Hallo zusammnen!
Mein Freund hat sich von seiner Frau getrennt und ist zu mir in die Schweiz gezogen, wo er jetzt an seiner neuen Arbeitsstelle mehr verdient.
Ich verstehe überhaupt nicht, wieso das Gericht den Trennungsunterhalt aufgrund des neuen Schweizer- Einkommen berechnet, wobei das ja gar nichts mit der Ehe zu tun hat. Vermutlich wird das Gericht dann bei der Scheidung (die ist Ende 09) auch das Schweizereinkommen berücksichtigen, was heissen würde, mein Freund zahlt dann 4 - 6 x mehr Unterhalt für seine Frau (dies ein Leben lang, da sie krankgeschrieben ist) als wenn er seine alte Arbeitsstelle in Deutschland behhalten hätte.
Anscheinend wird auch nicht der Mehraufwand in der Schweiz gerechnet, was ich sehr ungerecht finde. Zusagen ist, dass die Ex vermutlich dann mehr Geld zur Verfügung hat, als in den Ehejahren, wo beide verdient haben.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Mehr Einkommen im Trennungsjahr - mehr Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
quote:
Ich verstehe überhaupt nicht, wieso das Gericht den Trennungsunterhalt aufgrund des neuen Schweizer- Einkommen berechnet, wobei das ja gar nichts mit der Ehe zu tun hat.
Ehrlich gesagt: Ich auch nicht!
War dein Freund denn nicht anwaltlich vertreten?
quote:
(dies ein Leben lang, da sie krankgeschrieben ist
Krank geschrieben? Das ist man höchstens 78 Wochen...
Interessehalber: Wurde das Krankengeld zur Berechnung mit herangezogen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Vielen Dank für deine Antwort.
Mein Freund war vom Anwalt vertreten, darum finde ich das ganze wirkilich komisch......
Die Ex ist schon länger arbeitsunfähig und bezieht eine Rente.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Die Ex ist schon länger arbeitsunfähig und bezieht eine Rente
Aber die wurde schon mit einberechnet?
Was sagt der Anwalt dazu?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ja die Rente wurde miteingerechnet, sie beträgt zirka 900 Euro
Der Anwalt sagte nichts dazu. Ich frage mich, ob man Chancen hätte, das ganze vor Gericht nochmals aufzurollen, und darauf bestehen dass nur das Einkommen vor der Trennung gerechnet wird. Mein Freund hat kein Problem, ihr den Betrag zu zahlen, den er gemäss Arbeit in Deutschland zahlen müsste. Aber es kann nicht sein, dass er so viel mehr zahlen muss, weil er sich endlich getrennt hat.
Hallo,
.... schwer zu raten....:(
M.M nach ist das falsch berechnet worden.
Ist das Urteil schon rechtskräftig?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Der Trennungsunterhalt wurde gerichtlich festgelegt, (kann man da noch was machen?) der Nacheheliche Unterhalt kommt ja erst noch.
Hallo,
quote:
(kann man da noch was machen?)
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, wohl eher nein.
Vielleicht sollte dein Freund beim Nachehelichen Unterhalt anderweitig anwaltlich vertreten werden...
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
Danke euch für eure Antworten :-)
Das Urteil bezüglich Trennungsunterhalt ist vom 23.03.09
--- editiert vom Admin
Was wäre eigentlich, wenn er einen Job annehmen müsste, wo das Nettoeinkommen dann tiefer als der alte Lohn in Deutschland wäre?
Oder wenn er arbeitslos werden würde, müsste er den Trennungsunterhalt an die Ex dann nachbezahlen, wenn er wieder arbeiten könnte bzw. Arbeit wieder finden würde?
-- Editiert am 06.04.2009 22:12
Dann würde er so behandelt, als hätte er das Einkommen noch...:(
Unverschuldet arbeitslos: Müsste Ex den Gürtel enger schnallen.
Lasst die Gedanken lieber stecken und sucht stattdessen eine fähigen Fachanwalt für Familienrecht.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Das Problem ist, dass er im Moment einen extrem weiten Arbeitsweg hat 2 x 2 Stunden im Tag und dass er früher oder später das nicht mehr machen kann und sich was Neues suchen muss. Ob er was Vergleichbares findet oder nicht, wissen wir noch nicht.
Ich hab in einem anderen Forum auch noch gepostet und dort habe ich folgende Antwort bekommen:
Die Ehe ist erst beendet, wenn das Scheidungsverfahren läuft, nicht schon nach Trennung. Insofern fällt der Zuwachs an Verdienst in die Ehezeit. Zudem handelt es sich wohl nicht um einen völlig anderen Beruf, sondern um eine andere Stelle innerhalb des Bereichs, in dem er schon vorher tätig war. Außer Betracht können Verdienststeigerungen (nach Eheende) bleiben, wenn es sich um Karrieresprünge handelt, die nicht schon innerhalb der Ehe "angelegt" waren, also wenn komplett der Beruf gewechselt wird oder sowas. Hier sieht es eher so aus, dass der Unterhalt nach dem aktuellen Einkommen zu berechnen ist.
:-(
Ich möchte noch anmerken, dass sich die Ex bezüglich dem Kind bei allem querstellt (Das Kind lebt bei ihr und sie und mein Freund haben das gemeinsame Sorgerecht). Zuerst wollte sie verhindern, dass sich die Kleine und ich kennen lernen, damit ging sie sogar vor Gericht. Sie wollte dass mein Freund die Kleine nicht in die Ferien nehmen darf. Dann wollte sie meinen Freund unter Arrest stellen (er dürfe nicht zu mir in die Schweiz ziehen), weil er angeblich fürs Kind keinen Unterhalt bezahlt hätte (Sie hat dafür sogar eine falsche Eidesstatliche Erklärung unterschrieben) obwohl mein Freund natürlich beweisen konnte, dass er IMMER pünktllich gezahlt hatte und jetzt weigert sie sich einen neuen Ausweis fürs Kind zu machen (der alte läuft aus). Das heisst, wenn sie keinen machen lässt, wir das Kind in den nächsten Ferien nicht holen können.
Mit anderen Worten, wir haben seit Monaten Stress ohne Ende. Darum ärgert es mich umso mehr, wenn sie dann noch höhren Unterhalt bekommt, der eigentlich überhaupt nichts mit ihr zu tun hat.
PS: Der Unterhalt fürs Kind ist natürlich kein Problem... den zahlen wir gerne.
Wird eigentlich der Unterhalt vom letzten Lohn gerechnet oder wird der Durchschnitt auf die letzten 12 Monate genommen?
--- editiert vom Admin
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