Meine Chance als "Zweitfrau"???

18. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Meine Chance als "Zweitfrau"???


Hallo!
Ich bin mittlerweile wirklich gefrustet. Mein Ehmann ist geschieden und hat aus ieser Ehe 2 (9 und 11) Kinder. Da er einigermaßen gut verdient, zahlt er für seine beiden Jungs zusammen ca. 650,- Unterhalt und für seine Ex 850,-. Also hat die Frau ca. 1500,- zur Verfügung plus Kindergeld ohne sich auch nur zu bewegen.
Wir planen auch ein eigenes Kind, ich habe aber extreme Angst, dass wir danach kaum noch Geld zur Verfügung haben. Ich lese so viel, dass Ex-Frauen wieder arbeiten gehen müssen, aber nichts passiert.
Mich regt das so auf, dass es keine Befristung gibt und sie weiter auf unsere Kosten leben kann. Die Kinder stehen natürlich an erster Stelle und das ist auch überhaupt kein Diskussionspunkt.
Eine bereits eingereichtet Abänderungsklage wegen Ihres Pfändungstitels wurde bereits im Januar abgelehnt.
Kennt sich da jemand mit dem neuen Recht aus und wie unsere Chancen sind?

Danke

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29 Antworten
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#1
 Von 
Christine34
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist so, daß Kinder an erster Stelle stehen.
wenn ein weiteres Kind dazu kommt wird neu berechnet.
auch Du bist dann unterhaltsberechtigt, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

das neue Recht sieht so aus, daß die Ex sich selbst versorgen muß. außer sie hat Gründe, warum sie nicht arbeiten kann (Krankheit oder so).

Gruß
Christine

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Stern,

alle Kinder würden in den ersten Rang fallen, danach kämst du als weitere Unterhaltsberechtigte in den zweiten.
Dein Elterngeld abzgl. 300€ würde aber darauf angerechnet.
Das 3 Jahre lang.
Ex käme erst zum Zug, wenn die vorrangigen Unterhaltsberechtigten voll bedient sind.

Natürlich verlangt das neue Gesetz mehr Eigenverantwortung, aber auch dafür gibts jede Menge Hintertürchen, das zu umgehen.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 18.01.2008 13:27:24

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#3
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)


Schon mal Danke!
Aber mir geht es auch um die Situation vor dem neuen Kinderwunsch.
Es kann doch nicht sein, dass nur, weil wir keine eigenen Kinder haben, Sie immer weiter Ihren Unterhalt in voller Höhe bezieht?!
Das macht meinen Mann extrem wütend und er tut wirklich alles für die Kids, will mir aber natürlich auch eine Zukunft bieten und will ein Ende sehen.

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ein gemeinsames Kind zu kriegen wäre der einfachste Weg den Titel abzu ändern :)

Denn dann bekommt Ex erst im dritten Rang Geld ,das ist doch mal ne Motivation :)

LG

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Stern,

vorher wird sich nix machen lassen, obwohl das neue Gesetz eigentlich Anderes aussagt.
Aber...da gibts entweder keine Betreuung oder keinen Arbeitsplatz... irgendwas gibts immer.

Teilzeit arbeitet Ex aber schon, oder etwa nicht?
Das müsste sie beim Alter der Kids.

quote:
Eine bereits eingereichtet Abänderungsklage wegen Ihres Pfändungstitels wurde bereits im Januar abgelehnt.


Wolltet ihr eine Pfändung loswerden oder den Unterhalt kürzen?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir wollten erstmal den Titel wegnehmen, um dann den Unterhalt zu kürzen, so riet der Anwalt, der eine Schnarchnase ist!
Sie arbeitet unseres Wissens nach auf 400,-Basis, was wohl auch kaum angerechnet wird.
Wir sind uns aber sicher, dass Sie nebenbei noch anders arbeitet.
Im übrigen hat Sie auch bereits schon 3 Jahre einen Lebenspartner, der auch immer da ist, aber natürlich schlauerweise noch seine eigene Wohnung hat.
Lohnt es sich also nicht weiter vor Gericht zu ziehen? Denn das sind ja auch weiter horrende Kosten! Sie bekommt natürlich Prozesskostenbeihilfe, iss klar...

