Mir steht mehr an Trennungsunterhalt zu!

19. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
hasilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mir steht mehr an Trennungsunterhalt zu!

Hallo,
seid 2 Wochen lebe ich nun mit meinem Mann, von dem aus die Trennung ging, gemeinsam in unserem Haus in einigermaßen friedlicher Trennung. Er überw. mir nun wöchentlich 200,00 € auf mein Konto. Es ist der gleiche Betrag den ich vorher als HHG zur verfügung hatte, nur heißt er jetzt Vorauszahlung für evtl, zu zahlenden Unterhalt. Nun meine eigentliche Frage: Wenn sich nach einer offiziellen Berechnung herausstellen sollte, dass mir mehr an Trennungsunterhalt zustehen würde, bekomme ich den Betrag dann ausgeglichen oder ist das Geld dann verloren??

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"hasi"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 257x hilfreich)

Du meinst, noch mehr als die mind. 800 Euro monatlich? Reicht das nicht?
Früher hast Du für das Geld den Haushalt gemacht, jetzt nicht mehr. Also ist der Betrag doch großzügig.

-- Editiert von anonym_0405 am 19.05.2008 16:15:48

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

@hasilein

Wer trägt denn die Kosten für das Haus? Für Strom? Für Nebenkosten? DU?
Wenn nicht, dann solltest du das noch dazu rechnen, da du zur Zeit mietfrei wohnst.

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
hasilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht mir nicht darum dass ich jetzt mehr haben möchte, ich komme gut mit dem Geld aus. Es geht mir darum was ist wenn ich ausziehe. Wir wohnen in einem Haus, die anfallenden Kosten trägt im Moment noch mein Mann, hat aber gestern schon gesagt dass er sich heute wieder beraten lassen will und dann mal schauen was er mir gibt. Während der Ehe habe ich nicht gearbeitet, also nur Hausfrau. Er ist Unternehmer und hat nach allen Abzügen für Haus u.s.w. noch ca 4500,00€ für sich über.
bitte nicht falsch verstehen, aber ich weiß auch halt gerne so ein klein wenig Bescheid wie es weiter gehen soll.....
mfg
hasilein

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"hasi"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

Hallo,

die Frage hat Camper zwar schon gestellt. Aber sie ist immer noch offen:

Gibt es denn gemeinsame Kinder?

So wie du schreibst, könnte das nicht der Fall sein. Davon hängt aber sehr viel ab. Denn ohne Kinder besteht doch erst mal kein Hinderungsgrund für dich, demnächst selbst wieder Geld zu verdienen.

Bitte nicht falsch verstehen. Aber wenn ihr euch kinderlos trennt, dann sollte doch mittelfristig jeder wieder für sich selbst aufkommen.

Ansonsten kann ich dir nur empfehlen, dich an einen Anwalt zu wenden. Weil dein Ex recht vermögend zu sein scheint, kannst du Prozesskostenvorschuss geltend machen. D.h. dein Mann muss deinen Anwalt erst mal finanzieren. Und ein eigener Anwalt verringert die Gefahr, dass du von deinem Ex über den Tisch gezogen wirst ganz erheblich! :grins: Denn in jedem Fall hast du nach einem Auszug erst mal Anspruch auf Trennungsunterhalt! Wie hoch der ausfällt, das hängt sehr von den Umständen des Falles ab ...

Grüße

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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

-- Editiert von Groellheimer am 19.05.2008 17:32:11

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