Minderjährige Eltern und ihr Vermögen

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Minderjährige Eltern und ihr Vermögen

Eltern dürfen den Vermögensstamm des kindes ja nicht für dessen Unterhalt verwenden. Aber wie sieht es aus, wenn 6b ein 15jähriger Vermögen hat und selbst Vater wird? Wenn Zinsen usw. Nicht für den Unterhalt des Babys ausreichen, muss der minderjährige Vater dann das Vermögen aufbrauchen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Da wird man abwegen müssen, wie so oft. Auf der einen Seite ist ein 15jähriger bis zum Ende seiner eigenen Erstausbildung selbst noch unterhaltsberechtigt. Damit wird er im Regelfall als nicht leistungsfähig gelten.

Auf der anderen Seite ist er natürlich auch dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet und unterliegt damit der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung, unter die man auch die Vermögensverwertung zählen kann. Dafür wiederum bräuchte man das Einverständnis der sorgereberechtigten Eltern (Vermögenssorge), die ja selbst Unterhalt erbringen und vielleicht mehr Interesse daran haben, dass die Reserven jetzt nicht aufgebraucht werden.

Da kommt man um eine sachgerechte Einzelfallentscheidung nicht umhin. Eine pauschal richtige oder falsche Lösung existiert nicht.

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