Mein Sohn lebt bei mir - Mutter will ihn wieder zu sich holen

6. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
PapaBär123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Sohn lebt bei mir - Mutter will ihn wieder zu sich holen

Schönen guten Abend zusammen,

da dies mein erster Beitrag ist und ich momentan etwas aufgewühlt bin, entschuldigt falls ich nun ein Thema doppelt anlege..

Ich würde gerne mal meine Situation schildern, jedoch muss ich dazu etwas ausholen.

Mein Sohn (fast 7 Jahre alt) lebt seit ca. 3,5 Jahren bei mir (bin der leibliche Vater) und nun möchte sie den kleinen gerne wieder zu sich holen und das mit allen Mitteln!

Als der kleine auf die Welt kam, waren die Mutter und ich nicht zusammen. Daher musste erstmal ein Vaterschaftstest gemacht werden, da es 3 mögliche Väter zur Auswahl gab.
Als dann rauskam das der kleine mein Fleisch und Blut ist, habe ich direkt die Unterhaltszahlung aufgenommen und wollte das geteilte Sorgerecht.
Dies habe ich auch nach langem hin und her bekommen.

Da die Mutter jedoch Borderline hat und öfters mit der Erziehung überfordert war, kam es zu einem Zwischenfall bei dem sie sich (samt dem Kind) das Leben nehmen wollte. Daraufhin kam der kleine erstmal für 6 Wochen zu mir (nach Absprache mit dem Jugendamt). In dieser Zeit sollte die Mutter ihr Leben neu ordnen und sich selbst erstmal sammeln.

Es gab dann zwar auch diverse Zwischenfälle in den 6 Wochen z.B. hat sie mich Angezeigt wegen Kindesentführung was ich jedoch mit Hilfe des Jugendamts widerlegen konnte. Nach den 6 Wochen kam der kleine dann jedoch zu ihr zurück.
Es ging dann ca. 1 Jahr "gut" bis sie sich selbst in eine Psychiatrische Anstalt einwies.
Als ich zu einem Gespräch vor Ort gebeten wurde, begann das Gespräch mit der Aussage (und ich zitiere) "ich möchte das ... in eine Pflegefamilie kommt".
Ich war wie vom Donner gerührt. Natürlich habe ich dann prompt reagiert und gesagt das ich das nicht zulasse und den kleinen zu mir hole.
Das war dann auch im Sinn des Jugendamts (war mit Anwesend) und ich bekam 1 Woche um zu gewährleisten das die Betreuung gesichert ist.
Zum Glück hatte ich einen Kindergarten und eine Tagesmutter vor Ort, welche beide noch Kapazitäten hatten.
Somit war die Betreuung gesichert.

Dann zog der kleine zu mir.
Es wurde dann eine "Vereinbarung" geschlossen das nach ca. 3 Jahren (in dieser Zeit wollte die Mutter eine Ausbildung machen) geprüft wird, wo das Kind weiterhin wohnen soll.
Innerhalb dieser 3 Jahre hat die Mutter dann bald halbjährlich ihre Meinung zu diesem Thema geändert.
Mal war ihr Wunsch ihn wieder zu holen, dann war es die beste Entscheidung das er bei mir Lebt, dann wieder zu sich holen usw...

Erst im März diesen Jahres wurde im Beisein des Jugendamtes besprochen das der kleine zumindest die Grundschule noch bei mir absolviert und man dann weiter schaut.
Nachdem das Kind nun 9 Tage (Ferien) bei der Mutter war, kommt sie wieder damit ums Eck das sie ihn gerne zu sich holen möchte und es auch der Wunsch des Kindes sei.
Mir gegenüber hat er diesen Wunsch nicht geäußert oder bestätigt.
Er sagte mir nur das seine Mutter ihm gesagt hätte das Kinder zu der Mutter gehören und ich ja ein schlechter Vater sei, da sie ihn die ersten 3 Jahre "alleine" versorgen musste weil ich lieber Arbeiten gegangen sei.
Das ich natürlich Arbeiten musste um den Unterhalt zahlen zu können, den sie gebraucht hat weil sie von HARZ IV lebte, erzählte sie nicht ....

