Mal wieder: Kindesunterhalt und Aufenthaltsbestimmung

22. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)
Mal wieder: Kindesunterhalt und Aufenthaltsbestimmung

Hallo zusammen,

ich muss mal wieder das leidige Thema KU ansprechen.
Mein Mann ist seit gut 2 Jahren geschieden und zahlt Unterhalt für das Kind aus erster Ehe. Der Ehegattenunterhalt wurde mit einer Einmalzahlung erledigt.
Mittlerweile sind wir verheiratet und haben seit einigen Monaten ein gemeinsames Kind.
Jetzt kommt es zu einem Gerichtstermin bezüglich des Umgangsrechts. Im Zuge dessen, wurde von der Ex einen KU-Neuberechnung gefordert - vor allem auch rückwirkend, was meiner Meinung nach nicht geht.
Nun ist meine Frage (da ich mich schließlich länger nicht mit diesem Ätzthema beschäftigt habe) folgende:
- die zwei Kinder sind im Unterhalt gleichgestellt, welcher in beiden Fällen vom Nettogehalt berechnet werden muss. So viel ist klar.
Doch wie sieht das nun aus: Mein Mann ist ja mir auch in gewisser Weise unterhaltsverpflichtet? Ich hab nun gelesen, dass die "alten" Kinder durchaus weniger Unterhalt bekommen können. Auch nach der seit 1.01.08 geltenden Rechtssprechung?
Oder ist einfach die Düsseldorfer Tabelle heran zu ziehen und den Betrag X zu zahlen?

Das Weitern gibt es ja Probleme mit dem Umgang.
Die Ex sagt "spring" und mein Mann antwortet (dem Kind zuliebe) "wie hoch?". Nun meint sie, dass er der einzige sei, der immer absagen würde, nicht kommen würde... Doch das sind sicherlich Dinge, mit denen schlägt sich jeder zweite Papa rum.
Nun erzählt das Kind sehr häufig, dass es von der Mutter geschlagen und getreten wird, dass es gesagt bekommt, es sei dumm weil es Fehler bei den Hausaufgaben macht, die Mutter ihn nur anschreit... (Das Kind steht hier und fordert Schläge weil es einen Fehler gemacht hat)
In welcher Hinsicht haben wir dort eine Handhabe? Muss ein kinderpsychologisches Gutachten gefordert werden? Was ist, wenn ein fast 8jähriger einen Wohnortswechsel möchte (kann er erst ab 13 entscheiden, oder?).

Ich hoffe, dass ich mit diesen kurzen, wagen Informationen doch genug ausgesagt habe, dass mir der ein oder andere einen kleinen Tipp geben kann.

Viele Grüße
Optimistin ;-)


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Optimistin,

u.U. kann der KU sehr wohl auch rückwirkend geltend gemacht werden.

Da seit dem 01.01.2008 die Kinder in der Unterhaltsfolge gleichermaßen im ersten Rang stehen, stehen die Mütter im Zweiten - auch du.

Wer hat denn warum einen Antrag zum Umgang bei Gericht gestellt?
Die KM, weil der KV dem Umgang nicht ausreichend nachkommt?

Wenn das Kind nachweislich und fortlaufend misshandelt wird, kann das zu einer Änderung beim Sorgerecht führen, so dass dem anderen Elternteil dieses allein zugesprochen würde. Ist aber sehr dünnes Eis.
Ein psychologisches Gutachten, über das Kind kann hilfreich sein, kann aber auch komplett ignoriert werden - ist Ermessenssache des Gerichts.
Zum dauernden Aufenthalt kann das Kind angehört werden, aber auch hier würde ich mir nicht zu große Hoffnung machen, den frei entscheiden darf es erst mit 14 Jahren und davor liegt es auch im Ermessensspielraum des Gerichts, ob und wie stark der Kindeswunsch Berücksichtigung findet.

Lieben Gruß!


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"www.artiger.freehostia.de"

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Optimistin,

quote:
Im Zuge dessen, wurde von der Ex einen KU-Neuberechnung gefordert - vor allem auch rückwirkend, was meiner Meinung nach nicht geht.


Wie ich aus deinen letzten Beiträgen entnehme, existiert kein Titel, also geht auch nix rückwirkend.

quote:
Mein Mann ist ja mir auch in gewisser Weise unterhaltsverpflichtet?


So ist es, solltest du deinen Bedarf mit deinem Elterngeld nicht selbst decken. Das wird abzgl. 300€ voll angerechnet.

quote:
Ich hab nun gelesen, dass die alten Kinder durchaus weniger Unterhalt bekommen können.


Werden Kinder, wenn die größer sind, *billiger*? Das wusste ich nicht...:(
Da dein Mann bei einem Einkommen von 1800€ eh nur 250€ zahlt, kämen, wenn du mit einberechnet würdest, 262€ auf ihn zu. Ohne deine Berücksichtigung 278€.

quote:
Auch nach der seit 1.01.08 geltenden Rechtssprechung?


Die sagt aus, dass privilegierte Kinder vorrangig ihren Müttern zu bedienen sind.

Umgang wird wohl ein Richter klären müssen.

Vielleicht solltet ihr mal beim Jugendamt vorsprechen, was angebliche Schläge angeht.
Ich wage hier keine Prognose.

Grüßle



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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#3
 Von 
guest123-1872
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ihr Lieben,
erst mal Danke für die Antworten und sorry, dass ich erst jetzt antworte - hab keine Mail bekommen, dass mir jemand helfen wollte.

Also:
Zu der Frage, warum ein Antrag wegen des Umgangs bei Gericht gestellt wurde:

Die Regel ist: Freitagabend zw. 17und 18Uhr - Sonntag 19Uhr zurück.
Jetzt läuft das so, dass der KV unter der Woche nie mit seinem Sohn telefonieren darf - wenn er Madame mal erreicht, dann ist das Kind immer im Bett (auch abends um 6). Und dann kommen die Umgangsspielchen. Es ist ja nett, wenn man sagt, ich bin heute in der Stadt X, hol das Kind doch dort ab - mein Mann spart sich so rund 60km Fahrtweg. KV meldet sich, er sei jetzt in X wo dann Mutter und Kind seien --> wir sind bei P&C - er soll dahin kommen - ausgemacht war ein Platz in der Innenstadt. Der KV tut wie ihm geheißen und da sagt dann die werte Mutter: So, und jetzt gehen wir Hosen kaufen! KV dackelt hinterher und sie macht ihn noch dumm von der Seite an.
Zweiter Fall:
Es ist ausgemacht, dass das Kind montags abgeholt wird, damit es einen Teil der Ferien bei uns respektive den Großeltern verbringt. Freitags um 3 gibt es plötzlich einen dringenden Notfall, der eine Abholung des Kindes am Freitag erfordert. Welcher Notfall? Keine Ahnung! Und welcher Notfall ermöglicht es mir als Mutter auch noch gut 3 Stunden zu warten, bis der Vater kommt?
Argumente des Vaters werden durch Schreien und Auflegen quittiert.
Jetzt war ausgemacht, dass das Kind am Freitagmorgen zurück zur Mutter gebracht wird. Nun hat die Mutter aber erst am Sonntag Zeit (sie hat wohlgemerkt ein 2.Kind - 2Jahre). Argumente werden nicht gedultet - sie hat ihren Willen - verhöhnt den Kindsvater, geht nicht mehr ans Telefon. Keine Chance für den Vater mit der Frau zu sprechen - mal ganz davon abgesehen, dass ja auch schließlich etwas passiert sein könnte.

Was das Jugendamt angeht:
So wie es ausschaut, hat sie eine Kampfemanze hinter sich (Glück für die Frau eben). Mein Mann hat bei einem männlichen Mitarbeiter vorgesprochen und ihm die Situation mit ihr und ihren Eltern geschildert.
Die einzige Aussage ist, dass er nun einmal gegangen sei und dass man eben ein Gespräch mit der Mutter suchen müsse. Sie geht aber überhaupt nicht darauf ein-ist zu einem gemeinsamen Gespräch nicht bereit.
Aus dem Grund eben auch der Gerichtstermin.
Wir wissen überhaupt nichts über Zukunftspläne (schließlich ist der neue Partner ein amerik. GI - Vater des 2. Kindes). Ganz zu schweigen, inwieweit sie Geld verdient - Prozesskostenhilfe hat sie mal wieder beantragt...

Was passiert dann nun mit mir in der Unterhaltsberechnung? Zähle ich doch zum Einkommen meines Mannes wenn ich wieder voll arbeiten gehe?
Zu welchem Zeitpunkt wird ein Titel für den Unterhalt "verhängt"? Es ist richtig - bisher gibt es keinen!

Unser einziger Trost/ unsere einzige Hoffnung ist es, dass Madame am Dienstag bei Gericht aus der Hose hüpft und ihr wahres Gesicht zeigt!
Ich seh da nur leider schwarz - schließlich kann ich als Frau Madame besser einschätzen, als mein Mann nach 5 Jahren Ehe. :(
Ganz davon abgesehen, kann es ja wohl nicht wahr sein, dass ich meinem Kind nicht die Möglichkeit biete, sich vor Schulbeginn zu Hause wieder zu aklimatisieren - aber umgekehrt dem KV vorzuwerfen, dass er nicht beurteilen kann, was eine gute Mutter sei.
Geschweige denn, sich mal in 3 Wochen hier zu melden und mit dem eigenen Kind sprechen zu wollen...
Klamotten für die 3 Wochen? Fehlanzeige! Nichts!
Klamotten mit denen er hier herkommt? Mindestens 2 Nummern zu groß!
Und da spricht jemand von "guter Mutter" und dem Kindswohl???
Ich kann da echt nur noch lachen - ich würde mein Kind so nicht behandeln!

So! Nun beende ich mal meine Generalabrechnung - will euch ja nicht auf den Zeiger gehen - tat aber immerhin mal gut, die Tasten ein wenig zu malträtieren. :)

Ich dank euch ;)
LG
Optimistin

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