Hi,
ne Frage :
Habe ne eig.Haus mit 2 Einliegerwhg..
Wie werden die Mieteinnahmen auf dem Unterhalt für die Mutter meiner Tochter angerechnet.??
Zur Zeit fahre ich steuerlich noch MINUS ...laut Einkommenssteuererklärung.
Wird diese Berechnung herangezogen , oder die tatsächlichen Monatsmieteinnhamen die ich im Monat erziele?
Da ich erst 3 Jahre vermiete , bin ich steuerlich nch im Minus ..
Was ist nu Sache ??
Mieteinnahmen auf Unterhalt angerechnet
Hallo,
zwei Fragen vorweg: Verheiratet mit der Mutter Deiner Tochter? Grundbesitz, Du allein oder mit ihr zusammen oder mit jemand anderem zusammen?
Dann grundlegend: Familienrecht und Steuerrecht sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Beantworte mal die Fragen, dann kann man weitersehen.
Hi laLu,
nein ,nicht verheiratet, aber bis zum Kindesalter von 3 Jahren bin ich unterhaltspflichtig für MAMA (Betr.Unterhalt ) .
Das Haus gehört nur mir allein....
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Also die Mieteinnahmen werden mit Sicherheit nicht ohne Berücksichtigung der Kosten herangezogen.
Von den Einnahmen können die angefallenen Kosten natürlich abgezogen werden. Vorsicht ist nur bei Steuervorteilen, wie Abschreibungen und Freibeträgen geboten. Diese sind unterhaltsrechtlich um den Aufwand für das Immobilieneigentum (Kreditraten) zu kürzen, da du dir hier ja einen Vermögenswert schaffst.
Somit kann aus dem steuerlich festgestellten Verlust aus Vermietung/Verpachtung schnell ein unterhaltsrechtlicher Überschuss werden.
Hi Peron30,Hi lalu
das heißt also, das was in meiner Steuererklärung unter :
Einkünfte aus Vermietung " steht,
das ist der Betrag/12Monate , das auf meien
Unetrhaltszahlung angerechent wird ..??
So, in etwa ? , also nicht die monatllichen
Einnahmen , denn zwichen monatlcihen Einnahmen und dem Betrag aus der Steuererklärung/12 ist eine Differenz von 340 Euro monatlich !! ...
Ich schreibe die Investition erst 3 Jahre ab ..
b.) noch wat....was ist wenn ich die Wohnungen auf meine Eltern umschreibe ?(sind beide Rentner ), was sagen denn die Gerichte , im Bezug auf Unterhalt ?Es sind ja Eigentumswohnungen , die ich ja ruhig verkaufen könnte ..Oder?
-- Editiert von jimmi34 am 28.09.2004 20:07:57
Hallo Jimmi34,
würdest du die Wohnungen auf deine Eltern umschreiben, würdest du dich quasi vorsätzlich um dein Vermögen bringen, oder?
Und Vorsicht, falls du noch Geschwister hast oder andere Erbberechtigte "rumdümpeln", das kann dann nach hinten losgehen....
Gruß
Hi Peron30,Hi lalu
das heißt also, das was in meiner Steuererklärung unter :
Einkünfte aus Vermietung " steht,
das ist der Betrag/12Monate , das auf meien
Unetrhaltszahlung angerechent wird ..??
So, in etwa ? , also nicht die monatllichen
Einnahmen , denn zwichen monatlcihen Einnahmen und dem Betrag aus der Steuererklärung/12 ist eine Differenz von 340 Euro monatlich !! ...
Ich schreibe die Investition erst 3 Jahre ab ..
b.) noch wat....was ist wenn ich die Wohnungen auf meine Eltern umschreibe ?(sind beide Rentner ), was sagen denn die Gerichte , im Bezug auf Unterhalt ?Es sind ja Eigentumswohnungen , die ich ja ruhig verkaufen könnte ..Oder?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Was Du alles erkennst ..@kanalmeister :-)
Aber das kommt daher, da noch niemand konkret auf meine letzte Frage geantwortet hat ....,
Und jetzt?
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