Meine Freundin die mama mekner Tochter ist verstorben. Ich shabe keine vaterschaftsanerkennung.

20. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Andreas121
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Freundin die mama mekner Tochter ist verstorben. Ich shabe keine vaterschaftsanerkennung.

Termin für die Eintragung wurde schon festgelegt, das habe ich per mail. Weil die familienhilfe dad organisiert hat sie hatte auch unsere Ausweise kopiert gehabt.
Leider ist sie jetzt verstorben mein kind ist bei mir aber ich steh nirgends als papa drin. Ich habe Angst das jetzt alles lange dauern wird bzw. Meine Tochter mir weggenommen wird

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7222 Beiträge, 1518x hilfreich)

Mein Beileid - aber was ist jetzt genau die Frage?

Zitat:
Termin für die Eintragung wurde schon festgelegt, das habe ich per mail. Weil die familienhilfe dad organisiert hat sie hatte auch unsere Ausweise kopiert gehabt.


An die Familienhilfe würde ich mich jedenfalls wenden und denen mitteilen dass die Freundin verstorben ist, und wie das mit der Vaterschaftsanerkennung nun weitergeht

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Andreas,

ich denke das solltest du dringend,
mit einem Fachanwalt für Familienrecht besprechen.

edy

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durch.

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#3
 Von 
Andreas121
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe.

Ich habe Angst das jederzeit das Jugendamt kommen könnte. Meine Tochter ist bei mir und meiner Mama, ist noch win Säugling 6 mon. Alt. Wir hatten eine schwere Beziehung on off sie lag 2 Wochen im Krankenhaus. Ich hatte auf ihre jungs aus ersten ehe Ehe aufgepasst, gestern ist mein Engel gestorben. Der Vater der jungs hat seine Kinder abgeholt.
Die familienhilfe hat 2 Wochen Urlaub,
Niemand kommt niemand sagt was , stand jetzt.

Was jetzt. Muss ich was melden?
Ich habe keine Rechte
aus der familie weis jeder ich bin der Papa

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

du brauchst einen Anwalt

edy

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Erst auch mal von mir herzliches Beileid.

Dem Himmel sei Dank, dass Väter von nichtehelichen Kindern es heute relativ leicht haben, um in Deiner Lage alles zu regeln. Gut, dass das Kind schon bei Dir lebt. Letztlich benötigst Du jetzt zwei Sachen: das offizielle Anerkenntnis der Vaterschaft und das Sorgerecht. Wenn es mit dem Sorgerecht etwas dauert, sollte als Zwischenstufe zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Dein Kind auf Dich übertragen werden. Nimm auf jeden Fall Kontakt mit dem Jugendamt auf, und wenn Du das Gefühl hast, die helfen nicht weiter, dann bitte einen Anwalt aufsuchen.

Und keine Angst, Du schaffst das. Nicht nur Mütter können sich umfassend um Säuglinge kümmern, auch Väter.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nimm auf jeden Fall Kontakt mit dem Jugendamt auf, und wenn Du das Gefühl hast, die helfen nicht weiter, dann bitte einen Anwalt aufsuchen.


Auch ich möchte zunächst kondolieren.

Sofort hin zum Vormundschaftsgericht, alles mitnehmen was an "Papierkram" (auch Sterbe- und Geburtsurkunde!) vorhanden ist und die Vormundschaft für das Kind beantragen.

Das Kind braucht einen gesetzlichen Vertreter, und das war bisher die verstorbene Mutter. Denn eine Sorgerechtsvereinbarung kann es nicht geben, weil die Vaterschaft noch nicht anerkannt war.

Jugendamt wäre für mich erstmal zweitrangig, die holen im Zweifelsfall das Kind da raus und stecken es in eine Pflegefamilie. Die könnten nämlich auf die Idee kommen, daß der Vater das 6 Monate alte Kind nicht betreuen kann (wegen Arbeit z.B.).

Sobald man die Bestallungsurkunde als Vormund hat, kann man in Ruhe die weiteren Schritte angehen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Budweiser, es gibt kein Vormundschaftsgericht mehr, so etwa seit 10 Jahren nicht mehr.

Der Gang wird jetzt anders sein. Man muss feststellen, ob er der Vater des Kindes ist, und da werden wohl Dokumente nicht unbedingt ausreichen. Kommt auf den Fall an. Aber, ich hatte ja den Weg aufgezeigt.

wirdwerden

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#8
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Hallo Andreas,

warum und wozu gibt es denn überhaupt die Familienhilfe? Lag das Sorgerecht denn vollständig bei der Mutter oder wurde es ihr vielleicht teilweise entzogen? Die Mutter hat vermutlich nicht irgendwie in einem Testament einen Vormund benannt, oder? Hast du einen (guten) Kontakt zu den Großeltern müttlicherseits deines Kindes?

Das Kind benötigt einen Vormund. Das ist im Zweifelsfall das Jugendamt. Über den Vormund kann das Amtsgericht entscheiden. Auch wenn es hierfür kein besonderes Gesetz gibt, kannst du dem Amtsgericht eine Person empfehlen, die Vormund sein sollte.

Die Eintragung deiner Vaterschaft ist leider nicht so einfach möglich, nachdem die Mutte verstorben ist. Du musst dich auch hierzu an das Amtsgericht wenden. Das Amtsgericht kann dann deine Vaterschaft feststellen. Hierfür wird das Amtsgericht wahrscheinlich einen Vaterschaftstest durchführen lassen. Zusammen mit dem Vormund des Kindes kannst du dich aber auch darauf einigen, einen privaten Vaterschaftstest machen zu lassen. Das könnte dann schneller und günstiger sein. Vielleicht erkennt das Amtsgericht diesen Test an und lässt nicht noch selber einen durchführen. Vielleicht kann dir das der Familienrichter sagen.

Es geht also nicht ohne das Amtsgericht. Und das Amtsgericht wird auf jeden Fall das Jugendamt beteiligen. Deswegen wird es auch ohne das Jugendamt nicht gehen. Ich möchte dir empfehlen, das Jugendamt sehr bald zu informieren und um schnelle Hilfe zu bitten. Am besten wissen die schon bescheid und sind vorbereitet, wenn das Amtsgericht sich bei denen meldet. Dass die Familienhilfe im Urlaub ist, macht dabei nichts aus. Es ist ausreichend, wenn du andere Mitarbeiter des Jugendamtes erreichen kannst.

Wieso befürchtest du, dass das Jugendamt dir deine Tochter wegnehmen wird? Weil du offiziell noch nicht der Vater bist? Oder weil das Jugendamt davon ausgehen könnte, dass du deine Tochter ohne die Hilfe ihrer Mutter nicht großziehen kannst?

Ich wünsche dir und deiner Tochter alles Gute.

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#9
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Budweiser, es gibt kein Vormundschaftsgericht mehr, so etwa seit 10 Jahren nicht mehr.


Ach liebe wirdwerden, du hast immer so eine charmante Art, auf unrichtige Aussagen hinzuweisen.

Ich war vor etwa 20 Jahren in exakt der gleichen Situation, und da gab es noch Vormundschaftsgerichte.

Und ich dachte, mit meinem veralteten Erfahrungsschatz hier Hilfe geben zu können.

Aber nach wie vor sind Gerichte zuständig, und zwar das Familiengericht. Und das wäre dann heute meine erste Anlaufstelle.

Zitat (von Zuckerberg):
Das Kind benötigt einen Vormund. Das ist im Zweifelsfall das Jugendamt. Über den Vormund kann das Amtsgericht entscheiden. Auch wenn es hierfür kein besonderes Gesetz gibt, kannst du dem Amtsgericht eine Person empfehlen, die Vormund sein sollte.


Genau!

Und ich würde mich als Vater selbst empfehlen.

Hingehen zur Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes - dort wird einem geholfen die richtigen Stellen zu finden und Anträge zu stellen.

Klar, Jugendamt ist involviert. Die müssen nämlich eine Stellungnahme abgeben.

Zitat (von Zuckerberg):
Die Eintragung deiner Vaterschaft ist leider nicht so einfach möglich, nachdem die Mutter verstorben ist.


So sieht es aus.

Die Zustimmung der verstorbenen Mutter wird nämlich durch das Amtsgericht/Familiengericht "ersetzt".

Zitat (von Zuckerberg):
Oder weil das Jugendamt davon ausgehen könnte, dass du deine Tochter ohne die Hilfe ihrer Mutter nicht großziehen kannst?


Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Also: wer kann bei der Betreuung des Babys helfen wenn man selbst z.B. bei der Arbeit ist? z.B. Großeltern, oder Familienangehörige. Hier muß ein "Masterplan" ausgearbeitet werden.



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#10
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

So hart es klingen mag, aber die Vaterschaft ist derzeit nebensächlich.

Die Lütte braucht jetzt dringend einen gesetzlichen Vertreter, und das ist ein Vormund.

Warum?

1.
Die Lütte war bisher bei der verstorbenen Mutter krankenmitversichert. Eine neue Familienversicherung gibt es derzeit nicht. Sie muß also eine eigene Krankenversicherung mit eigenen Beiträgen haben. Darum kann sich derzeit nur ein Vormund kümmern.

2.
die Lütte hat einen Anspruch auf Halbwaisenrente. Die kann derzeit nur ein Vormund beantragen. Auf welches Konto soll die Halbwaisenrente überwiesen werden?

3.
Es wird doch bestimmt schon Kindergeld gezahlt. Auf welches Konto wird gezahlt und wer hat legalen Zugriff auf dieses Konto? Kindergeldberechtigt ist der, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das wird derzeit wohl noch der Kindesvater sein. Nur, was ist wenn das Jugendamt die Lütte in einer Pflegefamilie unterbringt? Dann ist die Pflegefamilie Kindergeldberechtigt mit der Folge, daß evtl. Kindergeld zurückgezahlt werden muß.

4.
Es ist eine Erbengemeinschaft entstanden - zwei minderjährige Söhne aus erster Ehe und die Lütte. Falls das Konto der Mutter ihr alleiniges Konto ist/war, hat nur die Erbengemeinschaft als Gesamtheit darauf Zugriff. Da hier minderjährige Kinder die Erbengemeinschaft bilden, sind deren gesetzliche Vertreter befugt, allerdings nur gemeinschaftlich über das Konto bzw. die darauf befindlichen Guthaben zu verfügen

5.
Es muß ein Erbschein beantragt werden - das kann derzeit nur ein Vormund. Hat der Vater der beiden Kinder aus erster Ehe die Personensorge für seine Kinder? Die Erbschaft muß abgewickelt werden - die minderjährigen Kinder können das aber nicht. Dazu braucht es einen gesetzlichen Vertreter.

6.
Vaterschaft bedeutet auch Unterhaltspflicht. Bisher haben Kindesmutter und -vater das irgendwie unter sich geregelt, nehme ich an. Wenn nun eine Pflegefamilie den Betreuungsunterhalt leisten sollte, muß der Kindesvater den Barunterhalt leisten. Und zwar solange, bis er die Personensorge für die Lütte hat und er kraft des Aufenthaltsbestimmungsrechtes die Kleine bei sich aufnehmen kann. Vaterschaft ist nicht gleichbedeutend mit Personensorge (Sorgerecht)! Und da könnte dann das Jugendamt zwischenfunken, weil das der Meinung ist, die Lütte wäre in einer Pflegefamilie besser aufgehoben als beim Vater.

Ich kann aus eigener Erfahrung, auch wenn dies schon 20 Jahre her ist, nur dazu raten, vorrangig die Vormundschaft für die Lütte zu beantragen.

Mit einer entsprechenden Bestallungsurkunde in der Tasche läßt sich vieles gleich in die richtigen Bahnen lenken, auch in Bezug auf die Vaterschaft.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nein, die Vaterschaft ist nicht Nebensache. Denn damit gibt es problemlos das Sorgerecht. Und dann kann alles geregelt werden. Eine Vormundschaft dürfte vorübergehend eingerichtet sein, ist in so Fällen das Jugendamt. Ob ein Erbschein erforderlich ist, das kann man im Augenblick nicht abschätzen, jedenfalls ist keine Eilbedürftigkeit da. Fakt ist, dass das Kind beim Vater lebt, derzeit niemand einen Grund sieht, das Kind da raus zu holen. Der Rest kann jetzt in Ruhe gemeinsam mit dem Amt abgearbeitet werden. Kein Grund zur Panik oder aber Hektik.

Auch die Unterhaltsfrage stellt sich im Augenblick nicht, das Kind lebt bei seinem Vater, es sieht offensichtlich niemand einen Grund, das Kind da raus zu nehmen, er wird das Kind weiter tatsächlich und finanziell betreuen. Letztlich alles kein Problem.

wirdwerden

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