Hallo zusammen,
meinem Verständnis nach ist rechtlich nicht gewollt, dass ein Elternpaar seinen Kindern unterschiedliche Nachnamen gibt (also jeweils einmal den der Mutter und einmal den des Vaters).
Was würde aber in folgendem Fall passieren:
Die (unverheirateten) Eltern bekommen Kind 1. Beide haben das Sorgerecht und entscheiden sich, dem Kind den Nachnamen des Vaters zu geben.
Nun folgt Kind 2. Die Mutter hat zunächst das alleinige Sorgerecht. Nach der Geburt bekommt Kind 2 daher meinem Verständnis nach zwingend den Nachnamen der Mutter.
Wenn der Vater anschließend das (dann geteilte) Sorgerecht übernimmt, die Eltern aber keine Anpassung des Namens beantragen, bleibt es dann dabei, dass Kind 2 den Nachnamen der Mutter behält, oder wird der Nachname vom zuständigen Standesamt automatisch zum Nachnamen des Vaters geändert, um den o.g. Grundsatz wieder zu erfüllen?
Wenn die Eltern zwischen Kind 1 und 2 heiraten und jeweils ihren Nachnamen behalten, würde das wohl auf keinen Fall funktionieren, weil dann das Sorgerecht schon von Anfang an ein gemseinsames ist, richtig?
Vielen Dank schon einmal für jede hilfreiche Auskunft!
-- Editiert von Loophole am 22.06.2022 12:38
Mit Umweg zum anderen Nachnamen für das zweite Kind
22. Juni 2022
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2022 | 12:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Umweg zum anderen Nachnamen für das zweite Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juni 2022 | 12:48
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Die Namensänderung muss durch beide Elternteile beantragt werden, einen Automatismus gibt es hier nicht.ZitatWenn der Vater anschließend das (dann geteilte) Sorgerecht übernimmt, die Eltern aber keine Anpassung des Namens beantragen, bleibt es dann dabei, dass Kind 2 den Nachnamen der Mutter behält, oder wird der Nachname vom zuständigen Standesamt automatisch zum Nachnamen des Vaters geändert, um den o.g. Grundsatz wieder zu erfüllen? :
#2
Antwort vom 22. Juni 2022 | 18:03
Von
Status: Unbeschreiblich (32235 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ich meine, mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun.
Welchen Grundsatz meinst du?
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/namensrecht/namensrecht-node.html
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juni 2022 | 11:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Unterschiedlicher Familienname der Eltern
Sie können auch gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind haben, ohne den gleichen Familiennamen zu tragen. Sie entscheiden dann gemeinsam, ob Ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhalten soll. Diese Entscheidung gilt dann auch für den Familiennamen von möglichen weiteren Kindern.
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/namensrecht-sorgerecht
Grundsätzlich ist es also so, dass die Entscheidung für den Nachnamen des ersten gemeinsames Kindes automatisch zur Folge hat, dass das zweite gemeinsame Kind den gleichen Nachnamen bekommt. Fraglich ist, ob dies ausgehebelt wird, wenn beim zweiten Kind (zunächst) kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Denn:
Zitat:Alleiniges Sorgerecht
Wenn Sie das alleinige Sorgerecht innehaben, erhält Ihr Kind automatisch Ihren Familiennamen
Wenn bei Kind 1 also der Nachname des Vaters gewählt wurde und bei Kind 2 zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, müsste demnach Kind 2 den Nachnamen der Mutter bekommen. Meinem Verständnis nach hätte man damit den o.g. Automatismus ausgehebelt, dass die Nachnamenswahl für Kind 1 automatisch zur Folge hat, dass das zweite Kind den gleichen Nachnamen bekommt.
Meine Frage ist, ob dieses Verständnis richtig ist, oder ob es irgendwelche Mechanismen gibt, die dem entgegenstehen (vor allem bei späterer Ausweitung des Sorgerechts auf den Vater).
#4
Antwort vom 23. Juni 2022 | 11:28
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Doch. Alles.ZitatIch meine, mit dem Sorgerecht hat das nichts zu tun. :
#5
Antwort vom 6. Juli 2022 | 09:17
Von
Status: Student (2798 Beiträge, 919x hilfreich)
JDas funktioniert nicht, denn sobald das Standesamt davon erfährt, wird es den Geburtenregistereintrag des Kindes korrigieren - und zwar auch Jahrzehnte rückwirkend wenn es sein muss. Wenn man seinem Kind also einen Gefallen tun möchte, versucht man das gar nicht erst. Es gibt dazu auch BGH-Rechtsprechung (XII ZB 118/17):ZitatMeine Frage ist, ob dieses Verständnis richtig ist, oder ob es irgendwelche Mechanismen gibt, die dem entgegenstehen (vor allem bei späterer Ausweitung des Sorgerechts auf den Vater). :
Sind die Eltern nach der Begründung der gemeinsamen Sorge für weitere Kinder (...) an den Namen des ersten Kindes gebunden, erwerben die weiteren Kinder mit einem bislang abweichenden Namen vorbehaltlich etwaiger Anschließungserfordernisse (...) im Moment der Begründung des gemeinsamen Sorgerechts den Geburtsnamen des ersten Geschwisterkinds kraft Gesetzes.
Und jetzt?
Schon
268.133
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten