Mehrbedarf...

11. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gigi200
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrbedarf...

Hallo....zum Thema Mehrbedarf hätte ich folgende frage: habe zwei Kinder 10/12 und arbeite 2 volle Tage (flexibel).. bis 20 Uhr auch Samstags. Eine Betreuung ist bisher immer durch meine Ex-Schwiegereltern erfolgt nun soll ich meine Arbeit ausweiten, was ich auch gerne tun würde...nur ergibt sich das Problem der Betreuung. Habe mich beim Jugendamt um eine Tagesmutter bemüht aber für die Zeiten findet sich keine. Jetzt hat sich eine Freundin bereit erklärt die Betreuung zu übernehmen. Möchte mit ihr auch einen Betrag für den Aufwand ausmachen und sie als Tagesmutter beschäftigen. Nun zu meiner Frage: da ich keine andere Betreuung finde, kann ich dies auch als Mehrbedarf angeben und muss mein (fast)Ex Mann die Kosten anteilig mittragen? ...danke schon mal im voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Gallo Gigi,

nein, das läuft so nicht.

Du bist das Betreuungselternteil, leistest demnach Deinen Anteil am Unterhalt durch Betreuung. Der (fast) Ex Mann leistet Barunterhalt.

Wenn Du jetzt die Betreuung der Kinder an Dritte delegierst, dann hast Du auch die Kosten dafür zu tragen. Du lässt ja Deinen zu leistenden Betreuungsunterhalt von einer anderen Person erbringen. Dann muss Du auch dafür zahlen.

LG nero

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Gigi200 ,

Ihr seid schon geschieden?

wenn nein,

Was ist mit Trennungsunterhalt?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ob es eine Unterstützung vom Jugendamt für die Betreuung gibt, das hängt vom Einkommen ab. Das kann man hier also nicht abschätzen. Ob die Freundin dafür eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt bekommen muss, das hängt von der Anzahl der Stunden ab. Mal ins SGB VIII schauen, da ist alles geregelt.

Und wenn die Freundin unabhängig davon, ob sie wegen der Stundenzahl eine Genehmigung benötigt, eine hat, dann kann eventuell (wenn denn die finanziellen Voraussetzungen da sind), eine Beteiligung an den Kosten durch die öffentliche Hand erfolgen.

wirdwerden

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