Hey..
ich bin 17 und werde in 5 Monaten 18. Ich verstehe mich nicht mehr so gut mit meinem Vater. Im vergangenen September wurde ich schon gezwungen in ein Krankenhaus-Schwesternwohnheim zuziehen. Da ich in einem 20 km entferntem Ort in einem Krankenhaus arbeite. Und man hätte mich ja zum Bahnhof mitnehmen müssen. Dazu hinkommt das ich wenn ich am Wochenende heim komme nur zum putzen da bin und er nur für seine freundin da ist. Ich halte das alles nicht mehr aus. Daher möchte ich wissen habe ich die Möglichkeit zu meinem freund zuziehen?
LG
Mit 17 zu meinem Freund ausziehen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, bist du schon ausgezogen, ins Schwesternwohnheim. Du besuchst deinen Vater am Wochenende. Wenn du dich mit deinem Vater nicht besonders verstehst, ist die Lösung doch in Ordnung.
Bist du noch in der Ausbildung?
Reicht deine Vergütung für eine eigene Wohnung?
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Hallo Anda,
quote:
Daher möchte ich wissen habe ich die Möglichkeit zu meinem freund zuziehen?
Da du noch minderjährig bist, haben dein/e Sorgeberechtigter/n auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich inne und müssen ihr Einverständnis dafür erteilen.
Du wohnst wochentags im Wohnheim und finanzierst dich selbst?
Ich an deiner Stelle würde wegen diesen paar Monaten bis zu deiner Volljährigkeit keinen großen Trubel mehr veranstalten.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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Hallo,
wenn du 5 Tage die Woche im Schwesternwohnheim wohnst, dann bist du doch schon einvernehmlich ausgezogen.
Dein Vater könnte zwar schon von dir verlangen, dass du am Wochenende heimkommst ... aber wenn du das nicht tust, dann wird er das wohl kaum durchsetzen können. Zumal du in 5 Monaten ohnehin volljährig sein wirst.
Trotzdem solltest du das vorher nach Möglichkeit mit deinem Vater in Ruhe besprechen und einvernehmlich klären! Streit hilft in dieser Frage nämlich niemandem weiter.
Übrigens, solange du dich in der Ausbildung befindest und insbesondere ausbildungsbedingt nicht zu Hause wohnen kannst, hast du möglicherweise Anspruch auf Unterhalt gegenüber deinen Eltern. Ggf. solltest du dich darüber mal "schlau" machen ... beispielsweise hier im Forum.
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