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Stern,

vielleicht sollet ihr erstmal den Anwalt wechseln, denn *Schnarchnasen* nutzen nix.:)
Fachanwalt für Familienrecht!

Natürlich werden die 400€ angerechnet, das ist nix mehr mit überobligatorisch...

Ja und die Lebenspartnerschaft dürfte sich nach drei Jahren auch als verfestigt erweisen.

Warum wurde die Abänderungsklage abgewiesen?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Anwalt hatte bis Dienstag noch keine Begründung!
Das müssen wir dann wohl erstmal noch abwarten!
Irgendwie ist da echt kein Weiterkommen...

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#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Naja, die Begründung könnt ihr ja abwarten.

Würde mich jetzt echt interessieren...
Berichtest du, was Exe für Hintertürchen gefunden hat?

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#10
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Mach ich!

Was wäre wenn ich jetzt ein Kind bekommen würde? Ich verdiene auch recht gut und zumindest im ersten jahr würde ich elterngeld bekommen. was wäre in diesem jahr?

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#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Euer gemeinsames Kind würde mit in die Berechnung einfließen, was den Betrag von Exe schon mal senken würde.
Dein Elterngeld abzgl. 300€ würde voll auf deinen Bedarf angerechnet.
Im ersten Jahr.
Solltest du eine längere *Auszeit* nehmen, würdest du die folgenden zwei Jahre vorrangig bedient werden.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#12
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

also nehmen wir an, mein elterngeld im ersten jahr würde sich abzgl. 300,- so zwischen 800-900 abspielen, würde auch sie davon profitieren, weil mir quasi nix zusteht und wenn ich nach dem ersten jahr wieder teilzeit arbeiten würde, dasselbe spiel?
ich krieg nen krampf...


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#13
 Von 
Zweitfrau2006
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Stern30,

weiß nur zu gut, wie Du Dich fühlst! Mache das "Spiel" auch seit 3 Jahren mit.
Alles was mein Mann für seine Ex tut oder zahlt, ist nicht genug.
Wir haben gerade die 3. Unterhaltsklage am Laufen. Jedes Jahr das gleiche Spiel.
Es hat lange gedauert, bis wir das ganze mit etwas Abstand betrachten konnten, die finanziellen Probleme und das ich die Ex quasi mit versorgt habe, haben ganz schön an der Beziehung gerüttelt.

Bin jetzt mal auf das neue Betreuungsgesetz gespannt. Wir hatten im Oktober (bevor das neue Gesetz verabschiedet wurde) eine Abänderungsklage eingereicht, da sich die berufliche Situation meines Mannes geändert hat.
Im Feb./März ist die Verhandlung. Ex hat seit 2,5 Jahren die Kids in einer Ganztagsbetreuung, seit der gleichen Zeit einen neuen LG, der natürlich trotz Umzug in ihre Richtung, drei Strassen weiter gezogen ist, arbeitet ganze 15 Std. die Woche und möchte ihr Leben von uns vergoldet haben.

Bin mal gespannt, wie es ausgeht, werde Dir Bescheid geben, wie die Verhandlung ausgegangen ist.

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#14
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Re stern30

Ich würde nicht zu sehr auf das neue Unterhaltsrecht hoffen.- In der Tat gibt es genug "Hintertürchen" für die Unterhaltsberechtigte sich vor der vom Gesetz gewollten Eigenverantwortung zu drücken.

Andereseits muss man/frau aber auch festhalten, dass es eine Verantwortung (Vater) für die eigenen Kinder gibt! Sprich, die qualifizierte Betreuung (durch die Mutter) sollte auch ein Anliegen des Vaters sein.- Ist nun mal so,- seiner Vergangenheit kan man sich nicht entziehen!

In der Tat würde ich mir einen qualifizieren Anwalt suchen der das Theam Abänderungsklage beherrscht! Das sage ich aus eigener Erfahrung als Betroffener! (Das Thema Abänderungsklage ist auch so manchen Familienanwälten scheinbar nicht so ganz geläufig und Richter haben ohnehin nicht soviel Spaß an Abänderungsklagen?!)

