Minderjährig aus Betreutem Wohnen zu bestem Freund ziehen

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
d3nied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjährig aus Betreutem Wohnen zu bestem Freund ziehen

Hallo,
meine beste Freundin (17) ist zurzeit in einem Betreutem Wohnen (WG-Wohnung) da ihre Mutter weggezogen ist sie aber nicht mitkommen wollte. Leider ist dieses Betreute Wohnen meiner Meinung nach leider unzumutbar für sie da sie dort von ihrer Mitbewohnerin beklaut wird, wir haben auch schon mit den Betreuern geredet denen ist das aber egal dazu kommt noch das sie nicht genug Geld zum Leben kriegt weil ihr ständig Geld abgezogen wird weil ihre Mitbewohnerin die Wohnung nie Sauber macht auch darüber wurde mit den Betreuern geredet leider ohne Ergebnis. Nun will sie die "Hilfe" abbrechen wo sie aber die Einverständnis ihrer Mutter nicht kriegt. Aktuell wohnt sie schon bei mir und ihre Mutter weiß darüber auch bescheid und hat kein Problem damit (sie kennt mich selber persönlich schon seit mehreren Jahren). Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mfg d3nied.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Wer sind Sie, wie alt sind Sie, wann wird das Mädchen volljährig, was macht das Mädchen beruflich, wer finanziert das Mädchen in welcher Höhe, weiß das Jugendamt von dieser Unterbringung bei Ihnen, was sagt der Vater zu all dem?

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Aktuell wohnt sie schon bei mir und ihre Mutter weiß darüber auch bescheid und hat kein Problem damit (sie kennt mich selber persönlich schon seit mehreren Jahren). Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.


Betreutes Wohnen kostet viel Geld. Wer finanziert diesen Spaß? Die Mutter, der Vater, oder etwa - was ich vermute - die Gemeinschaft?

Dies hier

Zitat:
Nun will sie die "Hilfe" abbrechen wo sie aber die Einverständnis ihrer Mutter nicht kriegt.


ist exakt das Gegenteil von dem hier

Zitat:
Aktuell wohnt sie schon bei mir und ihre Mutter weiß darüber auch bescheid und hat kein Problem damit


Wenn die Mutter kein Problem damit hat, wieso erteilt sie dann nicht die Erlaubnis?

-- Editiert von AltesHaus am 08.12.2016 09:50

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wann wird sie denn 18? Denn Fremdunterbringung vor der Volljährigkeit bedarf nun mal der Einrichtung einer Pflegestelle, siehe SGB VIII. So einfach ist das alles also nicht.

wirdwerden

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