Mit 16 als Scheidungskind ausziehen

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Berlin1604
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 16 als Scheidungskind ausziehen

Hallo, ich habe schon viele Seiten zu verschiedensten Themen unseres Problems durchgesehen aber noch keine wirkliche antwort gefunden, vielleicht klappt es ja hier.


Mein Freund und ich sind schon seit längerem zusammen.
Wir sind aber beide noch 16 Jahre.
Mein Freund macht eine duale Ausbildung und bekommt ca. 500€ Netto. Ich bekomme Bafög für meine schulische Ausbildung.


Meine erste Frage dreht sich darum dass mein Freund von abwechselnd beiden Elternteilen zu alleinig seiner Mutter ziehen möchte.

Die Eltern meines Freundes Leben im gleichen Dorf, sind aber schon seit einigen Jahren geschieden und sprechen nicht miteinander. Beide haben das Sorgerecht, und damals wurde gesetzlich festgemacht dass er aller 14 Tage zum anderen Elternteil wechselt. Mein Freund ist bei seiner Mutter gemeldet, diese hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Probleme hat er mit beiden Eltern immermal. Schon bevor wir zusammen gekommen sind ist das Verhältnis meines Freundes zu seinem Vater stark abgerutscht. Jetzt ist es allerdings nochmal um einiges schlimmer geworden.
Desshalb möchte er so schnell wie möglich von seinem Vater wegkommen und alleinig bei seiner Mutter Leben. Was auch eine Option für uns wäre, wäre es zu meiner Familie zu ziehen, dazu würden seine beide Eltern allerdings nicht zustimmen.

Was gibt es da für Möglichkeiten?

Mein Freund kann sich sicher ans Jugendamt wenden, kommt es dann allerdings zwangsläufig dazu dass etwas vor Gericht entschieden wird?
Damit hat nämlich seine ganze Familie Probleme und es würde nur noch mehr Krieg und Nachteile für ihn bedeuten.

Wir haben auch Angst dass es Konsequenzen für meinen Freund haben könnte wenn sein Vater erfährt dass er nicht mehr zu ihm möchte. (z.B dass er mich dann nicht mehr sehen darf wenn er bei ihm ist)

Seine Mutter hätte sicher nichts dagegen wenn er normal bei ihr wohnt. Ist es da vielleicht von Vorteil dass die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und er bei ihr gemeldet ist oder gibt es da trotzdem Probleme weil sie ja eine gesetzliche Regelung haben wann er wo ist?

Meine Zweite Frage wäre bezüglich unseres zusammenziehens.

Das ist erstmal nicht so wichtig wie dass er einseitig bei seiner Mutter wohnen kann allerdings wäre es für uns am meisten von Vorteil, da er so von seinem Vater wegkäme und es auch bezüglich Ausbildung für uns Vorteile gäbe. Unsere Arbeitsstelle und Schule sind zwar nur ca. 20 Minuten Autofahrt entfernt, der Nahverkehr ist aber leider sehr üppig und es so kommt es bei uns beiden zu längeren Wartezeiten um überhaupt Mal anzukommen. Das wäre in einer Wohnung in der Nähe viel besser.

Meine Eltern haben kein Problem damit wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe und würden alles unterschrieben und mich unterstützen. Die Wohnungen in dieser Gegend sind auch nicht sehr teuer, wir würden mit ca. 230€ eine Warmmiete bezahlen können.

Müssen bei meinem Freund nun auch beide Eltern unterschreiben wenn wir zusammen ziehen wollen? Oder reicht da seine Mutter?


Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen oder vielleicht weiß zumindest jemand an wen wir uns erstmal wenden können, vielen Dank im vorraus. :)







-- Editiert von Moderator am 26.08.2019 10:04

-- Thema wurde verschoben am 26.08.2019 10:04

-- Editiert von Moderator am 26.08.2019 15:01

-- Thema wurde verschoben am 26.08.2019 15:01

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wenn sich die 3 Parteien nicht einigen können, dann muss ein Gericht entscheiden. In diesem Alter dürfte das Gericht dem Willen des Kindes aber sehr grosses Gewicht beimessen bei der Entscheidung, sprich das mit dem bei der Mutter wohnen wird sehr wahrscheinlich.

Zitat:
Meine Zweite Frage wäre bezüglich unseres zusammenziehens.
Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, solltet ihr Euch von diesem Gedanken erstmal verabschieden, bis er 18 ist...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn die Mutter tatsächlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat (was in einem Gerichtsverfahren hätte entschieden werden müssen und oft ein Irrglaube ist), dann bestimmt auch allein die Mutter über den Wohnort des Kindes. Es gibt keine gesetzlichen Umgangszeiten. Wenn ein 16jähriges Trennungskind nicht mehr zu einem Elternteil will, dann können das alle 3 Beteiligten zwar besprechen, es wird letztlich aber keiner kommen und ihn zwingen hinzugehen. Ergo ändert sich an seiner jetzigen Situation nichts. Es wäre auch die alleinige Entscheidung der Mutter, dass ihr bei euren Eltern wohnen könntet. Dann wären wohl gemerkt seine Eltern auch beide unterhaltspflichtig. Stimmt die Mutter des Freundes nicht zu, sind die Möglichkeiten bereits erschöpft. Auch der Zusammenzug geht nur mit der Einwilligung seiner Mutter und deiner Eltern.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Eundj:

Die Frage gehört wohl deutlich eher ins Unterforum Familienrecht als ins Sozialrecht. Ich verschiebe mal dorthin.

Wenn es darum geht, ob Ihr im Falle der Anmietung einer eigenen Wohnung Sozialleistungen in Anspruch nehmen könnt, solltest Du zu der Frage einen gesonderten Thread, dann wieder hier, eröffnen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ausgehend davon, dass die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, da dann eine Vereinbarung über das Wechselmodell drauf gesetzt worden ist, dann ist es doch ganz einfach. Die Vereinbarung ist zu kündigen, durch die Mutter, bleibt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dagegen müsste der Vater dann vorgehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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