Mit welcher Begründung könnte man der Namensänderung widersprechen?

18. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
marcus_mike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit welcher Begründung könnte man der Namensänderung widersprechen?

Hallo,
ich habe versucht über die suchfunktion ein paar informationen zu erhalten leider sind viele sachen aber recht individuell.

ich habe einen nichtehelichen sohn (8) und darf ihn glücklicherweise jederzeit wenn ich oder er es möchte sehen.
jetzt hat seine mutter geheiratet und möchte zum wohle des kindes eine namensänderung erwirken und ich habe auch schon post vom zust. amtsgericht erhalten.
das kind hat den geburtsnamen der mutter und möchte nun auch unbedingt, laut der mutter, den neuen namen bekommen.

nun zu meiner frage: mit welcher begründung könnte man der namensänderung wiedersprechen?
ich hatte ihr ja angeboten einen doppelnamen zu nehmen bzw. das mein sohn meinen namen bekommt mit dem er sich ja auch identdiffizieren kann, aber sie möchte das nicht.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Also - wenn ich das richtig sehe, hat die Mutter nach Heirat einen neuen Namen angenommen und das Kind hat den Namen der Mutter vorher, richtig?

Was spricht dagegen, wenn dein Sohn jetzt den neuen Namen der Mutter bekommt? Momentan ist da weder eine Zugehörigkeit zu dir noch zu ihr erkennbar. Euer Sohnn heisst ganz anders.

Doppelname würde auch gehen - meine Tochter hat ihn. Letztendlich ist das aber nicht besonders praktisch und wir bereuen es mittlerweile. Einfacher wäre nur ein Name gewesen. Das Nachfragen bei Behörden etc. ist doch sehr lästig

Wenn du deinen Sohn regelmässig siehst wird sich bestimmt dadurch, dass er dann wie deine Ex mit Nachnamen heisst, nix ändern. Mach es deinem Jungen nicht so schwer ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
marcus_mike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal.
ich habe wohl vergessen zu erwähnen das wir das gemeinsame sorgereht haben.
ich habe halt nur angst bei wichtigen entscheidungen wie schule arzt etc. nicht mehr mit einbezogen zu werden wenn das kind den namen das neuen hat.
denn nach außenhin ist er ja dann der vermeindliche vater.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Marcus

da liegst Du mit Deiner Befüchrung nicht ganz falsch. Unter der neuen Konstellation wärest Du wahrscheinlich der Zahlvater, und die machen nach außen hin auf neue Familie.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast das gemeinsame Sorgerecht und so kann ohne dich keine Entscheidung getroffen werden.

Ich würde solche Entscheidungen immer zum Wohle des Kindes treffen. Und - ganz ehrlich? - schöner ist es für ihn, wenn er so heisst, wie das Elternteil, bei dem er lebt.

Hast du deinen Sohn mal gefragt, was er möchte?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marcus_mike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich meinen sohn frage dann will er meinen namen, wobei ich ihn nur kurz darauf angesprochen habe, weil ich weiß das seine mutter ihm das einredet, das es ja alles viel schöner ist wenn alle gleich heißen und weil er ja mit dem aktuellen namen keinen bezug zu irgendjemand hat, wenn seine mutter ihn fragt dann will er den namen des anderen.

zum schreiben vom amtsgericht:
die wollen jetzt von mir innerhalb von 14 tagen eine stellungnahme warum ich mich dagegen ausspreche.
meine befürchtung habe ich ja bereits geäußert.

-- Editiert von marcus_mike am 19.07.2006 12:15:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn die Mutter gewollt hättet, dass alle gleich heißen, hätte ja ihr Mann ihren Namen annehmen können, dann wäre da überhaupt kein Problem gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

Vor allen Dingen, was passiert, wenn Mama sich irgendwann mal scheiden lassen sollte? Bekommt der Sohn dann den Namen des nächsten Mannes? Oder darf er dann einen Namen tragen, der mit dem Rest der Familie nichts (mehr) zu tun hat?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
marcus_mike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

genau das geht mir auch durch den kopf denn seit unserer trennung vor ca. 6 jahren hatte sie recht viele partnerwechsel, und jeder der die mutter kennt gibt der ehe keine chance, aber das alleine wird wohl nicht akzeptiert.
besteht überhaupt die möglichkeit das mein sohn im nachinein meinen nachnamen bekommen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn das Kind anders heißt, als seine Mutter (die den Namen ihres Mannes annimmt), hätte die Mutter im umgekehrten Fall auch Probleme, sich überall direkt als Mutter erkenntlich zu machen.

Wenn der Vater Meier heißt, Mutter und Kind Schmitt hießen und jetzt Müller heißen sollen, ist in jeder Konstellation kein Bezug zum Vater zu finden. Wenn das Verhältnis (des Vaters) zur Mutter soweit funktioniert, sehe ich keinen Grund, den Namen der neuen Familienbindung in Bezug aufs Kind nicht anzupassen................heute ist es sowieso meist so, dass Kinder/Eltern-Verhältnisse nicht mehr per Familienname erkennbar sind.

