Mit 18 friedlich ausziehen

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487927-93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 18 friedlich ausziehen

Ich bin jetzt 18 und möchte ausziehen. Immer wieder würden Probleme mit meinen Eltern erscheinen aus fast keinen Grund, obwohl die meiste Zeit wir nicht allzuviel in Kontakt miteinander sind. Mein Vater und meine Mutter sind getrennt, by the way, und meine Mutter wohnt jetzt in Schweden.

Ich besuche derzeit die 10. Klasse in einer Schule in anderer Stadt. Pendeln dauert ziemlich lange.
Ich will jetzt in einem Internat ausziehen, damit die Schule näher ist und ich auch generell mehr Zeit haben würde (da ich nicht mehr 3.5 Std pro Tag im Zug+Bus sitzen muss). Danach schaue ich wie das geht und wenn es schön abläuft würde ich mit dem Internat weiter machen und wenn nicht suche ich vielleicht ein WG.

Mein Vater will nichts dafür zahlen (seine Ehefrau wird nicht dazu gezwungen, was zu zahlen, oder?), er würde mir natürlich die Familienbeihilfe geben, aber außerdem will er nichts dazu zahlen, da er sagt nachdem ich weg bin, muss er auch meine 2 kleine Schwester erziehen.

Wie kann ich mir das leisten? Ich möchte generell nicht unbedingt zur Polizei oder so gehen, und mein Vater dazu zwingen, mir was zu zahlen (weil ich auch mal meine Schwestern gerne sehen möchte, und wenn ich das machen würde, weiß ich nicht wie gut das funktionieren würde). Würden mir irgendwelche finanzielle Unterstützungen zustehen? Was kann ich tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Naja. Die Polizei wird dir da kaum weiterhelfen können.

Du könntest dich an das Jugendamt wenden und dich sort beraten lassen, ob ein Auszug möglich wäre und wie das mit der Finanzierung ist.

Tatsache ist, dass du nach einem Auszug Unterhaltstechnisch im Rang hinter die noch minderjährigen Geschwister und die aktuelle Ehefrau deines Vaters rutschst. Nur wenn nach deren Bedarf noch was übrig ist, könnte er dir Unterhalt leisten.

Das Kindergeld würde dir zustehen. Deine Mutter ist auch grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet.

Bei der Fahrtzeit könnte dir auch Schüler-Bafög zustehen. Das könntest du aber beim JA erfragen.

Ob das wirklich für eine Internatsunterbringung reicht.... mehr als 735 € (inkl. Kindergeld und Bafög) wird es nicht geben (zumindest nicht erzwungen, sondern nur freiwllig, wenn die Eltern es zahlen wollen und können)

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

du solltest eines bedenken, wenn du 18 bist, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpfichtet. Sprich dein Vater muss auch für Dich sorgen, wenn noch was übrig bleibt. Allerdings kann der Vater selber wählen, zahlt er dir Unterhalt, oder gewährt er stattdessen Kost und Logie.
Wenn der Vater sagt, du kannst aber ohne weiteres bei ihm wohnen und essen etc, dan wird es schwer werden zu sagen, er muss Geld zahlen. Dan müsstest du schon gute Gründe haben, wieso ein wohen dort unzumutbar für dich wäre. Die 3,5H Zug/Bus etc, wären jedenfalls kein Grund...

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wieviel kostet denn das Internat?
Besteht zur Mutter Kontakt und bezahlt sie aktuell Unterhalt für dich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

3,5 Stunden Weg sind natürlich viel zu viel. Das ist ein Grund, weshalb das Ausbildungsziel gefährdet sein kann und das Jugendamt muss das ernst nehmen. Mir ist jetzt kein Gesetz bekannt, aber es gibt durchaus richtungsweisende Urteile
zum Schulweg. Zum Beispiel:
http://www.insoinfo.de/pages/aktuell/536-Schulweg:+Entfernung

Zitat:
3. Zumutbarer Schulweg
.....
a) ......Nach dem Urteil des Oberwaltungsgerichts Bautzen sind Beförderungszeiten von mehr als einer Stunde für den Schulweg von Schülerinnen und Schülern im Normalfall unzumutbar.
...
c) .... Entscheidend war die Feststellung des OVG, dass Beförderungszeiten von mehr als 88 Minuten für den Schulweg die Grenzen des Zumutbaren absolut überschreiten.
Als Orientierungen für die Organisation des ÖPNV kommen nach dieser OVG-Entscheidung für die einfache Wegstrecke maximale Fahrzeiten von 30 Minuten für Grundschulen sowie 45 Minuten für Mittelschulen und Gymnasien in Betracht. Dabei hat das OVG Schulwege einschließlich der Fußwege von der Wohnung zur Bushaltestelle und von der Endbushaltestelle zur Schule von bis zu 60 Minuten als „regelmäßig angemessen“ betrachtet, wobei zu berücksichtigen sei, dass die Schüler ihr Klassenzimmer zur Vorbereitung des Unterrichts rechtzeitig erreichen müssen (angemessene Vorbereitungszeit), „so dass nicht die gesamte Wartezeit bis zum Unterrichtsbeginn dem Schulweg zuzurechnen ist.“






-- Editiert von altona01 am 11.04.2018 11:57

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wir wissen allerdings noch nicht, warum der Schulweg so lang ist.
Die Schule liegt in einer anderen Stadt. Gibt es keine passende Schule in dieser Stadt, ist die Familie umgezogen und die bisherige Schule wurde beibehalten, oder warum?
Die Aussage ist auch "ich besuche DERZEIT die 10. Klasse". Das hieße, dass im Sommer diese abgeschlossen sein dürfte. Bis dahin würde ich den Schulbesuch vorsichtig noch als zumutbar ansehen, und für die Oberstufe kann man sich auch etwas vor Ort suchen.
Ein Internat muss es für Volljährige übrigens auch nicht mehr sein.

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