Nun ist aber für mich die Frage - wie stehen die Chancen das sie ihn wieder bekommt?
Ich habe einen festen Job in einer leitenden Position, eine langjährige Partnerin die ebenfalls einen festen und guten Job hat und ein soziales stabiles Umfeld.
Die Mutter hat sich nun neu Verlobt und tingelt von einer Arbeitsstelle zur nächsten...

Solltet ihr noch mehr Infos brauchen um euch ein Eindruck zu verschaffen, bitte einfach Fragen.
Danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Vielleicht hab ich was überlesen. Wer hat denn das Sorgerecht bei Euch oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PapaBär123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben das geteilte Sorgerecht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Also gemeinsames Sorgerecht. Geteiltes S. gibt es nicht, für welchen Teil des Kindes wolltest Du denn dann verantwortlich sein? Vorab eine Anmerkung: ich finde es übel, wenn ein so kleines Kind in Streitigkeiten dieser Art mit einbezogen wird. Da hat die Mutter m.E. absolut verantwortungslos gehandelt. Ich finde es unschön, dass da auch mit Hilfe des Jugendamtes von Zeitabschnitt zu Zeitabschnitt gehangelt wird. Auch das entspricht nicht dem Kindeswohl, und irgendwie braucht Ihr ja auch Planungssicherheit.

Sie kann das Kind nicht einfach bei sich behalten oder was immer sie sich vorstellt. Das Kind hat seinen Mittelpunkt bei Euch, und solange das dem Kindeswohl entspricht, sollte das Kind auch bei Euch leben. Will sie eine Abänderung, dann muss sie gerichtlich entscheiden lassen. Setze Dich mit dem Jugendamt in Verbindung, hole die in Dein Boot, und bring aber auch klar rüber, dass die Rumhangelei einfach nicht geht. Und schalte gegebenenfalls schon recht zeitig einen Anwalt ein, damit zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Dich übertragen wird (das hätte schon bei der Ankündigung des erweiterten Suizides geschehen müssen), damit alle Beteiligten Klarheit haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PapaBär123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja das Jugendamt ist auf mich glaube ich, nicht besonders gut zu sprechen. Da ich dem Jugendamt im März sehr viel Dampf gemacht habe da der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Raum stand. Hat sich glücklicherweise nicht bewahrheitet und das Kind durfte dann auch wieder zu ihr.

Bei den Suizidversuch haben wir damals nichts unternommen, da sie sich gefangen hatte und das damals zuständige Jugendamt (war noch ein anderer Landkreis damals) eh nichts unternommen hat. Selbst bei dem Drogenkonsum, den die Mutter nachweislich hatte, hat das Jugendamt nur gesagt „solange sie das tut wenn das Kind nicht da ist, gibt es kein Grund einzugreifen".
Also leider hatte ich da bis auf meine Familie nie wirklich Hilfe. Das gemeinsame Sorgerecht waren schon 1,5 Jahre Kampf um dies überhaupt zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Nun ist aber für mich die Frage - wie stehen die Chancen das sie ihn wieder bekommt?
Hierüber würde dann im Streitfall das Familiengericht entscheiden. Ob es soweit kommt, scheint ja nicht klar zu sein. Denn die Mutter ändert ja regelmäßig Ihre Meinung. Und ob ihr Entschluss irgendwann so fest gefasst sein wird, dass sie diesen auch gerichtlich durchsetzen lassen will?

Wenn die Mutter irgendwann das Gericht einschaltet, dann sollten Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Das gleicht gilt dann, wenn die Mutter irgendann Fakten schaffen und das Kind einfach nicht mehr herausgeben wollte. Oder wenn Sie der Meinung sein sollten, dass jetzt endgültige Klarheit geschaffen werden muss. Jedenfalls entscheidet dann das Familiengericht, nicht das Jugendamt. Das Jugendamt würde aber (insbesondere zu der Vorgeschichte) durch das Gericht angehört werden. Ich würde vermuten, dass sich das Gericht am Ende eher Ihrer Sichtweise anschließen wird.

Unabhängig davon müssen Sie sich fragen, was Ihrer Meinung das Beste für das Kind wäre. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Wechselmodell?

