Mieteinnahmen und Renovierungskosten

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Evagina Schaller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahmen und Renovierungskosten

Guten Tag zusammen,

wir sind erst kürzlich verheiratet, aktuell noch ohne Kinder - Einkommen ist in etwa gleich hoch.
Ich möchte mich allerdings rechtlich gleich bei bestimmten Themen richtig verhalten, um nicht bei möglicher Trennung einen Überraschungseffekt zu haben.

Mein Mann hat eine Eigentumswohnung (Schuldenfrei, vermietet, vor der Ehe erworben).
Bisher haben wir jeweils ein eigenes Konto (Gehaltskonten) und ein Gemeinschaftskonto gemeinschaftliche Ausgaben (Hauskredit, Lebenshaltung, Urlaube etc.)

Mein Mann hat mir jetzt die Möglichkeit eröffnet zu Entscheiden was mit den Mieteinnahmen der Wohnung passiert.

1. Möglichkeit: Mieteinnahmen laufen weiterhin auf sein Gehaltskonto (gehören physisch zu Ihm) und sämtliche Renovierungskosten werden auch von Ihm getragen.
2. Möglichkeit: Mieteinnahmen laufen auf unser Gemeinschaftskonto (beide können verfügen) und sämtliche Renovierungskosten werden von Beiden Parteien getragen.

Das Eigentum verbleibt in beiden Varianten bei Ihm.

Jetzt möge ich meinen das es linke Tasche rechte Tasche wäre wenn wir uns als Paar sehen... aber wie ist das denn rechtlich bei einer Trennung bei einer Zugewinngemeinschaft?

Zugewinn entsteht auf die Wertsteigerung der Wohnung (vor Ehe - nach Ehe).
Wie sieht das denn mit den Mieteinnahmen aus? Diese werden ja seinen Vermögen zugeordnet richtig? für mich entstehen hier ja keine rechtlichen Vorteile wenn diese auf unser Gemeinschaftskonto laufen oder?
Wenn Renovierungsarbeiten anstehen und wir das aus unseren Gemeinsamenvermögen begleichen, werde ich keine Rückforderungsansprüche stellen können richtig?

Nachdem ich quasi wählen kann wie wir verfahren, welche Möglichkeit ist die für mich bessere?

Vielen Dank an alle Know-how Träger welche Ihr Wissen teilen.

Best Grüße
Eva

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Eine Renovierung erhöht oder erhält den Wert des Gebäudes.

Ohne Renovierung, könnte es bei einem Verkauf zu einem Abschlag kommen.

Dein Partner hätte dann ein niedrigeres Endvermögen.

Gemeinsames Konto: du hättest gute Einsicht in die Geld-Bewegungen.(hättest dadurch aber auch vielleicht ein höheres Endvermögen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Evagina Schaller):
Jetzt möge ich meinen das es linke Tasche rechte Tasche wäre wenn wir uns als Paar sehen... aber wie ist das denn rechtlich bei einer Trennung bei einer Zugewinngemeinschaft?


Das meinst du völlig richtig. Es geht von der linken in die rechte Tasche ! Oder umgekehrt. Auch rechtlich ! :)

Weil die Ehe der Zugewinnschaft unterliegt, wirtschaftet ihr gemeinsam. Alle Ausgaben und Einnahmen werden bei einer Scheidung auf Antrag im Rahmen des Zugewinnausgleich ausgeglichen. Wie der Name schon sagt.

Wie auch immer ihr euch jetzt bezüglich der Renovation und Mieteinnahmen also positioniert, für den Zugewinnausgleich ist das völlig unerheblich. In die Rechnung geht nämlich nur das Anfangs- und das Endvermögen ein !

Aber ...

... das gilt natürlich nur, wenn auch "fair" gespielt wird. Wenn der Ehepartner die Mieteinnahmen geschickt "verschiebt" und irgendwo unerkannt bunkert, dann ist das zwar ungesetzlich ... aber dadurch würde der Zugewinnausgleich erfolgreich ausgehebelt. Sowas soll schon vorgekommen sein ... :)

Na ja, ihr beiden seid ehrliche Leute ... und deshalb könnt ihr das mit der MIetwohnung so halten wie ihr wollt.


-- Editiert von Marcus2009 am 23.01.2020 11:37

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