Mehr Kindesunterhalt trotz Scheidungsvereinbarung

21. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rainbow40
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Mehr Kindesunterhalt trotz Scheidungsvereinbarung

Hallo
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich wurde im Mai 2009 geschieden und es wurde in der Scheidungsfolgenvereinbarung die Höhe des Kindesunterhaltes festgelegt, den mein Ex-Mann zu zahlen hat.
Er zahlt nur den Mindestunterhalt. Der Mindestunterhalt wurde ja nun meines Wissens um 13 Prozent erhöht. Habe ich (oder bessergesagt meine Kinder) nun einen Anspruch auf eine Erhöhung und wenn ja wie setze ich diesen durch?

Danke schonmal im Voraus
Rainbow40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi, das kommt auf den Wortlaut der Vereinbarung an.

Schreib mal (ohne Namen natürlich) den Wortlaut der Vereinbarung zum KU hier rein.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
Rainbow40
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist so formuliert:
"Der Vater zahlt an das Kind.....zu Händen der Mutter gemäß der Altersstufe der Unterhaltstabelle als Anlage zur Unterhaltsleitlinie des OLG...., Stand 1.1. 2009 einen monatlichen Kindesunterhaltsbetrag in Höhe von.....

Beim zweiten Kind genauso......

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Das steht da so drin? Den Notar sollte man steinigen. :grins:

Im Ernst....Es muss doch eine Berechnungsgrundlage angegeben sein, das Einkommen des KV und die danach erfolgte Einstufung in %.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rainbow40
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, es steht nichts anderes drin. Keine Einstufung in Prozent etc.
Und das hat nicht der Notar gemacht sondern der Scheidungsrichter.
Keien Ahnung, was ich jetzt tun soll. Gibt es hier keine ähnlichen Fälle?

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