Hallo,
meine Ex-Freundin und ich stehen zusammen im Mietvertrag. Wir haben in einer Wohnung mit ihren beiden Kindern gewohnt. Mündlich haben wir vereinbart, dass ich 200 Euro Miete zahle und sie 600 (sicherlich findet sich auch noch eine Nachricht oder Mail, aus der das hervorgeht. Eventuell kommt es zum Rechtsstreit wegen der Mietzahlung. Ihre Anwältin meint, dass der Streitwert die halbe Gesamtmiete sei und ich quasi hätte die hälftige Miete zahlen müssen. Kann das jemand bestätigen?
-- Editiert von Tommik am 17.12.2020 17:49
Miete in welcher Höhe (4 Personen, Freundin mit ihren beiden Kindern und ich)
17. Dezember 2020
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Frage vom 17. Dezember 2020 | 17:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete in welcher Höhe (4 Personen, Freundin mit ihren beiden Kindern und ich)
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2020 | 18:52
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Zitathre Anwältin meint, dass der Streitwert die halbe Gesamtmiete sei :
Der Streitwert dürfte je nach Inhalt der Klageschrift die hälftige Miete abzgl. der tatsächlich gezahlten Miete multipliziert mit den Monaten betragen. Da ja auch nur das streitig ist.
Zitatund ich quasi hätte die hälftige Miete zahlen müssen :
Wenn es eine entsprechende Regelung gab und man das auch schriftlich hat dann würde ich dem entspannt entgegensehen. In Deutschland herrscht Privatautonomie und das kann auch keine Anwältin verhindern.
-- Editiert von Ballivus am 17.12.2020 18:53
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