Meine Ex-Frau zahlt keinen Unterhalt

5. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hepro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Ex-Frau zahlt keinen Unterhalt

Meine jetzt 18jährige Tochter, Sie geht noch zur Schule, wohnt jetzt bei mir. Meine Ex-Frfau lehnt die Unterhaltszahlung ab. Was kann ich tun?

-----------------
"Hepro"




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Simon67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da deine Tochter 18 ist wird sie den Unterhalt über einen Anwalt einklagen müssen.Dummerweise ist hier das Jugendamt nicht mehr zuständig!! Hatte das gleiche Problem.
Gruß
Claudia

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

hallo hepro,

versuch noch einmal mit ihr zu reden. wenn das nicht klappt, geh zum anwalt. allerdings sind beide elternteile barunterhaltspflichtig, sobald das kind 18 jahre ist. D. h. dein jetziges einkommen wird mit angerechnet.
schau mal hier im Forum, hierzu gibt es schon einige interessante postings bzgl. der unterhaltsberechnung bei volljährigen kindern.

wünsche dir/euch viel glück. das braucht
man(n) bei der jetzigen rechtsprechung. ;)

gruss
rogitec

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Sie bzw. Ihre Tochter sollten zum Anwalt gehen. Da Ihre Tochter 18 ist, muß sie den Unterhalt selbst einklagen. Je länger sie warten, um so größer wird das Problem.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Wenn deine Tochter noch zur Schule geht, ist deine Exfrau, genauso wie du unterhaltspflichtig. Deine Tochter sollte sie möglichst schnell " in Verzug setzen ", d.h. durch anwaltliches Schreiben ihre Unterhaltsberechtigung in Form von Schulnachweisen und deinen Einkommensnachweisen darlegen. Auch sie wird dann ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssen und danach wird der Unterhalt - wenn nötig, ab Dato der " In Verzugsetzung " berechnet. Rückwirkend werdet ihr aber ansonsten keinen Cent erhalten, da deine Tochter ab dem 18. Geburtstag erst ihre Berechtigung nachweisen muss. Deine Frau ist also im Recht.... jetzt liegt es an euch, zu reagieren !
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.020 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.061 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.