Minderjährige (fast 17) will zu ihrem Freund (23) ziehen. Welche Schritte sind möglich?

6. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Abyssos
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Minderjährige (fast 17) will zu ihrem Freund (23) ziehen. Welche Schritte sind möglich?

Hallo liebes Forum,

ich habe ein Anliegen und weiß nicht weiter.

Vor 3 Monaten lernte ich über das Internet ein Mädchen kennen, das 16 Jahre alt ist und im März 17 wird.
Sie besucht derzeit die 11. Klasse eines Gymnasiums.
Ich selbst bin 23 Jahre alt, erfolgreich selbstständig, besitze eine große Wohnung und ein Auto. Da wir uns so sehr ähnlich sind, die gleichen Interessen haben und die Chemie 100% passt, entschied sie sich, von ihren Eltern abzuhauen. Sie hinterließ einen Abschiedsbrief in dem sie darum bat, dass die Eltern dem Auszug zu stimmen, sodass ich sie hier an einer Schule anmelden kann und sie ihr Abitur fortsetzen kann, sofern sie es möchte. Sie hätte auch die Möglichkeit, bei mir zu arbeiten und nebenberuflich das Abitur fortzusetzen.

Allerdings haben die Eltern die Polizei informiert und nach 6 Tagen stand diese trotz aller Sicherheitsvorkehrungen vor der Tür.
Vermutlich wusste eine Freundin von ihr zu viel über mich und verriet, wo sich meine Freundin aufhielt.

Aufjedenfall ist sie nicht grundlos von zuhause abgehauen. Ihre Eltern sind sehr oppressiv, christlich konservativ und fordern
von Ihrer Tochter immer Bestleistungen. Trotz der Tatsache, dass Sie Atheistin ist und mit fast 17 Jahren längst über ihre
Glaubenszugehörigkeit bestimmen darf, zwingen ihre Eltern sie jedes Wochenende dazu, einen christlichen Jugendtreff zu besuchen und in die Kirche zu gehen, da sie ansonsten keine Freiheiten von ihren Eltern eingeräumt bekommt. Sie wird quasi erpresst. Wenn sie diese Jugendtreffs nicht besucht, darf sie Wochenende ihre Freundinnen nicht sehen und muss daheim bleiben. Desweiteren scheinen sich die Eltern emotional null für sie zu interessieren, da sie nicht die Erwartungen der Eltern erfüllt. Sie sagt, dass ihre Eltern ihr nie wirklich gezeigt haben, dass sie sie lieben und wurde immer vernachlässigt. Sie fühle sich, als wäre sie eine Art Objekt, auf das die Eltern ihre Wünsche projizieren, die sie selbst nicht erfüllen konnten.

Da sie nun wieder 300km entfernt bei ihren Eltern ist und ein weiteres Abhauen vermutlich auch scheitern wird, möchte ich auf legale Weise durchsetzen, dass sie zu mir ziehen darf. Sie leidet furchtbar darunter, dass sie wieder abgeholt wurde, da wir beide in diesen paar Tagen die schönste Zeit in unserem Leben hatten. Ich hatte ein recht schweres Leben voller Schicksalsschläge und Verluste geliebter Menschen und war das erste mal in meinem Leben richtig glücklich. Ich habe mich noch nie mit einem Menschen so super verstanden. Das ist auch bis jetzt erst meine zweite Freundin.

Der Altersunterschied fällt kaum auf, da sie für ihr Alter sehr intelligent ist und geistig den anderen weit voraus ist.


Nun frage ich mich. Wie kann ich es durchsetzen, dass sie zu mir ziehen darf? Sie leidet furchtbar unter die Kälte ihrer Eltern und der Tatsache, dass auf sie nur Druck ausgeübt wird. Sie würde gerne zu mir ziehen, für mich arbeiten und nebenberuflich das Abitur nachholen. Da sie sehr gebildet ist bin ich mir sicher, dass sie dies auch locker schaffen würde.

Ich hatte nun vor, mich an ihr örtliches Jugendamt zu wenden. Da ihre Eltern sie dort nicht hinfahren, habe ich mir überlegt, sie nach der Schule abzuholen und sie selbst dort hinzubringen. Allerdings weiß ich nicht, wie einfach es sein wird, unseren gemeinsamen Wunsch dort durchzusetzen.

Welche Schritte könnten wir gehen, damit wir ihren Umzug zu mir legal über die Bühne bringen können.
Desweiteren frage ich mich, in wie fern ich mich strafbar mache, wenn ich sie wieder abhole, wenn dies auf ihren Wunsch
geschehen soll.

Ich bitte um konstruktive Beiträge.







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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Sie hätte auch die Möglichkeit, bei mir zu arbeiten und nebenberuflich das Abitur fortzusetzen.
Mit anderen Worten:
Sie sind nicht gewillt, dass Mädchen ohne gewisse Gegenleistungen bei sich aufzunehmen und können ihr eigentlich auch keine wirkliche Bleibe bieten. Eine angemessene Bleibe müsste mindestens eine solche sein, welche die weitere schulische (und darüber hinausgehende) Ausbildung des Mädchens ermöglicht, damit diese irgendwann auf eigenen Beinen stehen kann. Der Gedanke an die Aufnahme einer Arbeitsstelle zu Beginn der 11. Klasse verträgt sich nicht mit dem Gedanken an eine möglichst fokussierte, zügige und erfolgreiche Ausbildung. Erst recht, wenn diese Arbeitsstelle 300km weit von der Schule entfernt ist, oder?

Zitat:
Sie sagt, dass ihre Eltern ihr nie wirklich gezeigt haben, dass sie sie lieben und wurde immer vernachlässigt.
Mit anderen Worten:
Das Mädchen fühlt sich nicht geliebt und sehnt sich nach Aufmerksamkeit, weshalb es für jeden empfänglich ist, der nun kommt und ihr genau diese Dinge verspricht. Zumindest unter anderem braucht eine Sechszehnjährige aber auch ein Elternhaus, Beständigkeit und Förderung ihrer Ausbildung.

Zitat:
Wie kann ich es durchsetzen, dass sie zu mir ziehen darf?
Überhaupt nicht. Sie haben nicht das Sorgerecht und werden dieses auch nicht bekommen. Die eigentlichen Sorgeberechtigten hingegen könnten auf die Idee kommen, gegen den Störer eine gerichtliches Verbot von weiteren "Entführungsversuchen" anzustreben.


Das Mädchen kann sich natürlich an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt hilft Jugendlichen, denen es zu Hause schlecht geht. Allerdings prüft es natürlich, ob es denen auch wirklich schlecht geht.

Wenn das Jugendamt das Mädchen aus der Familie rausholen sollte, entscheidet aber auch das Jugendamt, wo es das Kind unterbringen wird. Ich glaube nicht, dass die erste Wahl zur Unterbringung einer sechzehnjährigen Schülerin da auf die sieben Jahre ältere und 300km entfernt lebende Internetbekanntschaft fallen wird, die das Mädchen kurzerhand zum Ausriss aus dem Elternhaus angestiftet hat, es dann vor der Polizei verborgen halten wollte und ständig mit dem Bedarf an Arbeitskräften in dem eigenen Betrieb argumentiert.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

3 Monate, was ist das schon.

Warten Sie, bis sie 18 ist und wenn du die Liebe dann immer noch groß ist, ziehen Sie zusammen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kann ich es durchsetzen, dass sie zu mir ziehen darf?

Überhaupt nicht, rechtlich können die Eltern das verhindern. Wenn die Polizei schon tätig geworden ist, würde ich an deiner Stelle mal die Füße still halten.
Zitat:
christlich konservativ [/quote
das ist in diesem Land keine negative Eigenschaft, unser Bundesfinanzminister ist das wohl auch. Ich bin das zwar nicht, aber würde trotzdem als Elternteil diesen Umzug verhindern.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Pubertät ist, wenn die Eltern anfangen schwierig zu werden. Ein 23-jähriger sollte das eigentlich wissen. Die Eltern haben Grundsätze. Wir haben ja gerade viele Probleme mit den Kids, weil Eltern eben keine Grundsätze mehr haben. Und ein Kind zu unterstützen, von zu Hause abzuhauen, die Schule zu schwänzen (es gibt sowas wie Schulpflicht in Deutschland, schon mal davon gehört?), noch verantwortungsloser geht es doch wohl nicht. Kein Gericht wird akzeptieren, dass so jemandem ein Kind anvertraut wird gegen den Willen der Eltern.

Vergiss es und halte Dich im Interesse des Kindes an die Spielregeln.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Abyssos
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Update: Wir sind mittlerweile glücklich verheiratet. Es war eine schwierige Zeit, aber wir haben es durchgestanden. :)

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120354 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Abyssos):
Update: Wir sind mittlerweile glücklich verheiratet.

Glückwunsch.



Zitat (von Abyssos):
Es war eine schwierige Zeit, aber wir haben es durchgestanden.

Wahre Liebe geht niemals unter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Sehr schön wenn auch mal Rückmeldungen kommen wie eine Geschichte ausgegangen ist!

Signatur:

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