Mindest Unterhalt/ rückwirkend anfordern

14. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
marcin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Mindest Unterhalt/ rückwirkend anfordern

Hallo zusammen,

meine Frau hat ein Kind aus erster Ehe, das jetzt 11 Jahre alt ist.
Der Unterhalt wird immer gezahlt, nur weiß ich nicht ob es der richtige Betrag ist.
Der Vater arbeitet momentan nicht.
Kann mir jemand sagen, wie hoch der mind. Unterhalt ist?
Wenn er unter die Existenzgrenze kommt, falls der Unterhaltsbetrag größer sein sollte, wer kommt dann für die Unterhaltszahlungen auf? Der Statt als Vorkasse?

In den letzten Jahren war er nicht arbeitslos und ich würde gerne nach der Düsseldorfertabelle überprüfen, ob er immer richtig gezahlt hat.
Können wir von ihm Gehaltsnachweise für die letzten Jahre anfordern, oder muss das alles über den Anwalt laufen? Müsste er in dem Fall dann die Anwaltskosten übernehmen?
Falls er in den letzten Jahren zu wenig gezahlt hat, kann man das rückwirkend anfordern? Wieviele Jahre zurück???
Vielen Dank vorab.
marcin

-- Editiert am 14.01.2010 13:10

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabine0312
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)

So weit ich weiß, muss er erst nach Aufforderung nachzahlen....sprich ab Inverzugsetzung-sollte KEIN Titel bestehen.

Am Besten Du fragst kostenlos beim Jugendamt an.

Bine

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Für die Vergangenheit kann in der Regel kein Unterhalt nachgefordert werden - _§ 1613 BGB .




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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

nun noch die Frage nach dem Mindestunterhalt beantwortet:

Aktuell beträgt der Mindestunterhalt für ein 11jähriges Kind 364€ abzüglich hälftigem Kindergeld in Höhe von 92€, ergibt einen Zahlbetrag von 272€.

Wird dfas Kind 12 Jahre alt, kommt es in die nächste Altersgruppe, dort beträgt der Mindestunterhalt 426€ - 92€ = 334€

Ich empfehle der Mutter beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft für das Kind einzurichten. Das JA kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes und prüft regelmäßig das Einkommen des Vaters.

LG Nero

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#4
 Von 
marcin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen dank allen für die schnellen antworten...

Nero, aber auch andere,

er zahlt heute somit zu wenig. wenn ich jetzt mehr fordere, und er nicht mehr zahlen kann, geht dann das JA in Vorkasse?

Könnte es sein, dass ich schlafende Hunde Wecke und wir weniger bekommen oder sind die 272 € auf jedenfall fest, die wir bekommen? egal von wem (Vater oder JA)

vielen dank vorab
marcin

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das JA geht nicht in Vorkasse wenn der Unterhaltsschuldner nur bedingt leistungsfähig ist. Bei Leistungsunfähigkeit wäre Unterhaltsvorschuss zu beantragen. In Eurem Fall aber nicht möglich, da dieser nur an alleinerziehende gezahlt wird. Ihr seid verheiratet.

Der Vater wäre viel mehr an seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit zu erinnern. Demnach muss er alles möglich tun, um den Mindestunterhalt zu leisten (vergl. § 1603 (2) BGB ).

Macht das mit der Beistandschaft. Sollte die Arbeit des Beistands der Mutter nicht gefallen, bleibt immer noch die Möglichkeit einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen.

LG Nero

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#6
 Von 
marcin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Nero,

sowreit klar "verpflichtet, mit allen verfügbaren Mittel" Unterhalt zu leisten...
Aber wenn die Differenz zwischen verfügbares Geld im Monat und Selbstbehalt (770€ oder 900€, wann welches habe ich noch nicht verstanden) kleiner ist als der zu zahlende Unterhalt (272€), dann muss er wohl nicht die 272€ aufbringen. Richtig???
Was ist wenn verfügbares Geld im Monat kleiner ist als der Selbstbehalt, muss er dann nichts zahlen???

Ich glaube nicht, dass diese beiden Varianten auftreten werden, aber es wäre schön wenn du es mir trotzdem beantworten könntest, falls sowas eintreffen würde...

Besten dank
marcin

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#7
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Marcin,

Unterhaltsvorschuss gibt es für das Kind Deiner Frau nicht mehr.

SG

Berry


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