Hallo alle zusammen
Ich habe da eine Frage zum Mehrbedarf
Meine Ex hat keinen Titel ich zahle Trotsdem jetzt möchte sie das ich mich an den Kindergarten Kosten beteilige (Mehbedarf)
1 sie ist "Arbeitssuchend" also zuhause und fährt den ganzen Tag mit ihren neuen Spazieren.Davon abgesehen ist ein aufenthalt im kindergarten für mein Zwerg nicht nachteilig.Meine Frage in welcher höhe muss ich mich beteligen wenn überhaubt?
2Wie kann ich sie an meinem Mehraufwand beteiligen (sie ist 600 km weit weg gezogen.
2.
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"Papa73"
Mehrbedarf Kindergarten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1.Wieviel zahlst du denn ?
Nein ,KiGa ist im Unterhalt enthalten
2.Wer die Entfernung schafft muss die Kosten tragen .
In diesem Falle dann wohl deine Ex .Das könnte auch vor Gericht entschieden werden ,falls sie nicht kooperativ ist ,das ist möglich ,muss aber nicht sein
Wenn sie sich nicht finanziell am Benzin beteiligen will(wenigstens 50/50) ,dann wechselt euch mit dem Fahren ab .Meines erachtens ,ist der viele Spritt noch das kleinere Übel ,schlimmer finde ich ,das du die meiste Zeit auf der Autobahn verbringst ,anstatt mit deinem Zwerg effektiv die Zeit nutzen zu können .Wenn deine Ex das Kind abholen würde ,müsstest du nicht so früh los und hättets noch qualitative Zeit mit deinem Kind !!
LG
Da ich kein Sorgerecht abe sieht sie sich auch nicht veranlasst mir den Zwerg auch über Nacht zu geben ich darf ihn nur in ihrer neuen Wohnung besuchen darüber hinaus möchte ich meinem Zwerg diese Tortur 6-7 Stunden mit Auto ersparen mir würde der Sprit zur hälfte reichen wie ich das sehe muss sie sicher nicht für meine unterbringung aufkommen
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"Papa73"
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Für Unterbringung vieleicht nicht ,aber was sie da macht ist ja fast Umgangsverweigerung !
Das du dein Kind alle 2 Wochen übers Wochenende haben darfst ,und hälfte Ferien ,ist keine Frage des SR !! Da würd ich aber mal Dampf machen ,das kannst du dier doch nicht gefallen lassen??!! Ist sie selbst Schuld ,wenn sie soweit weg zieht ,sie wusste ja schließlich das du dich dadurch nicht in Luft auflöst und trotz allem der Vater bist und bleibst mit RECHTEN ,nicht nur Pflichten !!
LG
So einfach ist das eben nicht ich kann meinen Zwerg Berufsbedingt nur alle 5-6 Wochen sehen aber da gleich 4 mit etwas Glück 5 Tage am Stück wenn sie nicht irgendwo hin muss habe eine leitende Position in der Nachtschicht mit einer 6 Tage Woche da lässt sich das etwas schwer machen alle 14 Tage Umgangsrecht. Sie tut ein Teufel mir entgegen zu kommen.
Bin immer wieder von neuem erschüttert darüber ,wie schlecht Mütter mit der ihnen übertragenen Verantwortung ,gegenüber den Kindern ,umgehen !
Das ganze ist doch kein Wunschkonzert .
Da hilft nur eins ,vor Gericht und diese 5 Tage alle 6 Wochen beantragen ,mit dem Recht das Kind zu dir zu holen .
Warum auch nicht ,du bist der Vater .
Du arbeitest schwer für den Unterhalt ,da wird dir kein Richter den Umgang verweigern .
Vieleicht kannst du bei der Gelegenheit deinen Unmut über die Entfernung kund tun
600km ,die denkt wohl garnicht nach
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