Hallo an alle.
Wir haben folgende Situation kurz und knapp umrissen.
Ich habe mich Anfang 2023 von meiner Frau getrennt. Wir leben in Scheidung, die ist aber noch nicht fertig.
Unsere 17jährige Tochter ist mit mir fortgegangen und sie hat im Grunde keinen Kontakt mehr zur Mutter. Man darf das Verhältnis durchaus als zerrüttet bezeichnen.
Wir leben in Niedersachsen und meine Tochter möchte mit ihrem Freund zusammen nach Bayern ziehen. Der Freund ist Zeitsoldat und hat ein anständiges Einkommen und meine Tochter wird dort eine Ausbildung beginnen.
Nun das Problem. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht, dieses gilt auch für das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Meine Fast-Exfrau ist nicht damit einverstanden, dass unsere Tochter nach Bayern geht. Was können wir tun? Meine Tochter und ihr Freund haben in mühevoller Kleinstarbeit einen wirklich guten Plan vorgelegt, der die finanzielle Situation gut widerspiegelt und das alles hat Hand und Fuß. Ich als Vater bin gern dazu bereit dem soweit zuzustimmen. Allerdings befürchte ich, dass ihre Mutter das allein aus Bosheit versuchen wird zu torpedieren.
Hat jemand hier eine Idee wie wir das ganz Projekt unter Umgehung der Mutter durchführen können?
Sollten dazu noch weitere Informationen nötig sein, schreibe ich diese gerne dazu.
Wir danken euch im Voraus und bitten zugleich von solchen Nachrichten "Ihr solltet das Gespräch mit der Mutter suchen, bla bla bla" bitte abzusehen. Denn das ist soweit alles durch :-)
Minderjähriges Kind möchte in ein anderes Bundesland ziehen
Warum nicht? Auch Bosheit hat Grenzen. Aber mit 17 sind Gründe der zerrütteten Mutter-Kind-Beziehung wohl nicht mehr relevant. Das würde wohl auch ein Familiengericht so sehen...und das Kind wegen des formalen Sorgerechts nicht an seiner weiteren persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung hindern.Zitat :Meine Fast-Exfrau ist nicht damit einverstanden, dass unsere Tochter nach Bayern geht.
Den feinen Plan umsetzen. Eure Tochter wird wahrscheinlich nicht von der Mutter am Umzug gehindert werden können.Zitat :Was können wir tun?
Was hat das alles mit der finanziellen Situation zu tun? Die Eltern sind noch unterhaltspflichtig.
Deine Tochter zieht mit ihrem Freund genau nach Plan um. Dafür muss sie sich keinen Segen der Mutter holen.Zitat :Hat jemand hier eine Idee wie wir das ganz Projekt unter Umgehung der Mutter durchführen können?
Zitat :unter Umgehung der Mutter
.. davon ist abzuraten. Wird nicht funktionieren.
Wenn die junge Dame 17 ist und die Liebe groß, wird sie die Zeit der Trennung bis zu ihrer Volljährigkeit auch noch überstehen. 'Jung gefreit, nie gereut' ist eine schöne Redensart, ob aber belastbar ....
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :meine Tochter wird dort eine Ausbildung beginnen.
Wenn sie einen Ausbildungsvertrag hat, dann wird die Mutter sich nicht gegen den Umzug wehren können. Die Tochter hat damit einen ausreichenden Grund für den Umzug.
Da bleibt nur die Frage, ob die Unterschrift des Vaters auf dem Ausbildungsvertrag ausreicht
Wann fängt denn die Ausbildung in Bayern an? Üblicherweise ja im August. Ist sie denn dann schon 18? Es ist ja nicht nur das Umzugsproblem. Der Ausbildungsvertrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
wirdwerden
Zitat :Warum nicht? Auch Bosheit hat Grenzen. Aber mit 17 sind Gründe der zerrütteten Mutter-Kind-Beziehung wohl nicht mehr relevant. Das würde wohl auch ein Familiengericht so sehen...und das Kind wegen des formalen Sorgerechts nicht an seiner weiteren persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung hindern.
