neue Mann gibt dem Kind seinen Namen. Bei uns ist es dann auch noch so, dass ich meinen Mädchennamen bei der neuen Ehe behalten habe. Doch ich kann meinen Namen nicht meiner Tochter geben. Doch mein neuer Mann kann seinen hergeben! So sieht es aus!
Gruß Peepe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dieVermailte
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Süsse! Hast du mal bei "Frage einen Anwalt" geschaut? Dort steht was ähnliches! Liebe Grüße von mir an euch :-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.477 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen