Masterstudium Teil II

2. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
tifoso
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Masterstudium Teil II

Hallo zusammen,

zu meinem Beitrag vom 25.9. kann ich noch ergänzend mitteilen dass mein Sohn sich nun entschlossen hat einen Anwalt einzuschalten um den Unterhalt für sein Masterstudium zu erstreiten.
Da es ein Gerichtsurteil gibt aufgrund dessen ich z.Z. noch alleine den Unterhalt bezahle, stellt sich die Frage wie ich mit diesem vollstreckbaren Titel umgehe.
Da dieses Urteil 5 Jahre alt ist würde ich gerne für den Fall der Fälle eine neue Unterhaltsberechnung mit Beteilung meiner Ex und evtl. BaFöG-Beträgen meines Sohnes durchführen lassen.
Ist für diese Aktionen zwingend anwaltliche Hilfe nötig oder kann ich das in Eigenregie bewerkstelligen?

tifoso

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Da es ein Gerichtsurteil gibt aufgrund dessen ich z.Z. noch alleine den Unterhalt bezahle, stellt sich die Frage wie ich mit diesem vollstreckbaren Titel umgehe.


Die beste Lösung wäre, du würdest dich mit deinem Sohn gütlich einigen. Bitte ihn um die Herausgabe des Titels und berechnet neu.
Rückt er ihn nicht raus, wirst du um eine Abänderungsklage nicht rumkommen.

Grüßle



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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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