Nun. Bei dieser Frau scheint die Bosheit ein schier unerschöpfliches Gut zu sein. Sobald sie eine Möglichkeit sieht Gift zu spritzen, unterlässt sie das gewiss nicht. Unsere Tochter hat in den vielen Monaten wirklich zahlreiche Versuche unternommen, mit ihrer Mutter wieder klar zu kommen. Sobald die Mutter mit der für alle Menschen sichtbaren Wahrheit konfrontiert wurde, endete das immer wieder in einen Streit. Das führte dazu, dass unsere Tochter monatelang auf den Kontakt verzichtete, um ihren eigenen Fortschritt die Trennung zu verarbeiten, nicht wieder einzubüßen. So sehr ich das für das Kind auf bedauere, sehe ich da wenig Chancen das Mutter dem allen zustimmt. Eine rechtliche Auseinandersetzung, die zum einen sicher teuer ist und zum anderen die Nerven belastet, versuchen wir ja grade zu vermeiden.
Zitat :Was hat das alles mit der finanziellen Situation zu tun? Die Eltern sind noch unterhaltspflichtig.
Am Unterhalt mangelt das nicht. Weder von der Mutter noch von mir. Auch die Gehälter der beiden werden in der Gesamtheit kein Problem darstellen. Das habe ich auch so nicht thematisiert.
Zitat :Deine Tochter zieht mit ihrem Freund genau nach Plan um. Dafür muss sie sich keinen Segen der Mutter holen.
Meiner bisherigen Auffassung nach benötigt sie ihren Segen sehr wohl.. Wenn sie als minderjähriges Tochter einen Mietvertrag mit unterschreiben will, braucht sie, meines Erachtens nach, die Unterschrift der Mutter. Oder nicht?
Zitat :Wenn sie einen Ausbildungsvertrag hat, dann wird die Mutter sich nicht gegen den Umzug wehren können. Die Tochter hat damit einen ausreichenden Grund für den Umzug.
Da bleibt nur die Frage, ob die Unterschrift des Vaters auf dem Ausbildungsvertrag ausreicht
Das tatsächlich wohl. Sie macht aktuell ein FSJ und da reichte meine Unterschrift auch. Das sie einen Grund dafür hat ist ja klar. Ich habe halt nur Angst, dass sie ihren Plan bis zur tatsächlichen Durchführung vorbereitet und dann, aus irgendeinem Grund ihre Mutter mit einem Zettel von irgendeinem Amt um die Ecke kommt und das vereiteln kann. Das ist unsere große Sorge.
Zitat :Wann fängt denn die Ausbildung in Bayern an? Üblicherweise ja im August. Ist sie denn dann schon 18? Es ist ja nicht nur das Umzugsproblem. Der Ausbildungsvertrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Sie wird erst im kommenden September 18 und der Umzug ist für Anfang des Jahres geplant.
Bis du dir sicher das dort beide Eltern unterschreiben müssen?
Ja, wirdwerden liegt richtig. Eine händige Unterschrift ist zwar nach der Reform des Berufsbildungsgesetzes nicht mehr zwingend notwendig, aber über den Ausbildungsweg einer Minderjährigen entscheiden alle Sorgeberechtigten. Die Mutter bestimmt also mit darüber, welche Ausbildung überhaupt absolviert wird. Jede Alleinentscheidung des anderen Elternteils ist rechtlich unwirksam (was erhebliche Konsequenzen, z.B. auch arbeitsrechtlich, haben kann).
Aus rechtlicher Sicht gibt es nur zwei Wege:
1) Entweder man einigt sich mit der Mutter über alle sorgerechtlichen Fragen zuerst.
2) Oder man muss den Weg über das Familiengericht gehen. Eine vorherige Beratung durch das Jugendamt oder einen freien Träger sollte man dazu in Anspruch nehmen.
Alles andere ist Selbstjustiz und die funktioniert auch im Familienrecht nicht rechtssicher.
Hinzu kommt ja noch, dass die Tochter gerade mal 17 ist. Man mag gewisse noch erforderliche Unterschriften "schlabbern," wenn das Kind kurz vor dem 18. Geburtstag steht. Was will man denn so bis zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres in der neuen Umgebung tun? Die Schule am neuen Wohnort weiter besuchen, oder was sonst? Schon mal überlegt, was es bedeutet, so kurz vor einem Abschluss die Schule zu wechseln? Irgendwie erscheint mir die Planung des Einstiegs in das Erwachsenenleben noch sehr unausgereift.
wirdwerden
Zitat :Die Schule am neuen Wohnort weiter besuchen, oder was sonst? Schon mal überlegt, was es bedeutet, so kurz vor einem Abschluss die Schule zu wechseln?
Welche Schule und welcher kurz bevorstehende Abschluss?
Die Tochter macht ein FSJ.
Mir als Elternteil würde eher was anderes Kopfschmerzen bereiten.
Zitat :Der Freund ist Zeitsoldat...
Der damit einhergehenden möglichen "Problematik" ist sich das Paar bewusst?
Ich gehe ja mal stark davon aus, dass der Freund auch irgendwo in Bayern stationiert ist, nur eine Stationierung ist nicht in Stein gemeißelt sondern richtet sich an erster Stelle nach dem dienstlichen Bedarf.
Und (hoffentlich) überspitzt gesagt, ist es möglich, dass der Freund, kurz nach dem erfolgen Umzug, von Bayern nach Schleswig-Holstein versetzt wird, oder eben eventuelle Auslandseinsätze.
Dann sitzt die minderjährige Tochter allein in einer fremden Umgebung...
-- Editiert von User am 30. Oktober 2025 10:01
Was sollte dann *umgangen* werden*? Bleiben wir lieber beim evtl. Machbaren.Zitat :Meiner bisherigen Auffassung nach benötigt sie ihren Segen sehr wohl..
- Wenn sie mit ihrem Freund zusammenziehen will, wird dieser ganz sicher einen Mietvertrag unterschreiben *dürfen*. Falls er in der Kaserne wohnen muss, und sie selbst eine Wohnung mieten müsste, ist das evtl. ein Planungsfehler. Wer vermietet einer 17jährigen ohne eigenes Einkommen eine Wohnung?
- Oder war der Plan, dass der Vater mietet und die Tochter nutzt?
- Wenn der Umzug im Januar stattfinden soll, gibt es wahrscheinlich schon ein Mietvertrags-Angebot. Was der Vermieter will, lässt sich relativ schnell erfahren.
- Ob die Tochter im neuen Jahr in Bayern ein neues FSJ beginnen kann, hat sie evtl. auch schon *durchgeplant*? Lässt sich das noch vor Januar eindeutig klären?
Du meinst, die Mutter rennt (wegen ihres Sorgerechts) zum Familiengericht und beantragt die Rückführung der mdj. Tochter... wenn diese tatsächlich nach Bayern gezogen ist? Tja, vielleicht fallen der Mutter noch ganz andere Vereitelungsversuche ein.Zitat :aus irgendeinem Grund ihre Mutter mit einem Zettelvon irgendeinem Amtum die Ecke kommt und das vereiteln kann.
Kommt auf den Ausbildungsbetrieb an--- kennt die Tochter diesen jetzt schon? Oder ist das in *Planung*?Zitat :Bis du dir sicher das dort beide Eltern unterschreiben müssen?
- Wenn die Ausbildung im nächsten Sommer beginnt und die Tochter dann *so gut wie 18* ist, dürfte es nicht an wenigen Tagen oder einer Unterschrift scheitern.
...aber... in D ist auch in 2026 noch alles denkbar...trotz Entbürokratisierungsbemühungen der dritten Art--trotz Wahlrecht ab 16...trotz weitreichender anderer Rechte von 17jährigen...trotz Azubi-Mangel...immer wieder gibt es irgendwo aus irgendeinem Grund den realen xxxl-Irrsinn...
Plan B: Der Zeitsoldat rückt zur Zeit ein. Die Tochter rückt nach, sobald sie einen Ausbildungsplatz und eine Unterkunft fix hat. Du könntest Bürge für die zivile Unterkunft sein, falls der Freund nicht selbst mieten kann.
https://www.haufe.de/id/kommentar/bedeutung-des-willens-des-hier-17-jaehrigen-kindes-fuer-sorgerechtsaenderung-HI2172773.html
Das minderjährige Töchterlein absolviert zur Zeit ein FSJ.Zitat :Schon mal überlegt, was es bedeutet, so kurz vor einem Abschluss die Schule zu wechseln?
Sorry, das mit dem FSJ hatte ich überlesen.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
43 Antworten