Mitwirkung bei gemeinsamen Sorgerecht

5. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)
Mitwirkung bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo zusammen,

ich hätte mal wieder eine Frage.

Meine Ex und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Meine Tochter lebt bei mir und ich wollte ihr jetzt ein Taschengeldkonto eröffnen. Und wie es das Gesetz so will, ist da auch die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Soweit ja auch alles OK.

Nun weigert sich die KM aber die erforderliche Unterschrift zu leisten. Ihre Aussage: "Sie braucht das Konto nicht".

Was kann ich denn in so einem Fall machen? Meiner Meinung nach macht sie das nur aus Trotz um mir eins auszuwischen.

Ich denke mir mal, dass sie dies auch zukünftig so machen wird.

Vielen Dank für eure Antworten.

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8 Antworten
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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Sie braucht das Konto nicht ist ja eine tolle Aussage.
Da braucht es tatsächlich einen Gerichtsbeschluss.

Ich würde da mit meiner Bank reden und ein entsprechendes Konto auf meinen Namen einrichten.
Wie alt ist denn die Tochter?

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#3
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. JA bringt nichts, da hab ich in Sachen KU schon negative Erfahrungen gemacht. Dad mit dem Konto auf meinen Namen kam mir auch schon in den Sinn aber hier geht es darum, dass Madame an allen Ecken versucht mir zu schaden.

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Sie schadet Dir doch gar nicht.
Sie will kein Konto fürs Kind (wie alt ist das eigentlich).
Das darf sie.
Ich finde es ehrlich gesagt auch total doof, aber wenn sie meint.

Meinst, in einer intakten glücklichen Ehe kommt so etwas nicht vor?
Und auch da kann eine Diskussion negativ für die Wünsche des Kindes ausgehen.

Und - wenn Deine Tochter bei Dir lebt, dann ist es doch einfach den Wunsch Deiner Ex mit einem Konto auf Deinen Namen zu unterlaufen.
Das wiederum darfst Du.

Der Unterhalt wird nicht vom regulären Sachbearbeiter geregelt.
Das sind 2 unterschiedliche Stellen.

Rechtlich kann das JA nur sehr wenig.
Das JA kann nur zwischen den Eltern vermitteln.
Und "vermitteln" kann auch bedeuten, dass das JA sagt:"Das ist das gute Recht ihrer Frau.".

Schaden kann ich aber für Sie keinen erkennen.
Ein Kind braucht in der Tat kein Konto, auch wenn es gerne eines hätte.


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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#5
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Meine Tochter ist 14. Und sie sollte das Konto bekommen (auf eigenen Wunsch) damit sie den Umgang mit Geld usw. lernt.

Das mir meine Ex sogesehen keinen Schaden zufügt ist mir klar. Nur merkt das Kind natürlich, dass sie alles abblockt und fragt nach dem "warum". Was soll ich ihr denn sagen - "das macht die mama nur, weil du bei mir lebst"?

einen pausibnlen Grund nannte sie ja nicht.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, Umgang mit Geld lernt man auch, wenn man es cash bekommt. Aber abgesehen davon: ich hab seinerzeit das Taschengeldkonto schnell wieder abgeschafft, weil mein Kind von der Bank und ich weiss nicht von wem noch mit Werbematerial zugemüllt wurde. Was man so alles mit Taschengeld machen könne, u.s.w.

Hab ein zweites Konto auf meinen Namen eingerichtet, das Kind bekam Verfügungsbefugnis und gut wars.

wirdwerden

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
meine Frau und ich haben mit dem Taschengeldkonto eher negative Erfahrungen gemacht, ähnlich wie bei wirdwerden hagelt es Werbung. Außerdem ist das kostenlose Taschendeldkonto ein Trick der Banken Kunden früh an sich zu binden, der Jugendliche behält meist aus Bequemlichkeit das Konto und sucht sich nicht das für ihn beste bei evtl. anderen Banken aus.
Unsere Tocher hat oft bei uns Anleihen getätigt, weil sie nicht zur Bank konnte, oder kein gebührenfreier Geldautomat zur Verfügung stand. Verantwortung lernen, sich sein Geld einteilen etc. klappt mit barem auf die Hand besser.
Ich finde das ist den ganzen zu erwartenden Ärger wirklich nicht wert.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#8
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Nur merkt das Kind natürlich, dass sie alles abblockt und fragt nach dem "warum". Was soll ich ihr denn sagen - "das macht die mama nur, weil du bei mir lebst"?


Nein, das dürfen Sie nicht sagen, damit würden Sie Ihrer Tochter schaden. Sie wissen es auch gar nicht wirklich, Ihre Ex hat Ihnen das so nicht mitgeteilt.

Ihre Antwort gegenüber Ihrer Tochter kann lauten:"Das weiß ich nicht. Da kann Dir nur Deine Mutter eine Auskunft geben.".

Hat die Tochter noch Kontakt zur Mutter?


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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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