Mit 17 von zuhause weg

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
cawe1910
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 17 von zuhause weg

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: Ich bin 17 Jahre alt und wohne derzeit bei meinem Vater. Im Moment gibt es zuhause aber ziemlich viel Ärger und mir wurde des öfteren mit einem Rauswurf gedroht. Zum 01.01 sollte es nun soweit sein und damit es gar nicht erst soweit kommt und ich auf der Strasse sitze, bin ich derzeit bei einer Freundin untergebracht.
Wie sieht das nun aus? Ich bezweifle, dass er mich wirklich komplett rauswerfen wird, dann habe ich meines Wissens aber nach keinen Anspruch auf Unterhalt, oder?
Zuhause wohnen möchte ich zugegebenermaßen allerdings nicht unbedingt, unser Verhältnis ist recht gestört, er hat besseres zu tun als sich irgendwie um mich zu kümmern und ich könnte, von der geforderten Selbstständigkeit her, genau so gut alleine wohnen (was auch schon in gemeinsamer Überlegung war)
Ich bin noch Schülerin, wie schon erwähnt minderjährig und habe keinerlei eigenes Einkommen, arbeiten gehen ist mit meinen Schulzeiten auch sehr schwer zu vereinbaren, zudem wohnen wir sehr ländlich. Zu meiner Mutter würde ich auch ungern.
Meine konkrete Frage ist nun, was ich machen kann. Zuhause kann, möchte und soll ich nicht mehr sein, ich habe kein Einkommen und mein Vater würde bestimmt nichts bezahlen, was über das Kindergeld hinaus geht. Im Moment komme ich monatlich mit 100€ sehr gut aus und bezahle alles bis auf Grundnahrungsmittel und Miete selber. Und wie sieht das auf Grund des Alters aus?
Danke schon mal und tut mir leid wenn unnötige Informationen enthalten oder wichtige Informationen fehlen, ich bin ein wenig ahnungslos.


-- Editier von cawe1910 am 02.01.2016 18:56

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo cawe,

wenn man Dich als minderjähriges Kind zu Hause rauswirft, sollte Dein erster Gang zum zuständigen Jugendamt sein. Dort die Lage schildern. Eventuell gibt es die Möglichkeit einer betreuten Wohngruppe.

LG nero

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das Jugendamt hat immer einen Platz für Jugendliche, die nicht mehr zuhause wohnen können. Wenn keine Wartezeit mehr bleibt wie hier dürfte das im ersten Schritt eine sogenannte Krisenwohnung sein, da wohnen Jugendliche dann übergangsweise, bis ein richtiger Wohnplatz gefunden wird. Je nach Selbständigkeit ist das dann eine Wohngruppe oder auch eine Wohnung, die von Sozialpädagogen betreut wird.

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wie alt ist denn die Freundin ? Wenn sie über 18 ist könnte sie, da es sich ja nur um wenige Monate bis zu Deiner Volljährigkeit handelt, ggf. mit Kooperation des Jugendamtes die Vormundschaft übernehmen.

Das Jugendamt wird auch für den Unterhalt sorgen, bzw. dann sich das Geld vom Vater zurückholen. Er hat ja nicht nur Kindergeld sondern auch Kinderfreibetrag. Hat die Mutter bisher nichts gezahlt ?

Wenn Du mit dem Jugendamt nicht weiterkommst, bleibt ggf. noch der Kinderschutzbund.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Idee mit der Vormundschaft hilft nicht wirklich weiter, so einfach lässt sich eine Vormundschaft nicht übertragen und es besteht so kurz vor 18 wirklich keinen Grund, den Aufwand zu treiben.

Um Hilfe zu bekommen teilst du einfach persönlich dem JA mit, dass Du rausgeworfen wurdest. Das fällt auch in deinem Alter unter den Begriff Kindeswohlgefährund und das Amt muß dich unterbringen! Ich würde dir auch dringend raten, nicht zu sagen, dass du bei Bedarf auch länger bei der Freundin wohnen kannst, dann hat das Amt keinen Grund zu handeln.

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#5
 Von 
cawe1910
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten. :-)
Die Lage hat sich etwas beruhigt, sprich Rauswurf ist unwahrscheinlich, dennoch möchte ich so schnell wie möglich von hier weg.
Handelt das Amt dann genau so, sprich Unterkunft usw, oder werde ich zurückgeschickt?

Meine Ma zahlt keinen Unterhalt, da sie selber nicht viel verdient.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Handelt das Amt dann genau so, sprich Unterkunft usw, oder werde ich zurückgeschickt? Das kommt immer auf die Gründe an. "Ich möchte weg" reicht nicht aus.
er hat besseres zu tun als sich irgendwie um mich zu kümmern Davon träumen viele Menschen Deines Alters - Eltern, die einem Freiraum geben...

-- Editiert von muemmel am 11.01.2016 13:56

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
cawe1910
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja mal interessant. Wird jetzt verlangt, dass man seine ganze Lebensgeschichte preis gibt damit keine schlichtweg unnötigen antworten zurückkommen? Ich denke viele in meinem Alter würden sich umgucken wenn sich plötzlich den gesamten Haushalt schmeißen müssten und näher will ich da jetzt gar nicht drauf eingehen :-)

-- Editiert von cawe1910 am 15.01.2016 13:27

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Tatsächlich hilft das Jugendamt nur, wenn die Situation quasi unerträglich ist und ein weiteres Zusammenwohnen unzumutbar. Das liegt nicht zuletzt daran, dass so ein Wohnplatz locker 1500 bis 3000,- € im Monat kostet und es nur eine begrenzte Anzahl davon gibt.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ich denke viele in meinem Alter würden sich umgucken wenn sich plötzlich den gesamten Haushalt schmeißen müssten und näher will ich da jetzt gar nicht drauf eingehen :-) Und allein lebend müßten Sie nicht "den gesamten Haushalt schmeißen"?
Wird jetzt verlangt, dass man seine ganze Lebensgeschichte preis gibt damit keine schlichtweg unnötigen antworten zurückkommen? Kriegt hier gratis Infos und wird noch pampig - dann gehen Sie doch einfach zum Anwalt: Der wird dafür bezahlt, sich Ihren Umgangston bieten zu lassen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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