Unabhängig von dem sicherlich berechtigten Kinderwunsch!- Strategie ist gefragt! 1. Ich bin davon überzeugt, dass die Gerichte wieder ihre Zeit brauchen um mit dem neuen Unterhaltsrecht umgehen zu können! (Also sollte man sich die Zeit lassen, bis sich hierzu eine einigermaßen gefestigte Rechtsprechung bei den Oberinstanzen herausgebildet hat!Dann kann man auch besser abschätzen welchen Chancen für welchen Abänderungsgrund bestehen!) 2. Es gibt nicht beliebig Abänderungsgründe, aber es gibt sie! (Also u.a. schauen was sich aus der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils, aufgrund der Altersstufen der Kinder, als Konsequenz für den Unterhalt ergibt! Dto. welchen Chamcen sich aus dem neuen Unterhaltsrecht ergeben!) 3. Immer daran denken, jetzt geht es zwar nur um den Betreuungsunterhalt aber geschiedene Unterhaltsberechtigte neigen ab und zu dazu, die Ehe als lebenslange Versorgung anzusehen. Denn sind alle Kinder erst einmal 16, ist es aus mit Betreungsunterhalt und frau versucht dann z.B. Aufstockungsunterhalt zu bekommen! (D.h. man sollte mit der nächsten Abänderungsklage auch erreichen, dass der Unterhalt in jedem Fall zeitlich befristet wird! Hierzu bietet das neue Unterhaltsrecht gute Chancen! Aber wie gesagt, nicht der Erste sein!)

Also, ein guter Anwalt ist von Nöten!

Gruß und viel Glück!

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#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schwesterchen

ist es nicht egal, ob in china n sack reis..oder die ex nen lag hat mit dem sie nicht verheiratet ist, ja noch nicht einmal zusammenlebt?

sunbee

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#16
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Huuuch Sunbee,

jetzt hab ich doch erstmal überlegen müssen, was ein *lag* ist.... :neck:

Kommt drauf an, wie lange Ex den schon hat...

Aber das ist immer schwierig: mal hat der Richter gute Laune, mal schlechte...

Grüßle und nen schönen guten Morgen



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#17
 Von 
coldrain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stern30,
ich kann auch total gut nachvollziehen, was in euch vorgeht. Wir machen das ganze Spiel nun schon seit 15 Jahren!!!!!!! :bang: mit. Wir haben das große Glück, dass die Expartnerin von meinem Mann wieder verheiratet ist. Aber für die Kinder zahlt auch ewig lang, vor allem wenn sie studieren. Wenn man einigermaßen gut verdient, bekommen die Kinder dann Bafög, sondern sie haben gegen uns einen Unterhaltsanspruch von 640 Euro, und das bei 2 Kindern Kannst du dir ja ausrechnen.
Beim Unterhalt ist es so, solltet ihr ein gemeinsamens Kind bekommen, so rutscht ihr in der Düsseldorfer Tabelle pro Unterhaltsberechtigten um eine Stufe herunter, also sprich eine Stufe für das gemeinsame Kind und eine Stufe für dich.
Heißt, habt ihr nach altem Recht bislang 150 % des Regelunterhaltes an die Kinder aus erster Ehe gezahlt, so zahlt ihr dann nur noch 130 %. Wie es mit dem neuen Unterhaltsrecht ist weiß ich nicht genau.
lg

-----------------
"clear"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schwesterchen

*sorry für den Lebens Abschnitts Gefährten* :)

wie jetzt? wenn ein ex einen lag hat, meinetwegen über jahre, dann ist der ein grund für den wegfall von unterhalt obwohl er die nicht verheiratet sind und/ oder zusammenleben?
kann ich mir nicht vorstellen.
sie (in diesem fall) kann poppen mit wem sie will und wenn es ihr gefällt, 10 jahre mit immer demselben...
eine verantwortung sieht doch der gestezgeben nur vor, wenn eine gemeinsame wohnung besteht oder eine ehe.

liebe grüsse aus dem regen, ich kauf mir morgen schwimmflügel:(

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo an alle Zweitfrauen!