Die Bedenken zur Ausgrenzung (wie von extremchemiker genannt), sehe ich so nicht: Ausgrenzen kann man einen Vater zu jeder Zeit - mit und ohne passenden Namen.

-- Editiert von HeHe am 19.07.2006 13:02:34

-- Editiert von HeHe am 19.07.2006 13:03:42

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nikileinchen
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 0x hilfreich)

eine Frage habe ich auch an dich:

Warum hattest du zum Zeitpunkt der Geburt nichts dagegen, dass dein Kind so heißt wie seine Mama und jetzt siehst du ein Problem darin...

Das ist nicht nur der Name des "neuen", sondern in erster Linie auch der Name deiner Ex...

Kann es sein, dass du damit deine Macht ausspielen möchtest? Du sagst, dass du Angst hättest bei Entscheidungen nicht mit einbezogen zu werden. Wie war es denn in der Vergangenheit? Hat dich deine Ex da übergangen?

Grüße,
Niki

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Öhm - Chemiker? ICH HAB KEINE AHNUNG?

Na - komisch, dass meine Tochter seit Jahren mit einem Doppelnamen rumläuft. Die Änderung erfolgte als sie 14 Jahre alt war

Und es geht IMMER um das Kindeswohl. Wenn es bei dir nicht so ist - sorry, dann bist du nur einfach ein egoistischer Vater - nix anderes

Entscheidungen vom Gericht werden ebenfalls zum Kindeswohl getroffen - ein Glück

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
marcus_mike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Nikileinchen

zum zeitpunkt der geburt war mir nicht klar das dass kind auch meinen namen bekommen könne, bis ich dann gefragt wurde und ich ich davon ausging das wir später heiraten war es mir zu dem zeitpunkt egal.

ich habe jetzt eine menge gelernt, durch euch.

danke erstmal für die vielen antworten, ich denke ich werde mich von einem anwalt beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Worum geht es jetzt eigentlich wirklich? Darum, dass ein anderer Mann dem Kind seinen Namen geben könnte? Also verletzter Männerstolz, weil das Kind nicht mehr wie Papa heißt??? Auch wenn der neue Mann den Namen der Frau annimmt, heißt in diesem Fall das Kind immer noch nicht wie der Vater. Und wenn die Mutter den Vater geheiratet hätte und sich scheiden ließe, hätte das Kind auch einen anderen Namen als den Geburtsnamen.
Ich bin kein Freund von Einbenennungen, kann aber in diesem Fall nix sehen, was dagegen spricht. Und wie schon bemerkt, kann man auch mit dem Mädchennamen der Mutter als gemeinsamen Familiennamen nicht sehen, dass der *Neue* nicht der leibliche Vater ist.

Bevor sich jetzt einer künstlich aufregt: ich habe nach meiner 2. Hochzeit einen Doppelnamen gewählt, nicht weil ich mich über meinen Namen identifiziere (lol), sondern weil meine Kinder einem Namen und damit eine Identität hatten. ;)

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
marcus_mike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Extremchemiker

was meinst du damit das eine einbenennung meinen teil des sorgerechts betrifft. die mutter wird doch wohl nicht versuchen als nächstes an meine hälfte des sorgerechts zu kommen und ich hoffe das es nicht so einfach ist. und was meinst du mit schwerwiegenden gründen für die einbenennung darum gehts ja eigentlich die ganze zeit, aber da ja immer "zum wohle" des kindes argumentiert wird werde ich mich der einbenennung wohl beugen müssen und kann nur hoffen das die mutter ihrerseits mich bei wichtigen sachen informiert bzw meine erlaubnis einholt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nikileinchen
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 0x hilfreich)

keine Sorge marcus_mike! Nur weil Extremchemiker sofort das schlechteste im Menschen sieht, musst du das nicht auch tun. Du weißt doch am Besten, ob du deiner Ex vertrauen kannst oder nicht. Und Übergehen darf sie dich gar nicht!

Der Nachname des Kindes ändert nichts an der Sorgerechtsfrage! Es wird dir auch kein Richter der Welt dein halbes Sorgerecht einfach so wegnehmen!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
marcus_mike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich meine damit, das im zweifelsfall ja immer ZUM WOHLE DES KINDES entschieden wird, und wenn dies bedeutet das es so heißen soll wie der rest der familie(in anführungszeichen).
meine eigentliche frage war ja mit welcher begründung man dagegen argumentieren könnte, ZUM WOHLE DES KINDES natürlich ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
marcus_mike
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

meine sorge ist genau das was du geschrieben hast, da alle die meine ex kennen, sagen das die ehe nicht lange hält(soweit ich mitbekommen habe glaubt sie es auch nicht).
mit meiner exe drüber reden kann ich nicht, es wäre keine vernünftige disskusion möglich.
zum anderen habe ich jetzt noch einige sachen über den mann meiner exe in erfahrung gebracht die ich evtl. mit in die stellungnahme mit einbeziehen kann.

ich werde mich erstmal mit meinen eltern(die betrifft es ja irgendwie auch) und meiner freundin besprechen.

ich möchte mich aber bei allen bedanken für die beiträge, durch die ich eine ganze menge gelernt habe. :)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-579
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen