Moin zusammen,
ich habe nun den Tag heute damit verbracht zu verstehen wie das mit dem Nutzungsrecht, Miete und dem Wohnvorteil im Unterhalt alles aussieht.
Also, ich wohne in der gemeinsamen Immobilie mit unseren Kindern. Meine Ex-Frau ist bereits ausgezogen und die Scheidung wurde eingereicht.
In der Unterhaltsberechnung wurde für mich ein Wohnvorteil von rund 800€ veranschlagt. Dieses wurde ja auf mein Gehalt mit uraufgerechnet. Soweit alles verständlich.
Nun würde ich aber gerne Wissen, wie dass mit der Nutzung ihrer 50% vom Eigentum aussieht? Hat sie dennoch Anspruch auf eine Nutzungsausgleichszahlung (in der Ortsüblichen Miethöhe) für die 50% die ich mit nutze oder entfällt diese, da in der Unterhaltsberechnung der Wohnvorteil bei mir mit eingerechnet wurde?
Wie sieht es mit meiner neuen Partnerin aus, wenn ich sie hier einziehen lasse? Kann meine Ex-Frau (solange die Scheidung noch läuft und sie auch im Grundbuch mit steht) Miete von meiner neuen Partnerin verlangen? Meine neue Partnerin würde mit mir eine Einigung finden wollen, sodass wir die Kosten etc teilen. Uns interessiert aber der Mietaspekt, inwiefern meine Ex hier noch irgendetwas bewirken kann?
Hat jemand Erfahrung und würde sich an einem Erfahrungsaustausch mit mir beteiligen?
Beste Grüsse
Rick
Miete für 50% Nutzung der Gemeinsamen Immobilie
21. Februar 2021
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Frage vom 21. Februar 2021 | 19:27
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete für 50% Nutzung der Gemeinsamen Immobilie
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#1
Antwort vom 25. Februar 2021 | 16:12
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 1x hilfreich)
Hat keiner irgendwelche Erfahrungsberichte oder Ideen?
#2
Antwort vom 25. Februar 2021 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32194 Beiträge, 5658x hilfreich)
Entweder nutzt deine Frau ihre Hälfte ODER sie hat eine Nutzungsentschädigung an dich zu zahlen.Zitatwie dass mit der Nutzung ihrer 50% vom Eigentum aussieht? :
Da aber beim Unterhalt schon 800,- berücksichtigt wurden--- dürfte sich das erledigt haben.
Gut. Deine Frau ist ausgezogen, der Unterhalt ist *bereinigt*.ZitatWie sieht es mit meiner neuen Partnerin aus, :
Wenn du Miete möchtest, verlang diese.
Viel Glück mit der neuen Partnerschaft...
-- Editiert von Anami am 25.02.2021 16:47
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#3
Antwort vom 25. Februar 2021 | 16:49
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 1x hilfreich)
Moin Anami,
besten Dank für Deine Antwort.
ICH möchte keine Miete, meine Ex-Frau möchte allerdings Miete von meiner neuen Partnerin. Ist sie dazu berechtigt, diese zu fordern ?
ZitatViel Glück mit der neuen Partnerschaft... :
Warum der traurige Smilie dazu ?
-- Editiert von CravenPD am 25.02.2021 16:52
#4
Antwort vom 25. Februar 2021 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32194 Beiträge, 5658x hilfreich)
Sorry, ich hatte zu flüchtig gelesen, dass es deine Frau sei, die hier was verlangen könnte...
Dann nehme ich den smilie weg.
Ich meine, deine Frau ist über die Unterhaltsberechnung / Ausgleich quasi *bedient*.
Verlangen kann sie das, aber mE nicht erfolgreich.
Also dann echt viel Glück!
#5
Antwort vom 25. Februar 2021 | 19:02
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatSorry, ich hatte zu flüchtig gelesen, dass es deine Frau sei, die hier was verlangen könnte... :
Dann nehme ich den smilie weg.
Ich meine, deine Frau ist über die Unterhaltsberechnung / Ausgleich quasi *bedient*.
Verlangen kann sie das, aber mE nicht erfolgreich.
Also dann echt viel Glück!
Haha, alles gut, ich war nur etwas irritiert :-)
So denke ich auch und laut Google ist das halt echt schwer herauszufinden. Ich habe mir nun erstmal einen Termin beim Anwalt gemacht und werde das ganze einmal klarstellen lassen.
Beste Dank für Deine Hilfe
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