Mitteilung über Krankheit des Kindes

11. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Andreas05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitteilung über Krankheit des Kindes

Hallo,
die Eltern leben getrennt und sind Beide Sorgeberechtigt.
Es wird für das gemeinsame 10-jährige Kind das Wechselmodell praktiziert.
Wann muss der Elternteil, bei dem sich das Kind momentan aufhält, dem Anderen mitteilen, dass das Kind krank ist und somit, voraussichtlich mehrere Tage, nicht in die Schule gehen kann?
Muss diese Meldung überhaupt erfolgen oder kann/darf der derzeit betreuende Elternteil dies verschweigen?

Lieben Gruß Andreas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Eine Krankmeldung ist Alltag und rechtlich besteht überhaupt keine Mitteilungspflicht. Vielmehr besteht ein Informationsrecht. Wenn der gerade nicht betreuende Elternteils also etwas fragt, sollte der andere auch adäquat antworten.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Beim üblichen Umgangsrecht sehe ich das auch wie @smogman. Hier haben wir aber das Wechselmodell, d.h. beim Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil sind eventuell noch schulische Belange zu berücksichtigen. Aus diesem Grund würde ich das andere Elternteil informieren. Es ist beim Wechselmodell nun mal so, dass die Eltern doch miteinander kommunizieren müssen, um eine Kontinuität der Erziehung zu gewährleisten.

wirdwerden

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat (von Andreas05):
Muss diese Meldung überhaupt erfolgen oder kann/darf der derzeit betreuende Elternteil dies verschweigen?


Wenn die Erkrankung wahrscheinlich noch in die nächste (Wechsel)Woche fällt, sollte der andere Elternteil vorab informiert sein, auch wg. der dann notwendigen Betreuung zu Hause, falls berufstätig.

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, über solche "Meldefristen", da das ein gesunder Menschenverstand alleine bewältigen kann.

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Andreas05):
Wann muss der Elternteil, bei dem sich das Kind momentan aufhält, dem Anderen mitteilen, dass das Kind krank ist und somit, voraussichtlich mehrere Tage, nicht in die Schule gehen kann?
Muss diese Meldung überhaupt erfolgen oder kann/darf der derzeit betreuende Elternteil dies verschweigen?


Ich weiß nicht, ob er das muss...für mich wäre das eine Selbstverständlichkeit.

Man würde im umgekehrten Fall doch sicher auch über eine Erkrankung seines Kindes informiert werden wollen und es nicht gut finden, wenn das vom anderen Elternteil verschwiegen würde?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
go615067-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Andreas05):
oder kann/darf der derzeit betreuende Elternteil dies verschweigen?


Mir stellt sich da viel eher die Frage : Aus welchem Grund, sollte man dies überhaupt in Erwägung ziehen?

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