Manipuliertes Clearingbericht seitens der Kindesmutter

19. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Meisterkrause
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Manipuliertes Clearingbericht seitens der Kindesmutter

Guten Tag,

Ich habe ein massives Problem es letztes Jahr ein ambulantes Clearing gelaufen obwohl ich auf ein Stationäres Clearing bestand.

Die Kindesmutter hatte vor auszuwandern ich habe das Sorgerecht vor Gericht eingeklagt mit Grenzsperre wir waren eine Patchworkfamilie. Die Kindesmutter hat massiv Alkoholkonsum betrieben auch während des Clearings sie ca. 20tage nach dem Gerichtsverfahren komplett ausgerastet.

Sie hat mich vor beiden Söhnen im Auto auf der Autobahn dermaßen angegriffen gebissen und geboxt zudem mir mehrfach Morddrohungen vor beiden Söhnen gemacht auch wo mein Ältester Sohn in der Kinder Jugendpsychiatrie war

Der Clearingbericht hat zu ihrem Gunsten ausfallen lassen zudem erging eine Eigenbedarfskündiging die Unrechts war noch innerhalb des Clearings.

Ich war danach so Phyisch am Boden das ich Stationäre Behandlung musste.

Die Kindesmutter hat massive Kindheitstraumatas und gehe stark von einer Persönlichkeitsstörung aus

Die Kindesmutter ist samt beider Kinder ausgezogen und habe mir bis zum letzten Tag massive Drohungen gemacht in dem Wortlaut verliert sie nur ein Kind kann sie für nichts mehr Garantieren.

Nun sind fast 5 Monate vergangen mein Sohn habe und in dieser Zeit nicht einmal gesehen. Da mir nur der Begleite Umgang ermöglicht wurde die nach Angaben des Jugendamtes nur mit der Kindesmutter möglich wäre was allerdings aufgrund der Umstände nicht möchte

In den Akten aus medizinischer Seite sowohl von mir als meinem ältesten Sohn geht deutlich hervor das meine Ex Lebensgefährtin nicht nur massiven Alkoholkonsum betreiben hat sondern vielmehr hat auch mein Sohn von den Morddrohungen seiner Kinderpsychiater erzählt die ein Gutachten nun verfasst hat.

Das Jugendamt verlang nun von mir aufgrund Unterhaltsvorschuss das meine Akten offen lege und das MDK Gutachten das ich nicht mehr Arbeitsfähig bin da ich 4 Bandscheibenvorfälle habe zudem Phyisch sehr angeschlagen bin. Habe ADS und Depression neben einer Chronischen Schmerzsyndrom.

Was raten sie mir meine Akten offen zu legen beim Jugendamt wo diese Dinge drin stehen oder sollte ich mir dringend einen Anwaltstermin holen. Da eigentlich nicht möchte das mein Sohn weiter dort lebt.

Der Väteraufbruch sagte mir deutlich das ich vergessen könnte das mein jüngster Sohn bei mir leben wird der wird nach Aktenlage wohl eher in ein Heim oder in Pflegefamilie kommen.

Ich brauche wirklich dringend einen Rat aus rechtlicher Seite.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Für substantiierten juristischen Rat ist ein Anwalt zuständig. Wir sind hier eher auf der Ebene "Erfahrungsaustausch" unterwegs.

Wenn ich Dich richtig verstehe, gib oder gibt es ein Verfahren hinsichtlich des Sorgerechts/Umgangsrechts. Was ist der genaue Stand? Und wie sieht gegebenenfalls die Entscheidung des Gerichts aus?

So, dann haben wir unabhängig davon die Anfrage der Vorschusskasse. Die wollen und müssen sich auch ein Bild darüber machen, ob Du leistungsfähig bist. Und dafür brauchen die Deinen gesundheitlichen Status. Wenn insoweit ein Unterhaltstitel existiert, sollte auch überprüft werden, ob dieser nicht abgeändert bzw. aufgehoben werden sollte.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41023x hilfreich)

Zitat (von Meisterkrause ):
Was raten sie mir meine Akten offen zu legen beim Jugendamt wo diese Dinge drin stehen oder sollte ich mir dringend einen Anwaltstermin holen.

Also ich würde hier zum fachlich versierten Anwalt raten.



Zitat (von Meisterkrause ):
Der Väteraufbruch sagte mir deutlich das ich vergessen könnte das mein jüngster Sohn bei mir leben wird der wird nach Aktenlage wohl eher in ein Heim oder in Pflegefamilie kommen.

Nach der Schilderung wundert es mich, das nur der jüngster Sohn vor den beiden Elternteilen geschützt werden soll. Wie alt ist denn der ältere Sohn?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Der Sachverhalt ist nicht zu verstehen.
Außerdem fehlen relevante Informationen, andere sind durcheinander.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Meisterkrause
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Titel hat das Jugendamt noch nicht das noch Frist bis zum 02.05 Zeit habe meinen Leistungsstand offen zu legen . Nach Gutachten stand der Leistungsfähigkeit bis unter 3 Std. Belastbar Reha Antrag wegen stationär er Traumasierung ist gestellt bin chonischer Schmerzpatient durch ein Unfall mit dem Motorrad 2012 habe zudem noch ADHS.

Werde das ganze auch das Gutachten meinen ältesten Sohn mit zum Anwalt am 02.05 da hier vieles komplett schief gelaufen ist. In Gutachten steht die Morddrohungen die mein Sohn bei seiner Phychotherapie erzählt hat. .

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#5
 Von 
Meisterkrause
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielucht sollte ich meinen Text wirklich nochmals überarbeiten da doch sehr Impulsiv geschrieben habe da ganze nun schon eine Zeit mal beschäftigt und es als neue Delikte dazu kommen die eigentlich eben Nebenschauplatz sind.

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#6
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3213 Beiträge, 1065x hilfreich)

Wenn du deine Einkommensverhältnisse nicht offenlegst, wird dir der volle Vorschussbetrag pauschal in Rechnung gestellt und auch gerichtlich durchgesetzt. Du solltest ein erhebliches Eigeninteresse daran haben, deine aus deiner Sicht bestehende Leistungsunfähigkeit objektiv darzulegen und die Vorschusskasse davon zu überzeugen. Die Vorschusskasse selbst hat daran kein Interesse und wird auch ohne dein Zutun handeln. Dann aber zu deinen vollen Ungunsten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Immer noch nicht verstanden? Also nochmals:

1. Der Vorschusskasse legst Du alle Unterlagen vor, die belegen, dass Du nichts leisten kannst. Und wenn kein gerichtlicher Titel oder der des Jugendamtes im Rahmen einer Beistandschaft besteht, ist dieser Teil des Problems damit erledigt. Achtung, der Titel muss nicht der Vorschusskasse zuzuordnen sein.

2. Für den Rest benötigst Du einen Anwalt. Ist der denn endlich mal von Dir eingeschaltet worden? Ich will nur davor warnen, Kinder in so Verfahren für die eigenen Zwecke zu missbrauchen. Also, ältesten Sohn nach Möglichkeit raus lassen.

wirdwerden

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