Masterstudium

25. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
tifoso
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Masterstudium

Als unterhaltspflichtiger Vater habe ich folgendes Problem:

Mein Sohn beendet bald sein Bachelor Studium nach 10 Semestern und ich war bisher der Meinung dass er damit einen berufsqualifizierenden Abschluss hat und ich somit keinen Unterhalt mehr zahlen muss.
Da er jedoch weiterstudieren möchte (Master) ergibt sich jetzt das Problem dass ihm bei der BaFöG-Stelle seiner Uni mitgeteilt wurde, dass für ein Masterstudium kein BaFöG mehr gezahlt wird, da er ja einen Berufsabschluss hat.
Kommt nun die volle Breitseite der Unterhaltszahlungen weiter auf mich zu?
Da das Kindergeld auch entfällt und meine Ex sich an den Unterhaltszahlungen lt. Gerichtsurteil nicht beteiligen muss habe ich nun Beratungsbedarf. Weiterhin stelle ich die Frage ob es eine Höchstgrenze an zu finanzierenden Semestern gibt

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo tifoso,

deine Frage ist wohl kaum endgültig und schlüssig zu beantworten.

Wie alt ist denn der Sohn?

Wohnt er noch bei der KM?

Eine auf einen ersten Abschluss aufbauende Weiterqualifizierung kann durchaus noch zur Erstausbildung hinzu gerechnet werden und damit unterhaltsberechtigt sein.

Ob das so sein wird, hängt unter anderem auch davon ab, wie ZÜGIG die Erstausbildung erfolgt ist.


Grüße

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#3
 Von 
tifoso
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

der Sohn ist fast 26 Jahre alt und das Bachelorstudium wird 10 Semester dauern. Die Regelstudienzeit soll lt. Internetauftritt der Uni 6 Semester betragen. Er hat eine eigene Wohnung.

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wie stellt der Junior sich die Finanzierung seiner weiteren Studienzeit vor? Habt ihr einmal darüber gesprochen?

Wenn das Master noch als Erstausbildung anerkannt würde, dann hätte er Anspruch auf 640 €, die anteilig von beiden Eltern getragen werden müssten. Ich weiß nicht, inwieweit die weitere Bafög-Versagung ein Indiz ist, dass es eben keine Erstausbildung mehr ist.

Warum muss die Mutter nichts zahlen?

Entweder lässt du das Ganze gerichtlich klären oder du setzt dich mit dem Junior zusammen und ihr findet eine einvernehmliche Lösung.

Wenn er mit dem Anschlussstudium nachweislich bessere Berufschancen hat und du es dir leisten kannst, würde ich ihm anbieten, ihn weiter anteilig! zu unterstützen. Und er muss den Rest durch jobben finanzieren.

Wenn er aber bummelt und sich vor *richtiger* Arbeit drücken will, würde ich ernsthaft schauen, wie ich aus der Nummer rauskomme.

Grüße

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#5
 Von 
guest123-2155
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Eltern müssen ihren Kindern solange Unterhalt zahlen, bis es seiner Schulbildung entsprechend einen Beufsabschluß/Berufsbildung hat.

Das heißt:
Hauptschulabschluß-->Lehre(Geselle)
Abitur-->Studium (Akademischer Abschluß)

Mag sein, dass es mit dem ersten Akademischen Abschluß, dem Bachelor, dann erledigt ist.
Master ist ein zusätzliches Studium.

Aber mal was anderes. Warum hat das Kind 10 Semester für einen Bachelorabschluß gebraucht?
6-7 Semester ist die Regelstudienzeit. Und es wird dafür gesorgt, dass alles in dieser Zeit gelehrt wird.
Gebummelt? Semester-Pause? Klausuren nicht geschrieben ---> keine Scheine ---> kein Abschluß ??!!
Mein Ingenieur-Studium dauert "nur" 7 Semester.

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#6
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

bachelor ist ein akademischer abschluss, punkt! und 10 semester ist ganz schön lange. grundsätzlich geht man von einer studiendauer von 6 semestern aus, 7-8 sind auch noch okay, aber alles ab 8 semester zeigt eigentlich schon, finde ich, dass da die lust auf eine schnelles studium und einen raschen einstieg in das berufsleben sehr gering sind. man kann ja sogar weniger als 6 semester studieren und des gibt nicht wenige, die die bachelor schon nach 5 semestern haben.

da dein kind verpflichtet ist, ZÜGIG! die ausbildung zu absoliveren, kann es mit tröddelei den anspruch ganz einfach verwirken (ausser es gab echte gründe wie krankheit oder kinderbetreuung)

wenn ich rechne abitur mit 18 plus 6 semester bin ich bei 21 plus wehrdienst 22 jahre, dein kind ist jetzt aber schon 26 und wird erst noch fertig... zügig ist was anders!
ich würde mal zum anwalt gehen, ich kann mir vorstellen, dass du das masterstudium nicht mehr finanziell begleiten musst.

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