Minderjährige Tochter Unterhalt

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
sonnenblume1912
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Minderjährige Tochter Unterhalt

Hallo,
ich habe eine Frage. Meine Tochter ist bereits ausgezogen, sie wird im Dez 18. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Sie bekommt Rente und Kindergeld. Jetzt soll ich Unterhalt zahlen. Habe ich auch einen Selbstbehalt? Wird das Einkommen meines Mannes mit eingerechnet, obwohl er nicht der Vater ist?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

doppel


-- Editiert von altona01 am 25.08.2015 01:16

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn Ihre Tochter arbeitet oder eine Ausbildung macht, müssen Sie Unterhalt zahlen.

-- Editiert von altona01 am 25.08.2015 01:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonnenblume1912
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ihr Vater lebt nicht mehr, sie macht zur Zeit keine Ausbildung geht auf Basis putzen. Ich habe ein Netto Einkommen von 703 Euro.

Signatur:

yvonne

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

sie macht zur Zeit keine Ausbildung Na, dann hat sich das doch erledigt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonnenblume1912
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie es hat sich erledigt?

Signatur:

yvonne

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)


Hallo,

Zitat (von sonnenblume1912):

Habe ich auch einen Selbstbehalt? Wird das Einkommen meines Mannes mit eingerechnet, obwohl er nicht der Vater ist?


Dein Selbstbehalt ihr gegenüber ist 1080€.

Du müsstest also mindestens 1100€ Netto-Einkommen haben.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Rente, Kindergeld, 450,-€-Job, da kommt ja was zusammen. Wieviel Geld verdient Ihre Tochter?
Volljährige haben in der Situation keinen Unterhaltsanspruch, wenn sie nicht in Ausbildung sind. Bei Minderjährigen ist das anders, es bleibt die Frage, ob Ihre Tochter ihren Anspruch nicht allein durch eigene Einkünfte schon abdecken kann.

1x Hilfreiche Antwort

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