Oh man, wenn ich das lese, bin ich doch echt zufrieden, dass mein Mann mit seiner Ex nicht auch noch verheiratet war.

Ich kann voll und ganz nachvollziehen, wie es in Euch brodelt.
Mein Mann hat in unseren gemeinsamen 15 Jahren (davon sind wir 10 Jahre verheiratet) für seinen Sohn Unterhalt gezahlt. Das war schon Einschnitt genug und ständig gabs nur Ärger wegen Neuberechnung etc. Wir haben auch 2 gemeinsame Kinder und letztlich haben die ja auch Ansprüche. Aber so etwas können Exen meist gar nicht verstehen.

Nun wird sein Sohn 18! JA sagt, dann braucht mein Mann auf Grund seines Einkommens gar nicht mehr zahlen.

Juhuuu! Wir machen 10 Kreuze und ne Party!

Ich drücke Euch allen die Daumen, dass das neue Unterhaltsrecht Euch doch noch von den Exen befreit.

Haltet durch!

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Nene, du Regen-Sunbee,

behalt den mal lieber.:)

quote:
eine verantwortung sieht doch der gestezgeben nur vor, wenn eine gemeinsame wohnung besteht oder eine ehe.


Vielleicht im Sozialrecht, aber nicht im Familienrecht.
Da gilt eine 2-3-jährige Beziehung auch ohne Zusammenleben schon als gefestigt.
Gemeinsame Auftritte bei Familienfeiern, Urlaub, etc...

Und jetzt dazu:

quote:
wie jetzt? wenn ein ex einen lag hat, meinetwegen über jahre, dann ist der ein grund für den wegfall von unterhalt obwohl er die nicht verheiratet sind und/ oder zusammenleben?


Ich weiß, es ist schon spät...oder eher früh...
Also, entweder hast du was intus oder ich... :???: DAS kapier ich nicht.:(

Grüßle





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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo schwesterchen ,ist wirklich schon spät und wenn sunbee dann noch drei Sätze in einem packt ,ohne Punkt und Komma ,dann wird es schwierig .

Also ,soweit ich verstehe erläutert sunbee nur noch mal ihre Frage :

quote:
wenn ein ex einen lag hat, meinetwegen über jahre

Übersetzung :
Wenn der Unterhaltsberechtigte Expartner über Jahre einen neuen Lebensabschnittgefährten hat .............
quote:
dann ist der ein grund für den wegfall von unterhalt obwohl er die nicht verheiratet sind und/ oder zusammenleben?

Übersetzung :
Dann kann der neue LAG dazu führen ,das der Unterhalt für den Expartner verwirkt ist ,obwohl sie weder verheiratet sind ,noch zusammen leben ..........
quote:
kann ich mir nicht vorstellen

Übersetzung :
Das glaubt sie eher nicht . :)

Doch ,so ist es aber ,liebe sunbee .Da hat unser schwesterchen völlig Recht ,Gott sei Dank ,denn sonst nimmt die Ausbeuterei ja niemals ein Ende ,wenn das so einfach wäre ;)

LG und gute Nacht

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dori

mein satz hat punkt und fragezeichen;)

@schwesterchen

im ernst? das heißt, ein ex (oder eben eine exe) hat ein geschlechtsleben mit nicht wechselnden menschen und verliert dadurch den unterhaltsanspruch?
wow.
dann ist also promiskuität dem unterhalt förderlich?
in der tat, das kann ich nicht glauben.
ich hatte jetzt nicht ans soz.recht gedacht, aber dort ist unterhaltspflicht in der tat an ehe oder zusammenleben gebunden.

