Mietzahlung ohne Scheidung

7. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
go677878-51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietzahlung ohne Scheidung

Hallo liebe Community,

ich hoffe, dass Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.

Folgendes:
Meine Ehefrau und ich diskutieren seit Jahren mittlerweile schon, der Ton wird immer rauer und die Liebe zueinander immer weniger. Wir wollten es immer wieder versuchen, weil wir einen 4-jährigen Sohn haben.

In letzter Zeit haben wir uns immer wieder Mal gestritten, weil ICH fast alles bezahle, obwohl Sie auch Teilzeit tätig ist und dafür nicht schlecht verdient.

Bei der letzten Diskussion bzw. eher Streit hat Sie die Polizei gerufen und ich erhielt nun 14 Tage Kontaktverbot. Sie wollte eh, dass ich die Wohnung verlasse.

Die Wohnung, der Strom und die GEZ läuft komplett alles auf mich.

Muss ich weiterhin die Miete bezahlen, bis es anwaltlich geklärt wird oder soll ich den Vermieter kontaktieren, dass ich in Zukunft dort nicht mehr wohnen werde? Denn ich habe bereits eine kleine Wohnung für mich gefunden und kann diese in 2 Wochen beziehen. Bis dahin bleibe ich bei meiner Schwester.

Was kann ich tun?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.



-- Editiert von User am 7. August 2024 02:42

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39499 Beiträge, 14161x hilfreich)

Der Anspruch des Vermieters gegen Dich als Mieter (ich gehe davon aus, dass Du den Mietvertrag mit unterschrieben hast) auf Zahlung von Mietzins ist nicht davon abhängig, dass Du dort lebst. Deshalb wäre es töricht, diese Mitteilung jetzt zu machen. Ihr habt jetzt ein Riesenpaket zu stemmen, ich nenne nur mal ein paar Punkte: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesumgang, Mietvertrag. Lass das Deinen Anwalt regeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8257 Beiträge, 4561x hilfreich)

Zitat (von go677878-51):
Muss ich weiterhin die Miete bezahlen,

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
harry85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von go677878-51):
Die Wohnung, der Strom und die GEZ läuft komplett alles auf mich.


Wenn du alleine im Mietvertrag stehst kannst du auch alleine nur mit deiner Unterschrift auf der Kündigung schriftlich kündigen. Stromvertrag und GEZ auf die neue Wohnung ummelden.

Signatur:

Inhalt meiner Beiträge = nur meine Meinung -> keine Rechtsberatung, nicht rechtsverbindlich

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