Hallo,
und zwar habe ich eine Frage.
Ich bin 19 und bin derzeit in einer Ausbildung. Ich bin mit 16 Jahren ausgezogen. Eine Weile hat es mit dem überweisen vom Kindergeld geklappt doch dann setzte es auf einmal aus. Natürlich fragte ich sie, warum ich kein Geld mehr bekomme. Sie sagte nur ich sei bald 18 Jahre und sie würden es prüfen ob ich noch Anspruch in meiner Ausbildung darauf hätte (ich bin derzeit immer noch in meiner Ausbildung) sie sagte es würde bald wieder gezahlt werden. Es vergangen in dieser Zeit knapp 5 Monate. Ich fragte immer wieder was herausgekommen ist, bekam aber immer wieder die selbe Antwort. Irgendwann habe ich mal bei der Kindergeldstelle angerufen. Da ich keine Kundennummer oder sonstiges besitzte konnten Sie mir nichts genaues sagen. Ich habe noch gefragt ob es irgendwelche „Sonderfälle" oder „Pausen" gäbe. Darauf bekam ich die Antwort: „nein" sie würden es immer ohne Pausen zahlen. Da war mir dann klar das sie es für sich behalten hat. Ich sprach sie darauf an und sie sagte nur sie würde es mir zurückzahlen. Was sie bis heute nicht getan hat. Nach den 5 Monaten hatte sie es mir dann zwar wieder gezahlt aber es wären trotzdem 1.000,00 Euro die Sie mir nicht gezahlt hat.
Und bitte keine „dummen" Antworten warum ich mich da nicht früher darum gekümmert habe sondern erst jetzt. Ich wollte es nicht glauben das sie mir das Geld einfach nicht gezahlt habe. Aber da ich mir ein Auto kaufen möchte/muss um auf meine Arbeitsstelle zukommen wären die 1.000,00 Euro gerade gut angebracht. Leider antwortet sie auf keinerlei Nachrichten.
Was kann ich also noch tun außer vor Gericht zugehen? Steht mit das Geld überhaupt zu?
Ich bedanke mich jetzt schon mal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Mutter zahlt mir mein Kindergeld nicht aus
30. Juli 2018
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Frage vom 30. Juli 2018 | 22:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meine Mutter zahlt mir mein Kindergeld nicht aus
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#1
Antwort vom 31. Juli 2018 | 07:35
Von
Status: Unbeschreiblich (38434 Beiträge, 14000x hilfreich)
Ab zur Familienkasse. Abzweigungsantrag stellen, ich meine, das geht auch rückwirkend.
wirdwerden
#2
Antwort vom 31. Juli 2018 | 08:26
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Und wenn auch sonst kein Unterhalt gezahlt wird, zusätzlich noch BAB als Vorausleistung beantragen, §68 SGB III .
Und jetzt?
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