MUSS der Vater seine Kinder in JEDEN Schulferien nehmen???

22. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
MUSS der Vater seine Kinder in JEDEN Schulferien nehmen???

Hallo,
demnächst steht die Jahresplanung 2021 an. Gerne möchte mein Partner (mit mir) auch 1-2 Wochen Urlaub nehmen, in dem die Kinder nicht da sind.
Meine konkrete Frag:
MUSS der Vater in JEDEN Schulferien die Kinder zur Hälfte zu sich nehmen, gibt es grundsätzlich einen Anspruch auf halbe Betreuung der Kinder in JEDEN Schulferien der Mutter???
Oder ist es eine reine "Absprache" der Eltern, an die man sich halten sollte???

Sorgerecht liegt bei Mutter und Vater, Vater arbeitet in Vollzeit, Mutter weniger als Teilzeit (kann sich ihre Intervall-Arbeitszeiten selbst legen), Kinder sagen "es ist ok wenn Papa auch alleine frei hat".

Danke für die Hilfe vorab!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
MUSS der Vater in JEDEN Schulferien die Kinder zur Hälfte zu sich nehmen, gibt es grundsätzlich einen Anspruch auf halbe Betreuung der Kinder in JEDEN Schulferien der Mutter???
Nein, gibt es nicht. Der Umfang des Umgangs ist Angelegenheit der Eltern. Finden diese keine einvernehmliche Lösung, können sie eine gerichtliche herbeiführen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

OK, danke.
Also sollten die Eltern vereinbaren, die Kinder in bestimmten Ferien nicht zu "tauschen" ist es rechtlich völlig in Ordnung?
(Mit den Kindern wird das auch abgesprochen!)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Ihr könntet euch ja darauf einigen, volle Ferien zu nehmen. Z.B. du die Osterferien, die KM die Pfingstferien.
Natürlich einvernehmlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, so ähnlich soll es auch geplant werden.
Damit es sich für Kinder und Eltern rentiert.
Aktuell stand eben die Befürchtung rechtlicher Konsequenzen im Raum, sollte man Ferien ablehnen.
Aber wenn es tatsächlich reine Vereinbarungssache der Eltern ist, woran sich auch gehalten wird, ist es ja super!!! Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Grundsätzlich haben die Eltern Gestaltungsfreiheit. Dem könnte allerdings ein anderslautender Gerichtsentscheid entgegenstehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
2Nini2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, ein Gerichtsurteil gibt es diesbezüglich nicht. Das Sorge- und Umgangsrecht liegt bei beiden, Lebensmittelpunkt ist bei der Mutter. Die Planung wird mit den Kindern getroffen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von 2Nini2):
Die Planung wird mit den Kindern getroffen.


Wie alt sind denn dir Kinder?

Es ist übrigens eine schlechte Idee den Umgang und den Urlaub erstmal mit den Kindern zu planen und dann die KM vor vollendete Tatsachen zu stellen. Das geht, wenn die Kinder ein gewisses Alter haben, aber da wollen sie meist eh nicht mehr mit den Eltern in den Urlaub

Im übrigen ist es sinnvoller, wenn der Vater und die Mutter sich da zusammensetzen und das besprechen. Er kann ja deine Wünsche mit einfliessen lassen, aber wenn du die treibende Kraft bist könnte das eher zu einer Verweigerungshaltung führen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen