Mit 17 zum Freund ziehen - ohne Erlaubnis möglich?

13. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
HellerSonnenschein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 17 zum Freund ziehen - ohne Erlaubnis möglich?

Sehr geehrte Community,

Kurz zu meiner Person: Ich bin weiblich, 17 Jahre alt, besuche ein Gymnsium und wohne zur Zeit mit meiner Mutter, meinem Stiefvater und meiner Halbschwester zusammen.

Bis vor etwa 1-2 Jahren war eigentlich alles in Ordnung (meine Eltern -Mutter und Stiefvater- stritten zwar mehrmals die Woche mal mehr, mal weniger heftig, dennoch empfand ich es als nicht so schlimm wie das, was ich die letzten Monate über mich ergehen lassen muss).
Angefangen hat es, als ich öfter als sonst (4 statt 3 mal die Woche) ins Training gegangen bin. Meine Mutter beschwerte sich immer mehr, dass ich nicht genügend Zeit mit der Familie verbränge und sie total vernachlässgte. Soweit so gut. Doch dann lernte ich durch meine Sportart meinen Freund kennen und natürlich wollte ich an den Wochenenden Zeit mit ihm verbringen. Anfangs hat alles geklappt, auch wenn ich mir immer wieder anhören musste, dass ich ein egozentrischer, unliebsamer und undankbarer Mensch sei. Schleichend wurden es immer mehr negative, ja sogar gehässige Eigenschaften, mit denen ich von meinen Eltern versehen wurde. Natürlich habe ich mir Vorwürfe gemacht und war an den Wochenenden öfter zuhause - doch an ihrem Umgang und Worten mir gegenüber hat sich überhaupt nichts geändert. Ich war ratlos und fühlte mich sehr traurig. Deswegen war ich nach einer Weile an fast jedem Wochenende bei meinem Freund - denn zuhause konnte ich es keinem Recht machen, doch bei ihm zuhause fühlte ich mich geliebt und geschätzt - von ihm sowie von seinen Eltern.
Das erste wirklich einschneidende Erlebnis war, als mein Stiefvater an Weihnachten zu meiner Mutter sagte, dass er nicht will, dass "seine Tochter mit sowas abscheulichem wie ihr (ich) an einem Tisch sitzt". Ich wusste aufgrund vieler abwertender Kommentare (die ich hier nicht erwähnen werde, weil viele so sexistisch und respektlos waren, dass es mir selbst peinlich ist, sie niederzuschreiben) zwar, dass er die vergangenen Monate "sauer" auf mich war, aber *das* war echt ein Stich ins Herz und wenn ich nun wieder daran denke, fühle ich wieder diesen Schmerz - und das besonders Schlimme ist, dass ich mir nicht erklären kann, warum ich denn so schlimm sei und es verdiente, derartig behandelt zu werden.
Alles verschärfte sich drastisch, als ich mal ein wichtiges Turnier hatte. Da mein Freund zu dem Ort, an dem es statt fand, auch musste, fragte ich meine Eltern ob es in Ordnung sei, was sie auch einwilligten. Am Tag der Abfahrt äußerte mein Stiefvater urplötzlich den Wunsch, dass ich bei ihm mitfahre. Dies lehnte ich ab, erstens weil das Mitfahren bei meinem Freund schon eine Weile ausgemacht war, vor allem aber weil ich durch einige Streitigkeiten zwischen ihm und meine Mutter seine verbale sowie körperliche Gewalt fürchtete. Was danach passierte, hört sich skurril und unglaublich an: ich fuhr bei meinem Freund und seinen Eltern mit und mein Stiefvater verfolgte das Auto mit dem Unseren (eine Stunde lang) bis zur Halle und machte dort einen Skandal. Er drohte die Polizei zu rufen, wenn ich nicht mit ihm zurück fahre usw und das alles schrie er mir entgegen, bis die Eltern meines Freundes und meine Trainer eingegriffen haben. Sie haben ihn von mir weggebracht und haben mich etwas beruhigt (es muss wohl nicht geschrieben werden, dass ich psychisch total am Ende war).
Seit diesem Vorfall traue ich mich nicht mal mehr in seine Nähe um mit ihm zu reden, obwohl ich es schon gerne machen würde.
Was mir aber wirklich den Rest gegeben hat, war die folgende Situation: ich spielte mit meiner Halbschwester und dann wollte er, dass ich weg gehe, damit er mit ihr spielen kann und als ich aufstand und noch kurz im Türrahmen stehen blieb um die Unterhaltung mit ihr zu beenden, fiel er mir ins Wort mit den Worten "Ich muss mich echt zurückhalten dich nicht zu schlagen". Sein Blick dabei war wie einer von einem Irren. Ich hatte in dem Moment wirklich Angst. Eine Angst, die ich bis jetzt in meinem Leben noch nie so hatte.

Meine Mutter weiß davon, aber sie unternimmt nichts dagegen, weil sie ihren Worten nach es teilweise für richtig hält. Die Familie meines Freundes steht hingegen total hinter mir und ich kann zu ihnen ziehen wann auch immer ich möchte. Das einzige Problem dabei ist, dass meine erziehungsberechtigte Mutter es mir verweigert, weil sie der Meinung ist, dass ich dann "assozial werde - schwanger und ohne Schulabschluss" (was ein völliger Quatsch ist -erstens von der Aussage her- zweitens aber, weil ich einen stolzen Schnitt von 1,6 habe, mein Freund und seine Familie auch sehr gebildet sind und weil wir über Verhütung usw bescheid wissen.)

Ich fühle mich 'zuhause' wirklich potentiell bedroht und kann manchmal nachts aufgrunddessen nicht ruhig schlafen. Doch ich habe absolut keine Ahnung wie ich zu meinem Freund ziehen könnte, ohne dass es rechtlich keine Probleme darstellt.

Ich bitte Sie um einen Rat,
Vielen lieben Dank im Voraus,
Ihr Heller Sonnenschein.

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19 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Doch ich habe absolut keine Ahnung wie ich zu meinem Freund ziehen könnte, ohne dass es rechtlich keine Probleme darstellt. Gar nicht.

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#2
 Von 
HellerSonnenschein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Doch ich habe absolut keine Ahnung wie ich zu meinem Freund ziehen könnte, ohne dass es rechtlich keine Probleme darstellt. Gar nicht.


Gibt es denn gar keine Wege?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Nach der wievielten Wiederholung von "Gar nicht" würdest es denn glauben?

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#4
 Von 
HellerSonnenschein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nach der wievielten Wiederholung von "Gar nicht" würdest es denn glauben?

Tut mir leid, dass ich noch mal nachgefragt habe :)

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38374 Beiträge, 13984x hilfreich)

Vielleicht in Ergänzung: mit 18 kannst Du zwar hinziehen, wo Du willst, allerdings verlierst Du dann Deinen Unterhaltsanspruch. Denn die Eltern haben auch bei Volljährigen das Wahlrecht, ob sie Unterhalt in Naturalien leisten oder aber durch eine Rente. Wird vermutlich also auch nicht funktionieren.

wirdwerden

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Korrekt - aber rechtlich steht dem nichts im Wege, und zumindest das Kindergeld steht ihr zu. Ob der Freund dann für den restlichen Lebensunterhalt aufkommen möchte, wird sich zeigen...

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Stimmt schon,direkt geht es erst mit 18. Und dann steht die Unterhaltsfrage im Raum.
Aberman kann sofort zum Jugendamt und sich dort in Obhut nehmen lassen.

Alternativ kann man auch einfach zum Freund ziehen - wenn man kein Geld von den Eltern braucht. Dasist zwar nicht rechtmäßig, aber wenn das Mädchen einfach nicht da weg will, wird man sie kaum mit Gelwalt rausholen.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Dasist zwar nicht rechtmäßig, aber wenn das Mädchen einfach nicht da weg will, wird man sie kaum mit Gelwalt rausholen. Natürlich wird man das - es gibt ein elterliches Sorgerecht, und das wird notfalls auch mit polizeilichem Zwang durchgesetzt.
Aberman kann sofort zum Jugendamt und sich dort in Obhut nehmen lassen. Und dann landet man wieder zu Hause - Umstände, die einen richterlichen Eingriff in die elterliche Sorge zulassen, sind weit und breit nicht zu erkennen.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
Natürlich wird man das - es gibt ein elterliches Sorgerecht, und das wird notfalls auch mit polizeilichem Zwang durchgesetzt

Aber das dauert.
Wenn keine Gefahr im Verzug ist, dann macht die Polizei erstmal gar nichts.
Und bis das rechtlich ausgefochten ist und die Polizei dann doch was tun müsste - da ist das Kind inzwischen 18 geworden.
Zumal ohnehin sich die Frage stellt, ob die Eltern überhaupt etwas unternehmen werden, wo das Kind ab dem 18 Geburtstag
sowieso tun und lassen kann, was es will.

Also praktisch sehe ich keine große Gefahr, wenn das Kind einfach "abhaut" und beim Freund einzieht.
Nur stellt sich halt die finanzielle Frage.
Ob die Eltern des Freundes die Freundin des Sohns dauerhaft aufnehmen, wenn es weder Kindergeld noch Unterhalt von den Eltern der Freundin gibt und die Freundin auch sonst nichts zu den Lebenshaltungskosten beitragen kann?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Du bist 17, wie lange noch?



Zitat:
Umstände, die einen richterlichen Eingriff in die elterliche Sorge zulassen, sind weit und breit nicht zu erkennen.

Nun, für den Ausraster des Vaters gibt es ja durchaus Zeugen. Dann wäre die Frage wie glaubwürdig der Rest der Schilderung beim Richter ankommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
HellerSonnenschein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du bist 17, wie lange noch?




Noch 9 Monate.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38374 Beiträge, 13984x hilfreich)

Inobhutnahme, man hätte den ganzen Paragraphen zitieren sollen. Wenn dieselbe nämlich offensichtlich unbegründet ist, ist sie nicht durchzuführen. Und - das Jugendamt wird wohl kaum die Unterbringung beim Lover zulassen. Dann kommt das Mädel in eine betreute Wohngruppe, und das wars.

Abgesehen davon, die finanzielle Seite sollte man nicht ignorieren. Gegen den Willen ausziehen - der Stiefvater muss ohnehin nicht zahlen, das Kind ist demnächst nicht mehr priviligiert. Und ohne Geld geht es nunmal nicht. Da ist jedes Projekt zum Scheitern verurteilt.

wirdwerden

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#13
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Dass der Barunterhalt verweigert werden kann, wenn die Tochter mit 18 das Elternhaus verlässt, sehe ich noch so klar wie andere hier.

Es steht im § 1612 Abs2 BGB zwar geschrieben, dass die Eltern bestimmen können, in welcher Weise dem volljährigen Kind Unterhalt gewährt wird, aber dann muss man den Satz auch zu Ende lesen. Da steht dann nämlich dieses....

Zitat:
sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.


...und das sehe ich hier nicht als gegeben.

Ich würde raten, dass die TS die Mutter darum bittet zum Freund ziehen zu dürfen, mit dem Hinweis, dass man es in 9 Monaten eh machen würde. Dann kann die Mutter dagegen nichts mehr tun.

Und um noch mal zum Unterhalt zu kommen, was ist denn mit dem Vater? Zahlt der nicht schon Barunterhalt an die Mutter? Der müsste dann doch einfach an das außhäusige Kind weitergeleitet werden.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38374 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nun ja, aber die Kleine ist nun mal noch nicht volljährig. Und davor geht gar nichts. Und - sie scheint ja (abgesehen davon) auf die Familie auch keine Rücksicht zu nehmen. Schreibt sie doch selbst. Sowas ist nun mal keine Einbahnstrasse. Das hat die Kleine wohl noch nicht erkannt.

Und, 9 Monate sind in dem Alter eine lange, sehr lange Zeit. Dann ist man vielleicht schon beim übernächsten Lover.

wirdwerden

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#15
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)



Zitat:
Gibt es denn gar keine Wege?


Die Ablösung der Kinder von den Eltern ist eine Herausforderung für alle Seiten, die Familien unterschiedlich bewältigen. Verständlich, dass Du Deine Situation verbessern möchtest, doch ist der Umzug zum Freund der einzige Ausweg?

Im Moment scheint es Dir, als lehnten Mutter+Stiefvater Dich grundsätzlich ab. Möglicherweise wissen sie aber einfach nicht, wie sie mit Dir umgehen sollen. Zuweilen sind Teenager für ihre Eltern nicht erreichbar (Ablösung eben), das macht Eltern verzweifelt, bringt sie an ihre Grenzen und gelegentlich auch zu unmöglichen Aktionen - wie dem Ausraster Deines Stiefvaters.

Versuch(t) es doch mal mit einer Familienmediation (das ist ein Gespräch, das von einem erfahrenen, neutralen Moderator begleitet wird) oder einer systemischen Beratung. Denn oftmals liegt die Ursache des Konfliktes darin, dass die eine Seite die andere einfach nicht versteht und dass beide Seiten keinen Weg finden, sich einander mitzuteilen. Da wird ein vllt. ratloses Schweigen als Trotz missinterpertiert, Bedenken ggü. Entscheidungen für Ablehnung gehalten usw..

Der Rechtsweg ist - abgesehen von seiner (Nicht)Machbarkeit - meistens langwierig und kann die Familie für lange Zeit trennen. Besser, Du/ihr versucht es zunächst einmal, eure Lage kommunikativ zu lösen. Wenn Deine Eltern noch nicht auf die Idee gekommen sind, kannst Du ihnen auf diese Weise vllt. auch zeigen, dass Dir die Familie durchaus wichtig ist.




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#16
 Von 
HellerSonnenschein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von nero070):


Und um noch mal zum Unterhalt zu kommen, was ist denn mit dem Vater? Zahlt der nicht schon Barunterhalt an die Mutter? Der müsste dann doch einfach an das außhäusige Kind weitergeleitet werden.

LG nero


Mein Vater hat das Sorgerecht gerichtlichlich abgesprochen bekommen und ich habe überhaupt nichts mit ihm zu tun. (Habe ihn auch nie gekannt).

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Ja und? Mit dem Sorgerecht hat der Unterhalt überhaupt nichts zu tun - der Vater ist selbstverständlich unterhaltspflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
HellerSonnenschein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja und? Mit dem Sorgerecht hat der Unterhalt überhaupt nichts zu tun - der Vater ist selbstverständlich unterhaltspflichtig.


Okay, danke, wusste ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Unterhaltstechnisch könnte das ein Segen für Dich sein - wenn der Vater zahlt und nicht etwa Alg-2-Empfänger, Frührentner mit geringer Rente oder dergleichen ist (oder gar verstorben).

-- Editiert von muemmel am 14.04.2015 14:22

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