Wie haben Sie damit eigentlich das Sorgerecht bekommen? Hat die Mutter eine Erklärung unterschrieben oder waren Sie vor Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PapaBär123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wie haben Sie damit eigentlich das Sorgerecht bekommen? Hat die Mutter eine Erklärung unterschrieben oder waren Sie vor Gericht?


Grundsätzlich ist für mich das Kindeswohl am wichtigsten.
Ein Wechselmodel geht nicht da die Mutter ihn nicht in die Schule bringen würde. Die 15km um ihn bei mir zu holen sind alle 2Wochen schon Zuviel verlangt.

Und zur letzten Frage. Vor Gericht gab es keine direkte Entscheidung. Die Richterin hat der Mutter nahe gelegt es freiwillig innerhalb des nächsten Halben Jahres abzugeben, sonst wird es gerichtlich entschieden und vermutlich nicht zu ihrer Zufriedenheit.

Naja ich warte nun täglich auf das Anwaltsschreiben da sie nun wohl aktiv wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von PapaBär123):
Das ich natürlich Arbeiten musste um den Unterhalt zahlen zu können, den sie gebraucht hat weil sie von HARZ IV lebte, erzählte sie nicht ...


Das stimmt so nicht. Du musst Unterhalt zahlen wenn du leistungsfähig bist.

Was du an Unterhalt zahlst, bekommt die Mutter vom Jobcenter weniger.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Bei 15 km Entfernung brauchen wir uns gedanklich gar nicht mit dem Wechselmodell befassen, funktioniert nicht. Und mit so flatterhaften Typen auch nicht, wenn man in unmittelbarer Nähe lebt. Ansonsten volle Zustimmung zu @ Zuckerberg. Wenn sie eine Abänderung will, muss sie klagen. Und dann solltest Du wirklich auch einen Anwalt nehmen und nicht als Laie agieren. Und dann auch durchentscheiden lassen.

Bei Gerichten ist der Gesichtspunkt der Kontinuität hinsichtlich der Bezugspersonen und der Erziehung aus gutem Grund von entscheidender Bedeutung. Das ist die Regel. Die Ausnahme ist dann, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gewährleistet ist. Kinder sind keine Möbelstücke, die man nach Belieben hin und herschieben kann, wenn immer es einem Elternteil in den Sinn kommt.

wirdwerden


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PapaBär123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nun Donnerstag bei einem Anwalt für Familienrecht ein erst Gespräch. Mal sehen was dieser sagt.

Glaubt ihr, es wäre (frag den Anwalt natürlich auch) nun an der Zeit das alleinige Sorgerecht auf Grund der Situation einzuklagen? Oder wäre das unverhältnismäßig?
Die Tagesmutter und Kindergarten haben sich auch beide ganz klar positioniert, das ein Wohnort Wechsel fatal wäre.
Da der kleine früher von seiner Mutter rumgereicht wurde wie ein Koffer.

Er war bei
Der Mutter
Dann beim Freund der Mutter geparkt
Dann wieder bei der Mutter
Dann auf Grund des suizid bei mir
Dann wieder bei der Mutter
Dann bei der besten Freundin
Dann wieder bei der Mutter
.....
Bis er dann schlussendlich dauerhaft zu mir kam.

Nur ich will da nun auch nicht übereifrig handeln, jedoch glaube ich das er einfach endlich auch mal Klarheit braucht wo sein Leben abläuft und man nicht immer an ihm rumzieht und versucht ihn zu beeinflussen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von PapaBär123):
jedoch glaube ich das er einfach endlich auch mal Klarheit braucht wo sein Leben abläuft und man nicht immer an ihm rumzieht und versucht ihn zu beeinflussen.
Das ist wohl das Wichtigste.
Das wird der Anwalt vermutlich auch so sehen und wird dich dahingehend beraten, was für das Kindeswohl das Beste und Machbare ist.
Tagesmutter und Kindergarten werden das dem Anwalt sicher auch gern bestätigen und er wird es zu werten/einzusetzen wissen.

Ich meine, es geht hier rechtlich vorrangig um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. dass das Kind weiterhin bei dir im Haushalt lebt.

Das Sorgerecht kann gemeinsam bleiben, das Umgangsrecht kann neu/anders vereinbart werden.


Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.955 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen