Minderjähriges Kind ohne Ausbildung

20. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)
Minderjähriges Kind ohne Ausbildung

Hallo,

heute wurde ich von meinem RA in Kenntnis gesetzt, dass meine Tochter (16J) zum 01.09.10 nun doch keine Ausbildung beginnt und somit arbeitssuchend ist. Eine schriftliche Bestätigung des Jobcenters liebt bei.

Angenommen sie bleibt weiterhin arbeitssuchend
(und besucht folglich keine weiterführende Schule), hat dies dennoch irgendwelche Auswirkungen auf den KU?
Oder bleibt der aktuelle KU erst einmal bis zum 18 Lj?

KU-Titel ist befristet auf das 18. Lj.

Bekommt Tochter eigentlich irgendeine finanzielle Unterstützung, falls sie weiterhin arbeitssuchend bleibt und nicht auf eine weiterführende Schule geht?

Gruß Stern

-- Editiert am 20.08.2010 19:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

hab ich das nicht kürzlich schon an anderer Stelle gelesen?

Daher weiß ich nicht, ob mein Verweis auf dieses Urteil noch hilfreich sein kann: OLG RostocK Az.: 10 WF 103/06

LG nero



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#2
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo Nero,

der Link ist sehr hilfreich.

Mich interessiert darüber hinausgehend folgendes: Erhält ein minderjähriges Kind, das kurz nach der Schule ohne Ausbildung da steht, weil der Arbeitgeber die Ausbildungsstelle anderweitig vergeben hatte, staatliche finanzielle Unterstützung.
Das Kind hatte sich ja nach negativem Bescheid durch AG anschließend beim Jobcenter arbeitssuchend gemeldet.

Gruß Stern

-- Editiert am 21.08.2010 08:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Die Agentur für Arbeit bzw. die Arge wird die Tochter vermutlich nach den Sommerferien auf eine Schule schicken oder sie in eine Maßnahme stecken. Die Schulgesetze sehen i.d.R. nach der allgemeinen Schulpflicht, noch eine Berufsschulpflicht vor, die meist erst zum 18. Geburtstag endet.
Besser wäre es natürlich, wenn sie sich selbst was sucht, was ihren Interessen entspricht.

Schau mal im Schulgesetz deines Bundeslandes nach.

quote:
Bekommt Tochter eigentlich irgendeine finanzielle Unterstützung, falls sie weiterhin arbeitssuchend bleibt und nicht auf eine weiterführende Schule geht?


Kindergeld. Weiterhin wäre ALG II als Bedarfsgemeinschaft mit dem betreuenden Elternteil möglich, sofern kein oder nur geringes Einkommen vorhanden ist.

Wenn sie weiter zur Schule geht, wäre vielleicht Schüler-BAföG möglich, bei einen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme BAB.

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#4
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@schneechen
Danke

Gruß Stern

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