Hallo,
ich habe eine Frage. Meine Tochter ist bereits ausgezogen, sie wird im Dez 18. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Sie bekommt Rente und Kindergeld. Jetzt soll ich Unterhalt zahlen. Habe ich auch einen Selbstbehalt? Wird das Einkommen meines Mannes mit eingerechnet, obwohl er nicht der Vater ist?
Minderjährige Tochter Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
doppel
-- Editiert von altona01 am 25.08.2015 01:16
Wenn Ihre Tochter arbeitet oder eine Ausbildung macht, müssen Sie Unterhalt zahlen.
-- Editiert von altona01 am 25.08.2015 01:17
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ihr Vater lebt nicht mehr, sie macht zur Zeit keine Ausbildung geht auf Basis putzen. Ich habe ein Netto Einkommen von 703 Euro.
sie macht zur Zeit keine Ausbildung Na, dann hat sich das doch erledigt.
Wie es hat sich erledigt?
Hallo,
Zitat:
Habe ich auch einen Selbstbehalt? Wird das Einkommen meines Mannes mit eingerechnet, obwohl er nicht der Vater ist?
Dein Selbstbehalt ihr gegenüber ist 1080€.
Du müsstest also mindestens 1100€ Netto-Einkommen haben.
lg
edy
Rente, Kindergeld, 450,-€-Job, da kommt ja was zusammen. Wieviel Geld verdient Ihre Tochter?
Volljährige haben in der Situation keinen Unterhaltsanspruch, wenn sie nicht in Ausbildung sind. Bei Minderjährigen ist das anders, es bleibt die Frage, ob Ihre Tochter ihren Anspruch nicht allein durch eigene Einkünfte schon abdecken kann.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten