Mehr unterhalt fürs Kind

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
Mehr unterhalt fürs Kind

ich habe zwei Töchter 18und15Jahre für die ich monatlich jeweils307€zahle. Jetzt hat meine Exfrau erfahren das ich einen neuen Job habe wo ich 4200€Netto verdiene.Nun will sie mehr Unterhalt. Soviel verdiene ich aber nur weil sich das ganze auf Überstunden aufbaut. Ich bin dafür im Monat bis zu 470std. auch jeden Sa. und So. unterwegs. nun ist es ja üblich, daß Überstunden mit beim Unterhalt gerechnet werden. Nun meine Frage weiß jemend ob soviel Überstunden berechnet werden dürfen.Das mach ich auch nur, damit ich mal wieder ein Bein auf die Erde kriege.

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"Müller.d."

-- Editiert von müller.d. am 25.08.2004 19:48:23

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lobi
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn du eine Ex hast, die da penible hinterher ist, ihren ihr zustehenden Unterhalt zu bekommen, dann wird es wohl ziemlich genau noch 3 bis 6 Jahre dauern, bis du wieder ein Bein auf die Erde bekommst!

Frag mich grad woher deine Ex weiss, dass du jetzt so viel mehr bekommst?!

Ich schätze mal, dass du da nicht mehr drum rum kommst.
Sorry für dich!

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"Liebe Grüsse, Lobi"

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Was ist mit der 18jährigen?Geht sie noch zur Schule oder hat sie Einkünfte?Hier wird auf jeden Fall eine Neuberechnung fällig,bei der auch das Einkommen deiner Ex eine Rolle spielt!

-- Editiert von schnee-einsiedel am 25.08.2004 20:45:50

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#3
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

die 18jährige fängt zum 01.09.04 eine Ausbildung mit 563€ Brutto an. Aber ich seh nicht ein,daß ich dann nach Düsseldorfer-tabelle483€für die kleine Zahle.Das soll nicht heißen das ich nicht für meine Kinder aufkommen will. Aber ich geh nur soviel arbeiten damit ich mal Finanziell wieder klar komme, nicht um das ich immer höheren Unterhalt zahlen muß.ES kann doch nicht sein, daß man mir eine 7Tage Woche beim Unterhalt voll anrechnen darf.

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"Müller.d."

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#4
 Von 
Lobi
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Genau so ist es aber!

Alles Geld, was auf einem Papier erscheint ist auch anzurechnen!!!

Was ist der Umkehrschluss?

Aber davon mal ganz abgesehen... wenn du 4200 € Netto hast und knapp 500 € für deine Kleine zahlen sollst weiss ich nicht wie viel du NOCH haben willst um wieder auf die Beine zu kommen.
Also MIR würden schon 300 € MEHR im Monat reichen!

Auch wenn 500 € sehr viel Geld ist... aber dir bleiben doch immerhin noch 3700 € übrig... wo ist jetzt das Problem?
Das ist mehr als das dreifache von dem, was ich für mich und meine beiden Kinder zur Verfügung habe!!!

-----------------
"Liebe Grüsse, Lobi"

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#5
 Von 
darkevita
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf man mal erfahren, was für einen Job du ausübst?
Wo verdient man soviel?

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#6
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

das würd mich auch interessieren

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Und hinzu kommt: du sparst ja auch noch eine
Menge Geld!
Wenn Du soviel arbeitest, hast Du ja keine
Zeit mehr, noch Geld auszugeben.

An Müller's Ex: diese Ersparnis solltest Du ihm auch noch als fiktives Einkommen anrechnen....

nachgefragt

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#8
 Von 
Lobi
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wenn man auch vorher KEINE "bEx" war... hier wird man zu einer gemacht oder bekommt zumindest GENUG Ratschläge, was man tun kann um eine BILDERBUCH-böse-Ex zu werden ;) ;)

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"Liebe Grüsse, Lobi"

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy Müller,
iss wieder mal eine Einzelfallentscheidung!
"Branchenübliche" und zumutbare Überstunden werden angerechnet. Was darüber hinausgeht, nicht! Es sei denn, du hast dies auch schon während der Ehe gemacht.
Was nun aber branchenüblich und zumutbar ist, wirst du das Gericht fragen müssen. Dafür gibbet leider keine Tabellen.

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#10
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

reden Sie doch mit Ihrem Arbeitgeber, das Sie auf dem Papier weniger haben und den Rest auf die Hand kriegen! Solange bis die Kinder eigenes Einkommen haben.

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Sicher kann man 500€ vn 4200€ verkraften. Aber was ist denn mit dem nebenbei was die Kinder von mir bekommen? Hier neue Turnschuhe Da eine neue Miss Sixty, Taschengeld Urlaubsgeld das freiwillige wird nicht berechnet das ist eal wie man das macht. dann frag ich mich wofür ich plötzlich mehr bezahlen soll. haben die Kinder Jetzt mehr Hunger?? sie sind doch von 307€ auch satt geworden.

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"Müller.d."

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#13
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Ausserdem bin ich neu Verheiratet, ich arbeite 7 Tage die Woche meine Frau und ich verzichten Momentan auf Freizeit. wer von euch arbeitet soviel wer hat 470 std. liebe Damen und würde sich nicht ärgen wenn da jemand kommt der dir immer mehr wegnimmt??Man muß auch sehen was die Kinder so von uns Väter zugesteckt beckommen.

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"Müller.d."

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#14
 Von 
Die Gehörnte
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

..........Ausserdem bin ich neu Verheiratet, ich arbeite 7 Tage die Woche meine Frau und ich verzichten Momentan auf Freizeit. wer von euch arbeitet soviel wer hat 470 std............
@ müller.d.


Da würd ich ma aufpassen, dass de nich bald wieder ne Ex zu versorgen hast - welche Frau macht das mit?

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#15
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Klar muss ich da aufpassen. das meine ich ja auch damit, man schufftet sich kaputt damit man sich was leisten kann,schwupp steht die Ex da und hält wieder die Hände auf.

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"Müller.d."

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#16
 Von 
dag.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

@ Lobi,- Arbeitest du denn auch soviel?? mit dem soviel weniger Geld, dass du für dich und deine Kinder hast. weniger Arbeit weniger Geld. Richtig!!? ;)

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"Müller.d."

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#17
 Von 
Speiki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Überstunden werden in der Regel voll zuerechnet, aber nicht wenn sie Unzumutbar sind. Und nur wenn sie in geringem Umfang anfallen wie in deinem fall hier. Nur wenn der

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"Es Lebe die Gerechtigkeit!?"

-- Editiert von Speiki am 29.08.2004 18:42:46

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#18
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

hallo müller.d
470 std?
Bei 30 arbeitstagen wärest du täglich 15,6666 std bei der arbeit.
Kann ich irgendwie nicht so recht glauben.

Trotzdem:
Soweit ich weiss, wird dann auch wieder das
kindergeld, dass deine ex erhält, anteilig angerechnet. D. h., 77€ könntest du vom unterhalt für das jüngere kind abziehen.

Gruss
rogitec

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