Mein Sohn möchte wieder bei mir leben

8. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
DeNicee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Sohn möchte wieder bei mir leben

Hallo Zusammen,

ich wende mich wegen einer Herzensangelegenheit an Euch. Sowohl von mir, als auch von meinem Sohn.

Im Januar 2013 sind mein Sohn und ich, nach Trennung vom Partner (Exmann), aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Aus der Innenstadt in meine alte Heimat. Dort haben wir bis Mai 2022 gemeinsam gewohnt.
Ich hatte eine sehr schwere Phase in der ich unteranderem zu viel getrunken habe.
Am 04.05.2024 habe ich dadurch meinen Führerschein verloren.

Dies war der Tag, der unser Leben komplett änderte. Mein Sohn ist erstmal zu meinen Eltern gezogen, bevor er dann einige Wochen später bei seinem Vater einzog.
Dort wohnt er auch heute noch. Dies wurde nie durch ein Gericht oder ähnliches beschlossen.
Meinem Sohn hat es trotz der schweren Phase bei mir NIE an etwas gefehlt.

An dem Tag habe ich mir geschworen mein Leben zu ändern.
Ich zog noch an dem Tag zu meinem Partner ca. 20km entfernt (ich hätte den Schmerz alleine in der leeren Wohnung nicht ausgehalten).
Einen guten Job habe ich. Kurze Zeit später fing ich an mich auf meine MPU vorzubereiten. Sprich 1 Jahr lang Abstinenznachweise, diverse Vorbereitungskurse etc.
Mein Ziel war es meinen Sohn wieder bei mir zu haben.

Letztes Jahr am 31.08.2023 hatte ich dann nach bestandener MPU meinen Führerschein in der Hand. Einen Monat später folgte der eigene PKW und die Übernahme von Zeitarbeit in einen Festvertrag.
Meine Ziele waren eigentlich fast erreicht, jetzt fehlt nur noch mein Sohn.
Mein Partner und ich haben darüber viele Gespräche geführt und uns gemeinsam für eine Zukunft mit meinem Sohn entschieden.

Er ist aktuell alle 2 Wochen bei uns und in den Ferien anteilig. Er hat sein eigenes Zimmer und fühlt sich sehr wohl bei uns.
Über das Thema Umzug haben wir oft gesprochen und er will nichts lieber als zu uns zu ziehen. Ein Schulwechsel und ein Wechsel des Sozialenumfeldes findet er überhaupt nicht schlimm.

Problem!! Mit seinem Vater kann ich darüber nur leider nicht sprechen, denn dieser würde es nicht zulassen, dass mein Sohn zu uns kommt.

Ich habe leider absolut keine Ahnung, wo ich bei diesem Anliegen anfangen soll und hoffe, dass ihr mir vielleicht helfen könnte oder vielleicht Tipps habt.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8468 Beiträge, 4624x hilfreich)

Wie alt ist der Sohn?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von DeNicee):
Letztes Jahr am 31.08.2023 hatte ich dann nach bestandener MPU meinen Führerschein in der Hand.

Hat ja nicht so lange gehalten.
Zitat (von DeNicee):
Am 04.05.2024 habe ich dadurch meinen Führerschein verloren.




Zitat (von DeNicee):
Meinem Sohn hat es trotz der schweren Phase bei mir NIE an etwas gefehlt.

Da wäre das
Zitat (von DeNicee):
Mein Sohn ist erstmal zu meinen Eltern gezogen, bevor er dann einige Wochen später bei seinem Vater einzog.

dann allerdings schon mal sehr erklärungsbedürftig.



Zitat (von DeNicee):
Mit seinem Vater kann ich darüber nur leider nicht sprechen, denn dieser würde es nicht zulassen, dass mein Sohn zu uns kommt.

Er begründet dies mit was konkret? Dem ungelösten Drogenproblem der Mutter?

Wenn der Vater abblockt, dann müssen Mutter (und Sohn) mittels Anwalt und notfalls auch mit Gericht versuchen den Wunsch des Sohnes umzusetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37119 Beiträge, 6237x hilfreich)

Wie alt ist denn der Sohn jetzt?
uU kann er selbst entscheiden, wo er seinen Wohnsitz haben möchte und dann eben den vereinbarten Umgang zum leibl. Vater pflegt.
Dazu muss ein Kind nicht unbedingt schon volljährig sein...

Ansonsten evtl. Jugendamt oder Familiengericht mit Beschluss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeNicee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Am 04.05.2024 habe ich dadurch meinen Führerschein verloren.


Sorry hab mich verschrieben. Am 04.05.2022 habe ich ihn verloren und dann am 31.08.2023 wiederbekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeNicee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wie alt ist der Sohn?


Mein Sohn ist 13 und wird im Februar 14.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DeNicee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er begründet dies mit was konkret? Dem ungelösten Drogenproblem der Mutter?


Drogenproblem?
Welches Drogenproblem denn?

Ich hatte wie ich schrieb eine Phase wo ich viel getrunken habe. Das heißt nicht das ich Drogenabhängig bin.
Ich nehme keine Drogen und trinken du ich eigentlich so gut wie gar nicht mehr, wenn mal in Gesellschaft, aber selten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37119 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von DeNicee):
Mein Sohn ist 13 und wird im Februar 14.
Dann kann er das mit Unterstützung des Jugendamtes versuchen durchzusetzen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von DeNicee):
Ich hatte wie ich schrieb eine Phase wo ich viel getrunken habe

Wo ein wesentlicher Bestandteil der Getränke offenbar die Droge Alkohol war.



Zitat (von DeNicee):
Das heißt nicht das ich Drogenabhängig bin.

Ein Drogenproblem hat man regelmäßig schon lange vor der Abhängigkeit.



Zitat (von DeNicee):
Ich nehme keine Drogen und trinken du ich eigentlich so gut wie gar nicht mehr

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von DeNicee):
Sorry hab mich verschrieben. Am 04.05.2022 habe ich ihn verloren und dann am 31.08.2023 wiederbekommen.

Ok, dass entschärft die Problematik.



Zitat (von DeNicee):
Mein Sohn ist 13 und wird im Februar 14.

In dem Alter wird den Abkömmlingen ein hoher Anteil an der Entscheidungsfindung wo er leben möchte eingeräumt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18163 Beiträge, 9875x hilfreich)

Zitat (von DeNicee):
Problem!! Mit seinem Vater kann ich darüber nur leider nicht sprechen,

Werden Sie aber müssen.

Denn wenn der Vater ablehnt, können Sie versuchen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen. Bei der gerichtlichen Entscheidung wird auch das Kind befragt. Bei einem 14jährgen Kind ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass ein Gericht den Willen des Kindes ignoriert.

Aber dafür muss der Vater aber erstmal ablehnen, was eine Kommunikation (zur Not schriftlich) voraussetzt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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