Minderjähriges Sohn ist/ möchte ausziehen

13. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
bibbi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Minderjähriges Sohn ist/ möchte ausziehen

>Minderjähriges Kind möchte ausziehen

Hallo zusammen, ich habe ein Problem: Mein gerade 16 jähriger Sohn ist nach einigen Streitigkeiten ausgezogen, gegen meinen Willen, er ist zu seiner Schwester(21 Jahre und kleiner Nichte von 4Jahren) gezogen. Alle Versuche mich mit ihm vernünftig zu unterhalten sind leider gescheitert,mag ja sein zum einen wegen der Pubertät, aber leider auch weil meine Tochter ihre Finger mit im Spiel hat....Sie Will ne größere Wohnung haben und wenn er dann zu ihr zieht steht es ihr dann auch zu, sie hat jetz ne 2 Zimmer Wohnung, kann aber ne 3 Z.WHG bekommen.Mein EX-Mann hat bis letzten Monat 100 Euro UH an mich gezahlt, ich weis das ist verdammt wenig, aBER er hat Unterlagen am Gericht hinterlegt DAS ER NICHT MEHR ZAHLEN KÖNNE...der Prozes geht aber weiter. Aber zu meinem Problem.... Am Sonntag ist er dann zu mir gekommen und meinte er wolle sofort das Kindergeld und den Unterhalt von seinem Leiblichen Vater (mein EX-Mann) haben, ich habe ihm dann versucht klar zu machen, dass das nicht geht, weil wir(mein jetzigerMann) und ich einen Kredit aufgenommen haben und ich ja auch hier ne 4 Z.-Whg zu unterhalten hätte, Er kann ja jederzeit nach Hause kommen, sein Zimmer ist hier, ich hatte das Gefühl das er zwar einerseits gerne wieder nach Hause kommen möchte aber andererseits seiner Schwester nicht in den Rücken fallen möchte. Er redet mal so mal so.Mein Exmann scheint voll hinter ihm und seiner Tochter zu stehen, wenn er sich auch Jahrelang absolut nicht um die Kinder gekümmert hat, (noch nicht mal zum Geburtstag oder Weihnachten oder Ostern ne Karte)auf einmal is es der liebe Papa, vom JA hab ich auch keine richtige Hilfe bekommen, der Herr meinte nur; ich soll erst mal 2-3 Monate abwarten, so sind die Jungendlichen und die Gemüter müssen sich erst mal beruhigen, Mein Sohn will jetzt, das ich ihm die Unterschrift gebe, das er bei seiner Schwester wohnen darf. Ich bin aber absolut nicht damit einverstanden daher gebe ich auch nicht die Einwilligung. Nun drohen sie mir sogar per SMS mit Unterhaltsklagen und das sie mich fertig machen wollen. Ich bin langsam aber sicher mit meinen Nerven am Ende. Ich habe seid der Scheidung vor 14 Jahren das alleinige Sorgerecht, hab die Kinder in allem Unterstützt und nun sowas. Meine Frage nun; Kann mein Sohn das Kindergeld und das UHG abzüglich das was ich für seinen Boxverein (monatl. 35 euros) wirklich so ohne weiteres einklagen ?? Darf er einfach zu seiner Schwester ziehen ?? Zu seinem leibl. Vater will er nicht da dieser in einer anderen Stadt jetzt wohnt. Bitte können Sie mir hier helfen oder Ratschläge geben????

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
delphine0077
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo Bibbi
Zuerst einmal möchte ich dir nix böses.
Ich weiß ja auch net wie euer verhältnis miteinander davor aussah ich meine das zwischen dir und deinem Sohn und das zwischen deinem Sohn und deinem "neuen Partner.
Aber das dein Sohn jetzt erstmal stinkig auf dich ist kann ich auf einer Art verstehen.Er möchte sein KU und Kindergeld und Du sagst nein da du die Wohnkosten hast (was ja auch verständlich ist) und ein Kredit zu zahlen has twelchen Du und dein Freund aufgenommen haben(was hat dein Sohn damit zu tun? 9 Bei solch einer Antwort ist es doch net verwunderlich das er so reagiert.Auch wenn er net von allein so reagiert,aber durch diese Aussage hast Du ihn und den Anderen was in die HAnd gegeben damit sie dich "madig " machen können.Dein Sohn muß doch nun denken,das du ihn nur net dahin läßt weil du sonst die Raten net mehr bezahlen kannst.

Schlag doch mal deinen Sohn vor,das er eventuell in ein "betreutes Wohnen" gehen könnte wenn er es schon net mehr zuhause aushält. Und dann schaust mal wie er reagiert.Es kann schon sein das er mit der Action seiner Schwester helfen möchte, und das er vorhat nachdem die Schweter die größere Wohnung hat wieder heim zu kommen.

Vielleicht sollte deine Tochter mal zum Amt gehen und fragen wie es wäre wenn sie eine größere Wohnung findet die sie mit ihren jetzigen Geld zahlen kann ob sie da dann einziehen könnte.enn ich denke mal das sie ja eigentlich die Wohnung für sich haben möchte und net unbedingt den kleinen Bruder dabei haben möchte.Dieser dient zur Zeit wohl eher als mittel zum zweck.


Was er allerdings nun rechtlich von dir verlangen kann,das kann ich dir net sagen.

gruß delphine

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#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo bibbi,

ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Sohn bestimmen darf, wo er wohnen moechte! Schliesslich ist er noch minderjaehrig. Du wiederum bist ihm zum Unterhalt verpflichtet. Aber dem kommst Du nach: er hat ja ein Zimmer.

Ich wuerde ihm klar machen, dass er so nicht durchkommt. Ansonsten wirst Du - wenn Du einer "koerperlichen Auseinandersetzung" aus dem Weg gehen willst - ihn ziehen lassen muessen -> aber ohne was zu zahlen! Ich denke, er kommt zurueck. Und du solltest Ihm schon auch das Gefuehl geben, dass er zurueck kommen kann!

Wo evtl. ein Problem sein koennte (bzw. zum Problem werden koennte): was macht dein Sohn (Schule/Ausbildung)? Und kann er dem weiter nachkommen?
Wg. solcher Aktionen sollte er sich nicht die naechste Zukunft verbauen bzw. es sich selbst schwerer machen.

Agenor

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#3
 Von 
bibbi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

mein Sohn is wieder zu Hause *freu* jetz hat mein EX den Unterhalt eingestellt, bis Nov. hatte er noch nen DA gemacht so dat ich 100 Euros monatlich bekam aber ab diesen monat(Dez) kam nix, nene jetz geht wieder die rennerrei los wegen dem Unterhalt*is echt zum kotzen* :-(

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#4
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Jetzt abgesehen von all den anderen Sachen die hier geschildert wurden habe ich eine Frage. Welchen Unterschied macht es aus wenn Du ihm monatlich die 100 Euro gegeben hättest (wenn er bei seiner Schwester gelebt hätte?) Wenn er bei Dir wohnt kostet das ein vielfaches mehr, Du kannst mir doch nicht erzählen das dies genau der Betrag wäre der dir dann fehlen würde denn wenn er bei Dir wohnt kostet er Dir bedeutend mehr.

lg
Cliff

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bibbi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Cliff,
Ja klar 100E Unterhalt von meinem Ex plus 154E KiGe Plus ich hätte ja dann auch noch an ihn Unterh. zahlen müssen, dann kommt noch hinzu das Zimmer würde leerstehen und die Miete die wir hier haben bleibt gleich.... also schon ne ganze Menge ODER ??!!

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