Hallo Zusammen,
ich wende mich wegen einer Herzensangelegenheit an Euch. Sowohl von mir, als auch von meinem Sohn.
Im Januar 2013 sind mein Sohn und ich, nach Trennung vom Partner (Exmann), aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Aus der Innenstadt in meine alte Heimat. Dort haben wir bis Mai 2022 gemeinsam gewohnt.
Ich hatte eine sehr schwere Phase in der ich unteranderem zu viel getrunken habe.
Am 04.05.2024 habe ich dadurch meinen Führerschein verloren.
Dies war der Tag, der unser Leben komplett änderte. Mein Sohn ist erstmal zu meinen Eltern gezogen, bevor er dann einige Wochen später bei seinem Vater einzog.
Dort wohnt er auch heute noch. Dies wurde nie durch ein Gericht oder ähnliches beschlossen.
Meinem Sohn hat es trotz der schweren Phase bei mir NIE an etwas gefehlt.
An dem Tag habe ich mir geschworen mein Leben zu ändern.
Ich zog noch an dem Tag zu meinem Partner ca. 20km entfernt (ich hätte den Schmerz alleine in der leeren Wohnung nicht ausgehalten).
Einen guten Job habe ich. Kurze Zeit später fing ich an mich auf meine MPU vorzubereiten. Sprich 1 Jahr lang Abstinenznachweise, diverse Vorbereitungskurse etc.
Mein Ziel war es meinen Sohn wieder bei mir zu haben.
Letztes Jahr am 31.08.2023 hatte ich dann nach bestandener MPU meinen Führerschein in der Hand. Einen Monat später folgte der eigene PKW und die Übernahme von Zeitarbeit in einen Festvertrag.
Meine Ziele waren eigentlich fast erreicht, jetzt fehlt nur noch mein Sohn.
Mein Partner und ich haben darüber viele Gespräche geführt und uns gemeinsam für eine Zukunft mit meinem Sohn entschieden.
Er ist aktuell alle 2 Wochen bei uns und in den Ferien anteilig. Er hat sein eigenes Zimmer und fühlt sich sehr wohl bei uns.
Über das Thema Umzug haben wir oft gesprochen und er will nichts lieber als zu uns zu ziehen. Ein Schulwechsel und ein Wechsel des Sozialenumfeldes findet er überhaupt nicht schlimm.
Problem!! Mit seinem Vater kann ich darüber nur leider nicht sprechen, denn dieser würde es nicht zulassen, dass mein Sohn zu uns kommt.
Ich habe leider absolut keine Ahnung, wo ich bei diesem Anliegen anfangen soll und hoffe, dass ihr mir vielleicht helfen könnte oder vielleicht Tipps habt.
Mein Sohn möchte wieder bei mir leben
8. November 2024
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Frage vom 8. November 2024 | 14:01
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Sohn möchte wieder bei mir leben
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#1
Antwort vom 8. November 2024 | 14:16
Von
Status: Richter (8468 Beiträge, 4624x hilfreich)
Wie alt ist der Sohn?
#2
Antwort vom 8. November 2024 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatLetztes Jahr am 31.08.2023 hatte ich dann nach bestandener MPU meinen Führerschein in der Hand. :
Hat ja nicht so lange gehalten.
ZitatAm 04.05.2024 habe ich dadurch meinen Führerschein verloren. :
ZitatMeinem Sohn hat es trotz der schweren Phase bei mir NIE an etwas gefehlt. :
Da wäre das
ZitatMein Sohn ist erstmal zu meinen Eltern gezogen, bevor er dann einige Wochen später bei seinem Vater einzog. :
dann allerdings schon mal sehr erklärungsbedürftig.
ZitatMit seinem Vater kann ich darüber nur leider nicht sprechen, denn dieser würde es nicht zulassen, dass mein Sohn zu uns kommt. :
Er begründet dies mit was konkret? Dem ungelösten Drogenproblem der Mutter?
Wenn der Vater abblockt, dann müssen Mutter (und Sohn) mittels Anwalt und notfalls auch mit Gericht versuchen den Wunsch des Sohnes umzusetzen.
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#3
Antwort vom 8. November 2024 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (37119 Beiträge, 6237x hilfreich)
Wie alt ist denn der Sohn jetzt?
uU kann er selbst entscheiden, wo er seinen Wohnsitz haben möchte und dann eben den vereinbarten Umgang zum leibl. Vater pflegt.
Dazu muss ein Kind nicht unbedingt schon volljährig sein...
Ansonsten evtl. Jugendamt oder Familiengericht mit Beschluss.
#4
Antwort vom 8. November 2024 | 14:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAm 04.05.2024 habe ich dadurch meinen Führerschein verloren. :
Sorry hab mich verschrieben. Am 04.05.2022 habe ich ihn verloren und dann am 31.08.2023 wiederbekommen.
#5
Antwort vom 8. November 2024 | 14:21
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie alt ist der Sohn? :
Mein Sohn ist 13 und wird im Februar 14.
#6
Antwort vom 8. November 2024 | 14:23
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEr begründet dies mit was konkret? Dem ungelösten Drogenproblem der Mutter? :
Drogenproblem?
Welches Drogenproblem denn?
Ich hatte wie ich schrieb eine Phase wo ich viel getrunken habe. Das heißt nicht das ich Drogenabhängig bin.
Ich nehme keine Drogen und trinken du ich eigentlich so gut wie gar nicht mehr, wenn mal in Gesellschaft, aber selten.
#7
Antwort vom 8. November 2024 | 14:25
Von
Status: Unbeschreiblich (37119 Beiträge, 6237x hilfreich)
Dann kann er das mit Unterstützung des Jugendamtes versuchen durchzusetzen.ZitatMein Sohn ist 13 und wird im Februar 14. :
#8
Antwort vom 8. November 2024 | 14:52
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatIch hatte wie ich schrieb eine Phase wo ich viel getrunken habe :
Wo ein wesentlicher Bestandteil der Getränke offenbar die Droge Alkohol war.
ZitatDas heißt nicht das ich Drogenabhängig bin. :
Ein Drogenproblem hat man regelmäßig schon lange vor der Abhängigkeit.
ZitatIch nehme keine Drogen und trinken du ich eigentlich so gut wie gar nicht mehr :
Finde den Widerspruch ...
ZitatSorry hab mich verschrieben. Am 04.05.2022 habe ich ihn verloren und dann am 31.08.2023 wiederbekommen. :
Ok, dass entschärft die Problematik.
ZitatMein Sohn ist 13 und wird im Februar 14. :
In dem Alter wird den Abkömmlingen ein hoher Anteil an der Entscheidungsfindung wo er leben möchte eingeräumt.
#9
Antwort vom 8. November 2024 | 20:48
Von
Status: Legende (18163 Beiträge, 9875x hilfreich)
ZitatProblem!! Mit seinem Vater kann ich darüber nur leider nicht sprechen, :
Werden Sie aber müssen.
Denn wenn der Vater ablehnt, können Sie versuchen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen. Bei der gerichtlichen Entscheidung wird auch das Kind befragt. Bei einem 14jährgen Kind ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass ein Gericht den Willen des Kindes ignoriert.
Aber dafür muss der Vater aber erstmal ablehnen, was eine Kommunikation (zur Not schriftlich) voraussetzt.
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