ich bin nicht der ansicht, dass exe unterhalten werden müssen über jahre o. gar jahrzehnte, das dürfte klar sein(es sei denn, sie sind krank o. behindert oder so). mir ist es sowieso ein rätsel, wieso (meist) mütter glauben, männer müssten sie unterhalten, selbst wenn kind schon 'groß' ist, die haben(und jetzt können mich solche müttermütter mich gern erschießen) offensichtlich noch nie was von eigenverantwortung gehört...
dennoch muss es einer ex/ einem ex gestattet sein, sich eben nicht in gegenseitiger (finanzieller) verantwortung einer (wie auch immer definierten) beziehung zu ergehen...oder?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Jepp Sunbee,

du hast er richtig erkannt... :neck:
Sobald Ex ihr Geschlechtsleben mit nicht wechselnden Partnern unterhält, kann sie nach gegebener Zeit ihren Unterhaltsanspruch verlieren.
Ja und weil sie das auch wissen, ziehen sie den nächsten finanziellen Wohltäter an Land und heiraten wieder. Das würden sie sonst nie tun.:)

O doch, sie dürfen sich jederzeit in eine Beziehung ergeben, sollte halt nicht so lange dauern, bis sich diese verfestigt.
Das wissen auch viele...

Das sind immer diese Einzelfallentscheidungen...
Viele Ehen waren lange Jahre darauf ausgelegt, dass sich die Mütter um ihre Kinder kümmern und eben nicht oder nur teilweise berufstätig zu sein.
Mann erlebt den zweiten Frühling und ruckzuck soll Frau sich selbst um ihr Auskommen kümmern.
Ehrlich, nicht im Traum wär mir eingefallen, mehr als Teilzeit zu arbeiten, auch wenn die Kinder älter werden... und ich sag jetzt nicht, wie groß meine Kinder sind.:)
Gut, dass mein Mann das nicht weiß...:)

Andersrum, Frau *orientiert* sich neu... und Mann soll zahlen bis zum St. Nimmerleinstag...
Wechselt alle zwie Jahre ihren Gefährten...

Grüßle







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-- Editiert von Schwesterchen am 20.01.2008 10:43:22

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schwesterchen

danke für den tipp. ich werde also bigamistin, dann kriege ich unterhalt von zwei männern :grins:

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Oh nein Sunbee,

du heiratest einmal... setzt alle paar Jahre ein neues Baby in die Welt... schickst den Ehemann in die Wüste... und tauscht deine *Spiel-Gefährten* alle zwei Jahre aus.
Zuvor ziehst du natürlich in ein einsames Kuhdorf, in dem aber auch wirklich keine Kinder-Betreuung gewährleistet werden kann.
Und dann ziehen wir dem Ehemann mal die Hosen aus... :neck:

Jepp.... genauso hätt ich`s machen sollen.:)

Grüßle

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Genauso habe ich mir immer vorgestellt was in den Köpfen von Frauen vorgeht.- Danke! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

In meinem nicht!!!!!!
:neck:

Ich finde es wirklich schlimm, wie Exfrauen abzocken. Genau so schlimm finde ich aber, wie Nextfrauen den Kindern nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnen.

Ich hab für beides KEIN Verstädnis!!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
stebaay
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin ca.7 Jahre geschieden...
Unsere Tochter wird bald 12 Jahre und mein Ex-Mann zahlt dann für mich keinen Unterhalt mehr.Er sagt ich kann schließlich arbeiten gehen.Und ich finde das völlig in Ordnung! Irgendwann ist auch gut gewesen mit zahlen und Ex-Männer sollten mal wieder an sich und eine neue Familie denken können.
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
stern30
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Sehr interessante Diskussionen!

Also damit eins klar ist: den Kindern gönne ich alles! Darum geht es auch nicht!
Die Kinder sind 9 und 11 und recht selbstständig! Die Kinder würden sogar davon profitieren, wenn die Ex von uns nicht mehr so viel bekommen würde, weil es viel mehr "Extras" geben würde z.B. gemeinsame Urlaube am Meer oder ähnliches!
Wenn ich "normal" verheiratet wäre, müsste ich auch dafür sorgen, dass wir unseren Lebensunterhalt bestreiten können. Mich macht es einfach rasend, dass man sich in ein vor 15 Jahren gemachtes Nest setzen kann, ohne was daran zu ändern!
Wie müsste bewiesen werden, dass der neue "Lag" da stetig übernachtet und nur zur Arbeit verschwindet?

0x Hilfreiche Antwort

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