Minderjährige Tochter schwanger (17 Jahre)

16. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Icebox7675
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjährige Tochter schwanger (17 Jahre)

Hallo zusammen,

ich zahle Unterhalt an meine beiden Kinder, die bei der Mutter leben und keinen Kontakt mehr zu mir haben wollen. Jetzt ist mir bekannt geworden, dass die Tochter mit 17 Jahren schwanger geworden ist. Ausbildung wollte Sie schon vorher nicht machen, weil hartzen ja so toll ist. Hauptschulabschluß hat Sie mit ach und krach geschafft. Auch wenn ich hier jetzt als sonst was hingestellt werde, wie in einigen anderen Foren ja auch schon, würde ich gerne wissen, ob sich an den Unterhaltszahlungen jetzt was ändert, da ich nicht bereit bin einem solchen Menschen mit dieser Einstellung finanziell unter die Arme zu greifen.

Was muss ich jetzt tun?

LG
Icebox7675

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

So lang, wie ein Titel existiert, ist der auch zu bedienen. Allerdings werden mit Volljährigkeit ohnehin die Karten neu gemischt. Bis 6 Wochen vor der Geburt musst Du m.E. den Unterhalt wie bisher zahlen, sofern die Tochter dann noch nicht 18 ist. Dann ist erst einmal der glückliche Vater des Babies in der Pflicht.

Auf jeden Fall ist Sorge zu tragen, dass ganz schnell der Titel abgeändert wird. Das wäre für mich der erste Schritt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Icebox7675
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Unterhaltstitel ist vorhanden. Wie kann ich den denn ändern lassen? Muss ich das Jugendamt informieren, dass den Unterhalt von mir einzieht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mit Info allein geht da gar nichts. Der Titel muss eingezogen bzw. abgeändert werden, das wird nicht funktionieren. Vermutlich ist eine Beistandsschaft eingerichtet? Dann würde ich dem Beistand (Jugendamt) die Fakten mitteilen, und es auffordern, den existierenden Titel zum Zeitpunkt 6 Wochen vor der Geburt herauszugeben. Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren. Dann ab zum Anwalt und klagen. Wenn die junge Mutter natürlich vor der Geburt volljährig wird, dann eben zu diesem Zeitpunkt den Titel herausfordern.

Nochmals ganz klar: solange der Titel in der Welt ist, kann jederzeit draus vollstreckt werden. In dem Geschäft läuft gar nichts über simple Info.

wirdwerden

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