Mietvertrag kündigen ohne Unterschrift des Partners

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
go470646-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag kündigen ohne Unterschrift des Partners

Hi,
ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mit helfen:
Vor ca 4 Jahren sind meine damalige Partnerin und ich in eine gemeinsame Wohnung gezogen und haben beide den Mietvertrag unterschrieben.
Dann vor ca 2 Jahren kam die Trennung. Es war alles noch in Ordnung, wir haben uns verstanden und sind so verblieben dass sie sich eine neue Wohnung sucht da sie unsere gemeinsame nicht halten kann. Ich wiederum schon und blieb dort. Der Vertrag wurde nicht umgeschrieben da die Aussage des Vermieters war das der Vertrag gekündigt werden muss und ich evtl. einen neuen bekomme mit angepassten Mietpreis.
Also habe ich mich mit meiner Ex geeinigt, dass wir kündigen wenn ich auch ausziehe. Bis dato kein Problem. Sie wohnt inzwischen seit 1,5 Jahren nicht mehr in der Wohnung.
Nun ist es so dass ich kündigen will und sie die Unterschrift verweigert.
Kann ich in diesem Fall auf ohne ihre Unterschrift kündigen, da sie schon länger nicht mehr in der Wohnung wohnt?
Das Problem ist dass ich bereits eine neue Wohnung habe und mich auf 1,5 Monate doppelte Miete eingestellt habe wenn ich aber aus dem Vertrag nicht raus kommt entstehen auch extrem hohe Kosten müsste sie dafür aufkommen, da sie sich ja weigert?

Liebe Grüße
Ben

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Ben,

Du hast nur eine Kündigungsfrist von sechs Wochen ?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Wieso verweigert sie denn jetzt die Unterschrift? Wenn irh euch doch gut verstanden habt? Also was hat sie denn davon?
Ich fürchte, dass sie niht für die hohen Mehrkosten aufkommen müsste. Aber mit einem Anwalt sollte sie gezwungen sein, mit zu unterschreiben.
Oder wenn du allein kündigst bleibt sie alleinige Mieterin, dann muss sie ja für die Miete aufkommen, das will sie ganz bestimmt nicht.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Seit wann kann ein Anwalt jemanden zwingen, irgendwas zu tun? Und wie? Mit vorgehaltener Pistole? Die alleinige Kündigung ist juristisch unmöglich. Die beiden sind nämlich Gesamtschuldner.

Wenn sich die Ex grundsächlich weigert, hilft nur die Klage bei Gericht, das Gericht ersetzt dann die Willenserklärung der Ex durch Urteil. Wie wärs mit nachfolgender Vorgehensweise: Ex schriftlich auf die juristischen Folgen der Unterschriftsverweigerung hinweisen, ein vorbereitetes Kündigungsschreiben beifügen, welches sie nur noch unterschreiben muss. Die Kosten des Rechtsstreits und Schadensersatz hätte sie nämlich zu tragen.

So, und dem Nachdruck verleihen, indem man es durch den Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Dann merkt sie, dass es wirklich ernst ist.

Und karla, ist doch klar, warum sie die Unterschrift verweigert. Es geht ja auch um Renovierungskosten.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 20.07.2017 09:21

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go470646-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Also Kündigungsfrist habe ich 3 Monate, ich habe aber mit dem Vermieter schon ausgemacht dass ich 2 Wochen eher raus könnte. Die neue Wohnung habe ich zum 1.9.
Also müsste ich diesen Monat noch kündigen.
Warum sie sich jetzt verweigert weiß ich nicht, da könnte ich nur spekulieren.
Ich sehe es aber genauso, da wir beide unterschrieben haben können wir nur zu zweit kündigen.
Das mit dem Schreiben klingt erst mal ganz gut nur leider habe ich ihre aktuelle Adresse nicht da sie vor ein paar Wochen mit ihrem neuen Freund zusammen gezogen ist und seit dem der Kontakt weg ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da kann eine einfache EMA-Anfrage helfen.

wirdwerden

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